# Zolltarifnummer 7317.00.80.00: Stifte, andere

> Die Zolltarifnummer 7317.00.80.00 steht für Stifte, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7317008000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7317.00.80.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  - 7317 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer
    - 7317.00 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer
      - 7317.00.80 andere
        - 7317.00.80.00 Stifte, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI24009/25-1** (DE): Es handelt sich um nahezu zylindrische, nagelähnliche Hohlkörper aus verzinktem Stahl, die über die gesamte Längsseite mit einer Öffnung versehen sind. Der Schaft der Erzeugnisse ist an einem Ende zu einem rechteckigen Blechabschnitt mit einer schlüssellochförmigen Aussparung ausgearbeitet. Die Erzeugnisse werden in ein Bohrloch eingeschlagen und dienen mittels eines Verbindungsteils (nicht Gegenstand dieser vZTA), z. B. zum Anbringen von Rohren oder Lüftungsgittern. Sie sind zu jeweils 100 Stück verpackt. Abmessungen: Durchmesser etwa 8 mm; Länge etwa 32 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Nägeln ähnliche Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7317 0080 00.
- **IEBTIIENEN004-2025-BTI96** (IE): Express nails made from spring steel for securing timber and metal profiles to blockwork and masonry.
- **DEBTI58616/24-1** (DE): Es handelt sich um massive, zylinderförmige, aus Stahl gefertigte Erzeugnisse (sogenannte Schnureisen), die an einem Ende einen zugespitztem Schaft aufweisen. Die Waren werden in den Boden eingeschlagen und dienen beispielsweise der Befestigung von Richt- und Mauerschnüren. maximale Querschnittsabmessung: 18 mm; Länge: 1000 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Stiften ähnliche Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7317 0080 00.
- **DEBTI15402/24-1** (DE): Es handelt sich um kreiszylindrische, nagelähnliche Hohlkörper, aus verzinktem Stahl, die über die gesamte Längsseite mit einer Öffnung versehen sind. Eines der Enden ist zu einem nach außen gebogenen "Kopf" ausgearbeitet. Die Erzeugnisse werden in ein Bohrloch geschlagen und dienen zur Befestigung von verschiedenen Bauteilen in Beton. Außendurchmesser: etwa 7 mm; Länge: etwa 130 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Nägeln ähnliche Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7317 0080 00.
- **FRBTIFR-BTI-2022-06123** (FR): Crampon en acier électro-zingué, en forme de L, destiné à la fixation et au plaquage d’un paratonnerre (feuillard en cuivre étamé), de largeur 30 mm (non repris dans ce RTC), à un support plein comme un mur en pierre ou maçonné. Le crampon est constitué d’une partie pointue qui s’insère dans le mur et d’une partie crantée qui permet de bloquer la bande entre la pièce et le mur.
- **DEBTI20787/22-1** (DE): Es handelt sich um nahezu zylindrische, nagelähnliche Hohlkörper aus verzinktem Stahl, die über die gesamte Längsseite mit einer Öffnung versehen sind. Der Schaft der Erzeugnisse ist an einem Ende zu einem rechteckigen Blechabschnitt mit einer schlüssellochförmigen Aussparung ausgearbeitet. Die Erzeugnisse werden in ein Bohrloch eingeschlagen und dienen mittels eines Verbindungsteils (nicht Gegenstand dieser vZTA), z. B. zum Anbringen von Rohren oder Lüftungsgittern. Sie sind zu jeweils 100 Stück verpackt. Abmessungen: Durchmesser etwa 8 mm; Länge etwa 32 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Nägeln ähnliche Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7317 0080 00.
- **NLBTI2022-0494** (NL): Een holle draadnagel met –volgens opgave- de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor het bevestigen van diverse materialen aan voorgeboord beton; - van verzinkt staal; - al dan niet met een gele kleur; - in diverse afmetingen.
- **DEBTI15594/24-1** (DE): Es handelt sich um nahezu zylindrische, massive und über die gesamte Länge zweigeteilte Erzeugnisse mit rundem Flachkopf und stumpfem Ende, aus Stahl. Der Kopf der Waren ist mit einer Lochung versehen, durch welche der eine in etwa keilförmige Teil des Schaftes (Spreizkeil) auf einer Länge von etwa 6 mm nach oben herausragend durchgeschoben ist. Die Erzeugnisse werden zur Befestigung von z. B. Deckenbekleidungen verwendet. Dafür werden sie in ein Bohrloch eingeschlagen. Beim darauf folgenden Eintreiben des Spreizkeils wird der Deckenagel gespreizt und verspannt sich gegen die Bohrlochwand. Abmessungen: Gesamtlänge: ca. 37 mm, Schaftdurchmesser: ca. 6 mm - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Nägeln ähnliche Waren aus Stahl, andere als aus Draht" zum TARIC-Code 7317 00 80 00.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7317

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Position umfasst: A) Stifte, Nägel und ähnliche Waren aller Art, die hauptsächlich durch folgende Verfahren hergestellt werden: 1) Kaltpressen aus Draht der gewünschten Stärke. Die durch dieses Verfahren hergestellten Erzeugnisse (sog. Drahtstifte) haben einen flachen oder gewölbten Kopf; jedoch stellt man auch Stifte ohne Kopf her, die an einem oder beiden Enden zugespitzt sind. Man kann auch durch schräges Abschneiden des Schaftes Nägel mit zugespitztem Schaft herstellen. 2) Schmieden von Hand oder mit der Maschine. Bei diesem Verfahren wird ein Eisenschaft von vorbestimmter Stärke erhitzt, durch Hämmern zugespitzt, dann wird der Kopf durch Gesenkschmieden in einem Nageleisen geformt. 3) Schneiden aus Blech. …

### Pos. 7317

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 762/2011 der Kommission vom 29. Juli 2011 (ABl. EU Nr. L 200/4) (RV L 762/11), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Hohle, zylinderförmige, verzinkte Ware aus anderem als rostfreiem Stahl, ohne Gewinde und mit einer Öffnung über die gesamte Länge (so genannter Expressnagel). Ein Ende ist leicht nach außen gebogen. Das andere bildet eine scharfe Schnittkante. Die Ware wird als Halterung verwendet. Sie wird in ein gebohrtes Loch eingeschlagen, um beispielsweise eine Leiste schnell an einer Betonwand zu befestigen. Durch das scharfe Ende wird das Einschlagen erleichtert. …

### Kapitel 73

1. Als „Gusseisen" im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht (RV E7301000). 2. Als „Draht" im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt (RV E7302000).

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7317.00.80.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7317.00.80.00?

Die Zolltarifnummer 7317.00.80.00 umfasst Stifte, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7317.00.80.00?

Der Drittlandszollsatz für 7317.00.80.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7317.00.80.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731700. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7317.00.80.00?

7317.00.80.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7317.00.80.00 im Zolltarif eingeordnet?

7317.00.80.00 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7317 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer > 731700 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer > 73170080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7317.00.80.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7317.00.80.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI24009/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7317.00.80.00?

TARIC-Code 7317.00.80.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7317008000 verlinken.
