# Zolltarifnummer 7318.15.42.90.0: Waren mit Gewinde, andere

> Die Zolltarifnummer 7318.15.42.90.0 steht für Waren mit Gewinde, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/73181542900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7318.15.42.90.0
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  - 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
    - 7318.15 Waren mit Gewinde, andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben
      - 7318.15.42 andere, ohne Kopf, andere, mit einer Zugfestigkeit von, weniger als 800 MPa
        - 7318.15.42.90 andere
          - 7318.15.42.90.0 Waren mit Gewinde, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Iron and steel)
- Antidumping: Türkei - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: ERGA OMNES - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: China 72,3 % (Other)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):54.700 % ; A (01):72.300 % (Zhejiang Junyue Standard Part Co., Ltd.)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):57.100 % ; A (01):72.300 % (Brother Group:
- Jiaxing High-enter Fasteners Co.,Ltd.
- Zhejiang Morgan Brother Technology Co., Ltd.
- Jiaxing Brother Standard Part Co., Ltd)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):72.300 % ; A (01):72.300 % (Chinafar Group:
- Jiaxing Chinafar Standard Parts Co., Ltd.
- Jiangsu Zhe Fasteners Co., Ltd)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):59.800 % ; A (01):72.300 % (ANHUI GOODLINK FASTENER CO., Ltd.)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):59.800 % ; A (01):72.300 % (CELO Suzhou Precision Fasteners Co., Ltd.)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):59.800 % ; A (01):72.300 % (CHANGZHOU MIKI HARDWARE TECHNOLOGY CO., Ltd.)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):59.800 % ; A (01):72.300 % (Cixi Jinmao Fastener Co., Ltd.)

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI27591/25-1** (DE): Es handelt sich um U-förmige Bolzen, aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) verzinkt. mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa. Sie sind an beiden Enden jeweils mit einem metrischen Gewinde (M8-M12) mit stumpfem Gewindeende und mit zwei dazugehörenden Sechskantmuttern sowie zwei dazugehörenden Unterlegscheiben versehen. Die Erzeugnisse liegen in unterschiedlichen Größen vor und dienen als Verbindungselemente, z. B. bei der Installation von Rohrleitungen in versorgungstechnischen Anlagen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Bolzen aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, ohne Kopf, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa, auch mit dazugehörenden Muttern und Unterlegscheiben" zur Codenummer 7318 1542 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI31877/25-1** (DE): Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse ohne Kopf, aus Stahl (kein nicht rostender Stahl, verzinkt), die zu einem Ende hin mit einem selbstformenden Gewinde mit stumpfem Gewindeende und zum anderen Ende hin mit einem selbstformenden Gewinde mit spitzem Ende versehen sind. In der Mitte weisen die Erzeugnisse einen glatten Schaftabschnitt auf. Das stumpfe Gewindeende ist mit einem Innensechsrund (Torx; geschütze Marke) als Kaftansatz ausgestattet. Die Zugfestigkeit der Erzeugnisse beträgt weniger als 800 MPa. Die Gesamtlänge variiert von 198 bis 418 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Bolzen aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, ohne Kopf, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa" zur Codenummer 7318 15 42 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI57013/24-1** (DE): Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse ohne Kopf, aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), die zu einem Ende hin mit einem selbstformenden Gewinde (Gewindedurchmesser: etwa 10 mm) mit stumpfem Gewindeende und zum anderen Ende hin mit einem selbstformenden Gewinde (Gewindedurchmesser: etwa 6 mm) mit spitzem Gewindeende versehen sind. Mittig weisen die Erzeugnisse einen etwa 8 mm langen, glatten Schaftabschnitt auf. Das stumpfe Gewindeende ist mit einem Innensechsrund als Kraftansatz versehen. Die Zugfestigkeit der Erzeugnisse beträgt weniger als 800 MPa. Die Waren liegen in unterschiedlichen Längen vor. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Bolzen aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, ohne Kopf, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa" zur Codenummer 7318 1542 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI56331/24-1** (DE): Es handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte, hohlzylindrische Erzeugnisse mit einer Länge von ca. 42 mm, mit einem nahezu über die ganze Länge verlaufenden, metrischen Gewinde (M65), mit stumpfen Gewindeenden. Die Waren weisen über eine Länge von ca. 9 mm einen glatten Schaftabschnitt auf und sind seitlich mit zwei Lochungen versehen. Die Erzeugnisse besitzen eine Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa und dienen der Befestigung der Bremse in einem sog. Handbremslüftgerät. - Antragstellerangaben - Abbildungen siehe Anlagen. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Bolzen aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, ohne Kopf, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa" zur Codenummer 7318 1542 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI52855/24-1** (DE): Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus verzinktem Stahl (kein nicht rostender Stahl), die zu einem Ende hin mit einem metrischen Gewinde (M6) mit stumpfem Gewindeende und zum anderen Ende hin mit einem selbstformenden Gewinde mit spitzem Gewindeende versehen sind. Zwischen den beiden Außengewinden weisen die sogenannten Stockschrauben einen glatten Schaftabschnitt auf. Die Zugfestigkeit der Waren beträgt 400 MPa. Gesamtlänge: etwa 50 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Bolzen aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, ohne Kopf, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa" zur Codenummer 7318 1542 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI7297/24-1** (DE): Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus verzinktem Stahl (kein nicht rostender Stahl), die zu einem Ende hin mit einem metrischen Gewinde (M8) mit stumpfem Gewindeende und zum anderen Ende hin mit einem Holzschraubengewinde mit spitzem Gewindeende versehen sind. Zwischen den beiden Gewinden weisen die Erzeugnisse einen sechskantförmigen Schaftabschnitt auf, das stumpfe Gewindeende ist mit einem Innensechsrund (sog. Torx, geschützte Marke) als Kraftansatz versehen. Die Zugfestigkeit der Erzeugnisse beträgt weniger als 800 MPa. Die sog. Stockschrauben sind zu jeweils zwei Stück gemeinsam mit zwei passenden Dübeln aus Kunststoff in einem Headerbeutel aus Kunststofffolie verpackt. Gesamtlänge: etwa 50 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Der Charakter der für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung durch die Stockschrauben aus Stahl bestimmt. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Bolzen aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, ohne Kopf, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa" zum Codenummer 7318 1542 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI21527/23-1** (DE): Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), die nahezu über die gesamte Länge mit einem Trapezgewinde versehen und an einem Ende zu einem Kugelzapfen ausgearbeitet sind. Das andere Ende weist einen glatten Schaftabschnitt auf und ist abgerundet. Die Waren weisen eine Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa auf. Sie werden als sogenannte Spindel in einer Schraubzwinge verbaut. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Bolzen aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, ohne Kopf, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa" zur Codenummer 7318 1542 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI14350/23-1** (DE): Es handelt sich um Bolzen ohne Kopf aus verzinktem Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit einem über die gesamte Länge reichenden, metrischen Gewinde (Gewindedurchmesser: M8, M10, M12 oder M16), zwei dazugehörenden Muttern (Gewindeplatte in Form eines sogenannten Hakenkopfes und eine Außensechskantmutter), jeweils aus Stahl sowie einer dazugehörenden Unterlegscheibe aus Stahl. Die Bolzen liegen in unterschiedlichen Längen vor (20 mm bis 100 mm) und weisen eine Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa (Festigkeitsklasse: 4.6) auf. Die Erzeugnisse dienen in Schienensystemen der Montage von zum Beispiel Rohrschellen, Schienenhaltern oder ähnlichen Bauteilen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Bolzen aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, ohne Kopf, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben" zur Codenummer 7318 1542 90 0 des Zolltarifs.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7318

Zu Unterpositionen 7318 15 35 bis 7318 15 48: Hierher gehören Waren mit Innen- oder Außenschraubenantrieb, z. B. mit einem sternförmigen Innen- oder Außensechsrund, jedoch ohne über den Gewindeschaft hinausragenden Kopf. Hierher gehören Waren, die beispielhaft folgende Form haben:

### Pos. 7318

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 602/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/8) (RV L 602/11): Eine Ware, bestehend aus einer Schraube mit einer Unterlegscheibe, einer Spreizankerhülse und einer Mutter, alle Teile aus rostfreiem Stahl. Die Schraube hat einen sechseckigen Kopf, ist 55 mm lang, hat ein Gewinde über die gesamte Länge und verfügt über eine Zugfestigkeit von 490 MPa. Die Ankerhülse ist 42 mm lang und hat ohne Spreizung einen äußeren Durchmesser von 10 mm. Sie verfügt nicht über ein Gewinde. Die Ware wird zum Befestigen von Gegenständen auf hartem Untergrund, wie z. B. einer Betonmauer, verwendet, indem zuerst die Ankerhülse mit der Mutter in ein Bohrloch eingeführt und anschließend die Schraube eingefügt und festgeschraubt wird. …

### Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: - einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, - eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, - ein speziell entwickeltes Gewinde, - ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, - einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, - sterilisiert oder nicht sterilisiert. …

### Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2007 - 4 K 1512/06 Z - zur Einreihung von Gewindestücken in die Kombinierte Nomenklatur. Entscheidungsgründe (Auszug): Von der Unterpos. 7318 15 30 1) werden andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf aus nicht rostendem Stahl erfasst. Wenn auch der Klägerin einzuräumen sein mag, dass die Unterpos. 7318 15 30 1) nicht ausdrücklich Gewindestücke nennt, so ist sie gleichwohl im Vergleich zu der Unterpos. 7318 19 00, die nur andere, und damit nach dem Wortlaut der Pos. 7318 den Schrauben und Bolzen ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl erfasst, genauer. ….. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7318.15.42.90.0?

Die Zolltarifnummer 7318.15.42.90.0 umfasst Waren mit Gewinde, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7318.15.42.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 7318.15.42.90.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7318.15.42.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731815. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7318.15.42.90.0?

7318.15.42.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7318.15.42.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

7318.15.42.90.0 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl > 731815 Waren mit Gewinde, andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben > 73181542 andere, ohne Kopf, andere, mit einer Zugfestigkeit von, weniger als 800 MPa > 7318154290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7318.15.42.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7318.15.42.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI27591/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 7318.15.42.90.0 unter CBAM?

Ja. 7318.15.42.90.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Gilt für 7318.15.42.90.0 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 7318.15.42.90.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, China. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7318.15.42.90.0?

Warennummer 7318.15.42.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/73181542900 verlinken.
