# Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0: Waren mit Gewinde, andere

> Die Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0 steht für Waren mit Gewinde, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/73181562900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7318.15.62.90.0
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  - 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
    - 7318.15 Waren mit Gewinde, andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben
      - 7318.15.62 andere, mit Kopf, mit Innensechskant, aus nicht rostendem Stahl
        - 7318.15.62.90 andere
          - 7318.15.62.90.0 Waren mit Gewinde, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Iron and steel)

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI1583/24-1** (DE): Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte Schrauben mit Zylinderkopf mit Innensechskant und mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde (M3, M4, M5, M6) mit stumpfem Gewindeende. Insgesamt 160 Schrauben in verschiedenen Abmessungen sind mit dazugehörenden Muttern mit Außensechskant und Unterlegscheiben, jeweils aus Stahl, in einer mehrfach unterteilten, transparenten Kunststoffbox mit Etikett verpackt. Gesamtlänge: von etwa 8 bis etwa 20 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde, mit Kopf mit Innensechskant, mit dazugehörenden Muttern und Unterlegscheiben" zur Codenummer 7318 1562 90 0 des Zolltarifs. Nicht Unterposition 7318 11, da es sich bei Schrauben mit metrischem Gewinde nicht um Holzschrauben handelt.
- **DEBTI1637/24-1** (DE): Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte Schrauben mit Senkkopf mit Innensechskant und mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde mit stumpfem Gewindeende. Insgesamt 340 Schrauben in verschiedenen Abmessungen sind mit dazugehörenden Muttern mit Außensechskant und Unterlegscheiben, jeweils aus Stahl, in einer mehrfach unterteilten, transparenten Kunststoffbox mit Etikett verpackt. Gesamtlänge: von etwa 8 bis etwa 20 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde, mit Kopf mit Innensechskant" zur Codenummer 7318 1562 90 0 des Zolltarifs. Nicht Unterposition 7318 11, da es sich bei den Waren mit metrischem Gewinde nicht um Holzschrauben handelt.
- **DEBTI14593/22-1** (DE): Es handelt sich um Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus acht Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit Linsenkopf mit Bund und mit Innensechkant sowie einem bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde (M4) und stumpfem Gewindeende, neun gewindeformenden Schrauben aus Stahl mit Senkkopf und mit Kreuzschlitz, einer ovalen, flachen sog. Gegenplatte mit jeweils einer Lochung mit Senkung an den Enden, einem Winkelschraubendreher sowie einem Schraubendrehereinsatz (sog. Bit) mit Kreuzschlitzantrieb. Die Erzeugnisse werden beim Zusammensetzen und Befestigen von Insektenschutzsystemen für Türen verwendet und sind gemeinsam in einem Kunststoffbeutel, der mit einem im Wesentlichen mit einer Artikelnummer, einer Artikelbezeichnung und mit einem Barcode bedruckten Etikett versehen ist, für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Die Schrauben aus Stahl der Position 7318 bestimmen aufgrund der Menge und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Innerhalb der Position 7318 ist zwischen den gewindeformenden Schrauben und den anderen Schrauben aus Stahl ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelbar. Die Erzeugnisse sind daher in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen zuletzt aufgeführte Unterposition einzureihen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde, mit Kopf mit Innensechskant" zur Codenummer 7318 1562 90 0 des Zolltarifs. Nicht Unterpostition 7318 1552 da vom Wortlaut dieser Unterposition nur Waren mit Kopf mit Schlitz oder Kreuzschlitz erfasst werden.
- **DEBTI27838/19-1** (DE): Es handelt sich um Warenzusammenstellungen, jeweils bestehend aus zwei Schrauben mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde (M5) mit stumpfem Gewindeende und Kopf mit Innensechskant, einer Mutter und einer Unterlegscheibe, jeweils aus nichtrostendem Stahl, sowie einer Unterlegscheibe und einer dreicksförmigen Bundmutter aus Kunststoff oder Kautschuk. Die Erzeugnisse sind gemeinsam in einem Polybeutel verpackt und dienen dazu, eine Küchenarmatur (nicht Gegenstand dieser vZTA) an einer Spüle (nicht Gegenstand dieser vZTA) zu montieren. - Antragstellerangaben - Der Charakter der für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung wird insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung durch die Schrauben aus nichtrostendem Stahl bestimmt. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schrauben aus nichtrostendem Stahl, mit Gewinde, mit Kopf mit Innensechskant, mit dazugehörigen Muttern und Unterlegscheiben" zur Codenummer 7318 1562 90 0 des Zolltarif.
- **DEBTI28653/21-1** (DE): Es handelt sich um aus nichtrostendem Stahl hergestellte Schrauben mit Linsenkopf mit Bund und Innensechskant sowie mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde (M4) mit stumpfem Gewindeende (Länge etwa 8 mm). Die Schrauben sind zu acht Stück gemeinsam mit neun gewindeformenden Schrauben (siehe DEBTI-28653/21-2), einer sog. Gegenplatte (siehe DEBTI-28653/21-3), einem sog. Inbusschlüssel (siehe DEBTI-28653/21-4) und einem Bit mit Kreuzschlitzantrieb (siehe DEBTI-28653/21-5) in einem Beutel verpackt, der nach dem Zeitpunkt der Einfuhr ausschließlich dazu bestimmt ist, einer weiteren Ware beigepackt zu werden, wodurch eine Einreihung aller Erzeugnisse als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf in Anwendung der AV 3 b) nicht in Betracht kommt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „andere Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde, mit Kopf mit Innensechskant“ zur Codenummer 7318 15 62 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI17636/18-2** (DE): Schrauben aus nicht rostendem Stahl, (Werkstoffnummer A2, laut Antragstellerangaben) mit einem Halbrundkopf mit Innensechskant und mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde mit stumpfem Gewindeende, Gesamtlänge ca. 10 mm. Die Waren dienen dazu, eine Abdeckung an einem Fahrradelektromotor zu befestigen. Die Schrauben sind zusammen mit mehreren sog. Motorcovern (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in einem Karton verpackt. Die Ware ist als "andere Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit Kopf mit Innensechskant" einzureihen.
- **DEBTI17637/18-2** (DE): Schrauben aus nicht rostendem Stahl, (Werkstoffnummer A2, laut ergänzender Angaben der Antragstellerin) mit einem Halbrundkopf mit Innensechskant und mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde mit stumpfem Gewindeende, Gesamtlänge ca. 32,5 mm. Die Waren dienen dazu, ein Designcover an einem Fahrradelektromotor zu befestigen. Die Schrauben sind zusammen mit mehreren sog. Designcovern (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in einem Karton verpackt. Die Ware ist als "andere Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit Kopf mit Innensechskant" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7318

Zu Unterpositionen 7318 15 52 bis 7318 15 95 Hierher gehören Schrauben, deren Kopf über den Gewindeschaft hinausragt.

### Pos. 7318

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 602/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/8) (RV L 602/11): Eine Ware, bestehend aus einer Schraube mit einer Unterlegscheibe, einer Spreizankerhülse und einer Mutter, alle Teile aus rostfreiem Stahl. Die Schraube hat einen sechseckigen Kopf, ist 55 mm lang, hat ein Gewinde über die gesamte Länge und verfügt über eine Zugfestigkeit von 490 MPa. Die Ankerhülse ist 42 mm lang und hat ohne Spreizung einen äußeren Durchmesser von 10 mm. Sie verfügt nicht über ein Gewinde. Die Ware wird zum Befestigen von Gegenständen auf hartem Untergrund, wie z. B. einer Betonmauer, verwendet, indem zuerst die Ankerhülse mit der Mutter in ein Bohrloch eingeführt und anschließend die Schraube eingefügt und festgeschraubt wird. …

### Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: - einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, - eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, - ein speziell entwickeltes Gewinde, - ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, - einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, - sterilisiert oder nicht sterilisiert. …

### Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2007 - 4 K 1512/06 Z - zur Einreihung von Gewindestücken in die Kombinierte Nomenklatur. Entscheidungsgründe (Auszug): Von der Unterpos. 7318 15 30 1) werden andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf aus nicht rostendem Stahl erfasst. Wenn auch der Klägerin einzuräumen sein mag, dass die Unterpos. 7318 15 30 1) nicht ausdrücklich Gewindestücke nennt, so ist sie gleichwohl im Vergleich zu der Unterpos. 7318 19 00, die nur andere, und damit nach dem Wortlaut der Pos. 7318 den Schrauben und Bolzen ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl erfasst, genauer. ….. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0?

Die Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0 umfasst Waren mit Gewinde, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7318.15.62.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 7318.15.62.90.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7318.15.62.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731815. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0?

7318.15.62.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7318.15.62.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

7318.15.62.90.0 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl > 731815 Waren mit Gewinde, andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben > 73181562 andere, mit Kopf, mit Innensechskant, aus nicht rostendem Stahl > 7318156290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7318.15.62.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7318.15.62.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1583/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 7318.15.62.90.0 unter CBAM?

Ja. 7318.15.62.90.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0?

Warennummer 7318.15.62.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/73181562900 verlinken.
