# Zolltarifnummer 7318.16: Waren mit Gewinde, Muttern

> Die Zolltarifnummer 7318.16 steht für Waren mit Gewinde, Muttern. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/731816
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7318.16
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  - 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
    - 7318.16 Waren mit Gewinde, Muttern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Iron and steel)

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **GBBTI504552765** (GB): THIS PRODUCT IS A THREADED NUT THAT IS MADE FROM C10C STEEL. THE NUT IS USED ON A TENSIONER PULLEY BEARING. THE NUT ACTS AS A FASTENER THAT KEEPS THE PULLEY BEARING UNIT ON THE BRACKET/PLATE WITH ITS MATING BOLT.
- **DE15631/16-1** (DE): Es handelt sich um ein Nietmutternsortiment (150-teilig), bestehend aus Hohlerzeugnissen aus verzinktem Stahl in unterschiedlichen Längen (9, 11, 13, 15, 18 und 21 mm) mit rundem, gerändeltem Schaft und mit metrischem Innengewinde (M3 bis M6, M8 und M10) sowie mit offenem Ende mit Flachkopf. Die Erzeugnisse sind in einer sechsfach unterteilten Kunststoffbox mit Eurolochung und Pappeinleger verpackt. Sie werden mittels eines speziellen Werkzeuges in ein vorgegebens Bohrloch eingedrückt, wobei der Nietschaft ringförmig gestaucht wird. Das Gewinde verbleibt dauerhaft im Bohrloch. Die Erzeugnisse dienen in Verbindung mit einer Schraube als Niet- und gleichzeitige Schraubverbindung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Muttern aus Stahl" in die Unterposition 7318 16 des Harmonisierten Systems.
- **FR-PRO-2011-000235** (FR): ECROU OBLIQUE M6 EN ACIER, DECOLLETE DANS LA MASSE.
- **FR-PRO-2011-000236** (FR): BORNE "H" EN ACIER SE PRESENTANT SOUS LA FORME D'UN ECROU HEXAGONAL M8 AVEC UNE RAINURE DE 5MM.
- **DE14551/10-1** (DE): Es handelt sich um zylindrische Hohlerzeugnisse aus nicht rostendem Stahl (A2-70, Chromgehalt: 18 - 20 %), die an einem Ende mit einem Innengewinde und am anderen Ende mit einem linsenförmigen Kopf mit Innensechskant versehen sind. Die Erzeugnisse dienen als Befestigungsmaterial. Abmessungen: Gesamtlänge: 26 bzw. 36 mm, Schaftlänge: 20 bzw. 30 mm, max. Schaftdurchmesser: 14 mm, Lochweite: 10 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Muttern" zur Unterposition 7318 16 des Harmonisierten Systems.
- **DEK/425/08-1** (DE): "Schraubverriegelung"; es handelt sich um ca. 1,5 mm hohe Muttern aus Stahl mit einem Innengewinde und Außensechskant. Die Erzeugnisse weisen einen Innendurchesser von ca. 2,2 mm auf und werden gemeinsam mit jeweils einer Schraube, einem Federring und einer Unterlegscheibe (alle nicht Gegenstand dieser vZTA) z.B. zur Befestigung von D-Sub-Steckverbindern verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Muttern aus Stahl" zur Unterposition 7318 16 des Harmonisierten Systems.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7318

Zu Unterpositionen 7318 16 92 und 7318 16 99: Die Lochweite ist an den Innengängen des Gewindes zu messen. Bei Schrauben ist der Durchmesser dagegen auf der Außenseite des Gewindes zu messen.

### Pos. 7318

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 602/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/8) (RV L 602/11): Eine Ware, bestehend aus einer Schraube mit einer Unterlegscheibe, einer Spreizankerhülse und einer Mutter, alle Teile aus rostfreiem Stahl. Die Schraube hat einen sechseckigen Kopf, ist 55 mm lang, hat ein Gewinde über die gesamte Länge und verfügt über eine Zugfestigkeit von 490 MPa. Die Ankerhülse ist 42 mm lang und hat ohne Spreizung einen äußeren Durchmesser von 10 mm. Sie verfügt nicht über ein Gewinde. Die Ware wird zum Befestigen von Gegenständen auf hartem Untergrund, wie z. B. einer Betonmauer, verwendet, indem zuerst die Ankerhülse mit der Mutter in ein Bohrloch eingeführt und anschließend die Schraube eingefügt und festgeschraubt wird. …

### Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: - einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, - eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, - ein speziell entwickeltes Gewinde, - ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, - einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, - sterilisiert oder nicht sterilisiert. …

### Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2007 - 4 K 1512/06 Z - zur Einreihung von Gewindestücken in die Kombinierte Nomenklatur. Entscheidungsgründe (Auszug): Von der Unterpos. 7318 15 30 1) werden andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf aus nicht rostendem Stahl erfasst. Wenn auch der Klägerin einzuräumen sein mag, dass die Unterpos. 7318 15 30 1) nicht ausdrücklich Gewindestücke nennt, so ist sie gleichwohl im Vergleich zu der Unterpos. 7318 19 00, die nur andere, und damit nach dem Wortlaut der Pos. 7318 den Schrauben und Bolzen ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl erfasst, genauer. ….. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7318.16.31 aus nicht rostendem Stahl, Blindnietmuttern
- 7318.16.39 aus nicht rostendem Stahl, andere
- 7318.16.40 andere, Blindnietmuttern
- 7318.16.60 andere, Sicherungsmuttern
- 7318.16.92 andere, andere, mit einer Lochweite von, 12 mm oder weniger
- 7318.16.99 andere, andere, mit einer Lochweite von, mehr als 12 mm

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7318.16?

Die Zolltarifnummer 7318.16 umfasst Waren mit Gewinde, Muttern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7318.16?

Der Drittlandszollsatz für 7318.16 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7318.16?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731816. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7318.16?

7318.16 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7318.16 im Zolltarif eingeordnet?

7318.16 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7318.16?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7318.16 erfasst, zum Beispiel GBBTI504552765. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 7318.16 unter CBAM?

Ja. 7318.16 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7318.16?

HS-Unterposition 7318.16 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/731816 verlinken.
