# Zolltarifnummer 7325.10.00.31.0: Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, andere :, Gusseisen mit…

> Die Zolltarifnummer 7325.10.00.31.0 steht für Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, andere :, Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, verwendet, zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme, sowie, zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/73251000310
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7325.10.00.31.0
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  - 7325 Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen
    - 7325.10 aus nicht verformbarem Gusseisen
      - 7325.10.00 aus nicht verformbarem Gusseisen
        - 7325.10.00.31 Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, verwendet - zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme, sowie - zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen
          - 7325.10.00.31.0 Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, andere :, Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, verwendet, zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme, sowie, zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Antidumping: Türkei - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: ERGA OMNES - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):15.500 % ; A (01):38.100 % (Botou City Wangwu Town Tianlong Casting Factory)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):31.500 % ; A (01):38.100 % (Botou Lisheng Casting Industry Co., Ltd.)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):38.100 % ; A (01):38.100 % (Fengtai (Handan) Alloy Casting Co., Ltd.)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):21.300 % ; A (01):38.100 % (Hong Guang Handan Cast Foundry Co., Ltd.)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):25.000 % ; A (01):38.100 % (Shijiazhuang Transun Metal Products Co., Ltd.)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):25.400 % ; A (01):38.100 % (Baoding City Maikesaier Casting Ltd)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):25.400 % ; A (01):38.100 % (Baoding GB Metal Products Co., Ltd)
- Antidumping: China Cond:  A cert: D-008 (01):25.400 % ; A (01):38.100 % (Baoding Hualong Casting Co., Ltd)
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 2B352a

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7325

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle gegossenen Waren aus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zu den von dieser Position erfassten Waren gehören Waren für Ver- und Entsorgungsleitungen (Fallklappen für Mannlöcher, Roste und Platten für Straßenkanäle usw.), Säulen, Deckel oder Platten für Hydranten, Trinkbrunnen, Säulenbriefkästen, Feuermeldesäulen und dergleichen, Poller, Wasserspeier und Dachrinnen, Schachtverkleidungen für Bergwerke, Mahlkörper für Brechmühlen, Tiegel ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, Gegengewichte für Aufhängevorrichtungen, künstliche Blumen und Blätter (ausgenommen Waren der Pos. 8306) und Flaschen (Spezialbehälter) zum Transport von Quecksilber. Diese Position umfasst jedoch weder gegossene Erzeugnisse, die von anderen Positionen genauer erfasst sind (z. B. …

### Pos. 7325

Zu Unterposition 7325 10 oder 7325 99: 1. Füllkörper, bestehend aus hohlen Gusseisenzylindern mit einer kreisförmigen Rippe im Inneren und ringförmigen Vertiefungen auf der Außenseite; diese Füllkörper werden in sog. Zementöfen dem Zementschlamm beigemischt, um die Hitze zu verteilen und den Trocknungsprozess zu erleichtern und zu beschleunigen.

### Pos. 7325

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2019/321 der Kommission vom 18. Februar 2019 (ABl. EU Nr. L 55/24) (RV L 19/321) Eine kreisförmige Ware mit einem Durchmesser von etwa 500 mm und einem Gewicht von etwa 23 kg. Sie besteht aus Gusseisen mit Kugelgrafit (duktilem Gusseisen, EN-GJS- 500-7). Die Ware ist zum Schutz vor Korrosion mit schwarzem Bitumen bestrichen. Die Ware ist gemäß der Norm EN 124 zertifiziert (Aufsätze und Abdeckungen zum Einbau in Flächen, die für Fußgänger und/oder Fahrzeugverkehr bestimmt sind) und wird als Kanaldeckel (z. B. für Regenwasserkanäle) verwendet. Siehe Abbildung Unterposition 7325 99 90(1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7325, 7325 99 und 7325 99 90. …

### Pos. 7325

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung: Ein sogenannter Armband-Adapter, hergestellt aus Metallguss. Die Ware ermöglicht eine Befestigung aller Arten von Armbändern an einer Smartwatch. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in die Position 7325 einzureihen.

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7325.10.00.31.0?

Die Zolltarifnummer 7325.10.00.31.0 umfasst Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, andere :, Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, verwendet, zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme, sowie, zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7325.10.00.31.0?

Der Drittlandszollsatz für 7325.10.00.31.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7325.10.00.31.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 732510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7325.10.00.31.0?

7325.10.00.31.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7325.10.00.31.0 im Zolltarif eingeordnet?

7325.10.00.31.0 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7325 Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen > 732510 aus nicht verformbarem Gusseisen > 73251000 aus nicht verformbarem Gusseisen > 7325100031 Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, verwendet - zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme, sowie - zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7325.10.00.31.0?

Zu 7325.10.00.31.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Gilt für 7325.10.00.31.0 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 7325.10.00.31.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, China. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

### Ist 7325.10.00.31.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7325.10.00.31.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B352a. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7325.10.00.31.0?

Warennummer 7325.10.00.31.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/73251000310 verlinken.
