# Zolltarifnummer 7404.00.91: Abfälle und Schrott, aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)

> Die Zolltarifnummer 7404.00.91 steht für Abfälle und Schrott, aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/74040091
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7404.00.91
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 74 KUPFER UND WAREN DARAUS
  - 7404 Abfälle und Schrott, aus Kupfer
    - 7404.00 Abfälle und Schrott, aus Kupfer
      - 7404.00.91 Abfälle und Schrott, aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE22315/11-1** (DE): Schrott von elektrischen Steckern Bei der Ware handelt es sich um unbrauchbare elektrische und elektronische Stecker (ohne Anschlusskabel) von elektrischen Geräten, aus denen durch spezielle Recyclingverfahren u.a. enthaltenes Messing rückgewonnen wird. Das Material wird in Big Bags oder in loser Schüttung transportiert. Zolltariflich handelt es sich um andere Abfälle und Schrott von Kupfer-Zink-Legierungen.
- **DEK/1598/06-1** (DE): Schrott aus Messing Bei der als Schrott aus Messing bezeichneten Ware handelt es sich um Schneideschrott bzw. Schneideabfall, der bei der Herstellung von sogenannten Pressblechen und Pressbändern aus Messing (z.B. bei der Formatreduzierung) anfällt. Der anfallende Schneideschrott bzw. -abfall besteht nach den Angaben aus Messing (z.B. MS64) und wird ohne weitere Bearbeitung und ohne Rücksicht auf weitere Beschädigungen wie z.B. Kratzer oder Deformierungen lose in unterschiedlichen Formen und Größen in einem Behälter gesammelt. Danach handelt es sich um Abfall und Schrott aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7404

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 7204 gelten sinngemäß für diese Position, soweit sie Abfälle und Schrott betreffen. Kupferhaltige Schlacken, Aschen und andere Kupferrückstände gehören jedoch zu Pos. 2620. Dagegen gehört der beim Ziehen von Kupfer entstehende Schlamm, der hauptsächlich aus Kupferpulver besteht, das mit den beim Ziehvorgang verwendeten Schmiermitteln vermischt ist, zu den Abfällen dieser Position. Nicht zu dieser Position gehören Rohblöcke (Ingots) oder ähnliche Rohformen, aus eingeschmolzenen Abfällen und Schrott aus Kupfer (Pos. 7403).

### Kapitel 74

1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7404.00.91.00.0 aus Kupferlegierungen, aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7404.00.91?

Die Zolltarifnummer 7404.00.91 umfasst Abfälle und Schrott, aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7404.00.91?

Der Drittlandszollsatz für 7404.00.91 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7404.00.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 740400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7404.00.91?

7404.00.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7404.00.91 im Zolltarif eingeordnet?

7404.00.91 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7404 Abfälle und Schrott, aus Kupfer > 740400 Abfälle und Schrott, aus Kupfer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7404.00.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7404.00.91 erfasst, zum Beispiel DE22315/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7404.00.91?

KN-Code 7404.00.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/74040091 verlinken.
