# Zolltarifnummer 7406.10.00: Pulver ohne Lamellenstruktur

> Die Zolltarifnummer 7406.10.00 steht für Pulver ohne Lamellenstruktur. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/74061000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7406.10.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 74 KUPFER UND WAREN DARAUS
  - 7406 Pulver und Flitter, aus Kupfer
    - 7406.10 Pulver ohne Lamellenstruktur
      - 7406.10.00 Pulver ohne Lamellenstruktur

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI16579/24-1** (DE): Pulver aus einer Kupferlegierung Bei der Ware handelt es sich um ein Pulver aus einer Kupferlegierung (Messing). Das Pulver besteht aus polymorphen, gold bis graugold glänzenden Partikeln. Ergebnis der hier durchgeführten Untersuchung: Siebdurchgang bei lichter Maschenweite von 1 mm: mehr als 90 GHT. Mikroskopie: keine Lamellenstruktur Die Ware ist gemäß ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver und Flitter, aus Kupfer, Pulver ohne Lamellenstruktur, in die Unterposition 7406 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DEBTI3080/19-1** (DE): Dendritisches Kupferpulver Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein metallisches, feines Pulver aus dendritischem Kupfer mit einem Überzug aus Silber. Der Silbergehalt beträgt üblicherweise zwischen 3-10%. Die Silberbeschichtung erfolgt in einem nasschemischen Verfahren (Silbernitratverfahren). Es handelt sich nicht um ein mechanisches Verfahren. Eine Plattierung im Sinne der Anmerkung 7 zum Kapitel 71 liegt nicht vor. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Kupfer ohne Lamellenstruktur in die Unterposition 7406 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DE14267/15-1** (DE): Kupferpulver Bei der Ware handelt es sich um ein feines Pulver aus Kupfer mit einer Korngröße von weniger als 1 mm. Das Erzeugnis wird für Beschichtungen verwendet. Die Ware ist als Pulver aus Kupfer, ohne Lamellenstruktur, in die Unterposition 7406 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **FR-RTC-2014-000478** (FR): Fil contenant une monopoudre de cuivre au zirconium (CuZr) à structure non lamellaire, enveloppée dans un feuillard en cuivre. Composition : Cuivre : 63,6%; Zirconium : 36.4%. Il est prêt à l'emploi et permet la production d'alliages cuivreux.
- **FR-RTC-2014-000479** (FR): Fil contenant une monopoudre de cuivre au zirconium (CuZr) à structure non lamellaire, enveloppée dans un feuillard en cuivre. Composition : Cuivre : 63,3%; Zirconium : 36.7%. Il est prêt à l'emploi et permet la production d'alliages cuivreux.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7406

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Pulver aus Kupfer, wie sie durch Anmerkung 8 b) zu Abschnitt XV definiert sind, und Flitter aus Kupfer mit Ausnahme des Zementkupfers (gefälltes Kupfer), der Pos. 7401. Vorbehaltlich der Anmerkung 7 zu Abschnitt XV gehören zu dieser Position auch Mischungen aus Kupferpulver und Pulver anderer unedler Metalle (z. B. sog. Bronzepulver, das aus einer einfachen Mischung aus Kupfer- und Zinnpulver besteht). Kupferpulver werden hauptsächlich durch elektrolytische Abscheidung gewonnen oder durch Zerstäuben eines aus einer engen Düse austretenden Strahls geschmolzenen Metalls in einem mit hoher Geschwindigkeit senkrecht dazu fließenden Strom von Wasser, Dampf, Luft oder anderen Gasen. …

### Kapitel 74

1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7406.10.00.00.0 Pulver ohne Lamellenstruktur

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7406.10.00?

Die Zolltarifnummer 7406.10.00 umfasst Pulver ohne Lamellenstruktur. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7406.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 7406.10.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7406.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 740610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7406.10.00?

7406.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7406.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

7406.10.00 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7406 Pulver und Flitter, aus Kupfer > 740610 Pulver ohne Lamellenstruktur. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7406.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7406.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI16579/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7406.10.00?

KN-Code 7406.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/74061000 verlinken.
