# Zolltarifnummer 7410.21.00.10: Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als…

> Die Zolltarifnummer 7410.21.00.10 steht für Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff enthaltend oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7410210010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7410.21.00.10
- Drittlandszollsatz: 5,2 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 74 KUPFER UND WAREN DARAUS
  - 7410 Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger
    - 7410.21 aus raffiniertem Kupfer
      - 7410.21.00 auf Unterlage, aus raffiniertem Kupfer
        - 7410.21.00.10 Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff enthaltend oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A003b

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE8929/15-1** (DE): Kupferlaminat Bei der Ware handelt es sich um ein Flacherzeugnis bestehend aus zwei Folien aus raffiniertem Kupfer, die beidseitig auf eine Grundplatte aus mit Glasgewebe verstärktem Polytetrafluorethylen (PTFE) aufgebracht sind. Die Kupferfolien haben ohne Unterlage eine Dicke von weniger als 0,15 mm. Das Erzeugnis wird zur Herstellung von Leiterplatten verwendet. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Folie aus raffiniertem Kupfer, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, beidseitig auf einer Unterlage aus Polytetrafluorethylen, mit Glasfasergewebe verstärkt, in den TARIC-Code 7410 2100 10 einzureihen.
- **DE21487/14-1** (DE): Kupferlaminat Bei der Ware handelt es sich um ein Flacherzeugnis bestehend aus zwei Folien aus raffiniertem Kupfer, die beidseitig auf eine Grundplatte aus Teflon (Polytetrafluorethylen) mit keramikverstärktem Glasgewebe aufgebracht sind. Die Kupferfolien haben ohne Unterlage eine Dicke von weniger als 0,15 mm. Das Erzeugnis wird zur Herstellung gedruckter Schaltungen (Leiterplatten) in Hochfrequenzapplikationen verwendet. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Folie aus raffiniertem Kupfer, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, beidseitig auf einer Unterlage aus Polytetrafluorethylen, in den TARIC-Code 7410 2100 10 einzureihen.
- **GB502303805** (GB): COPPER FOIL BACKED WITH POLYTETRAFLUOROETHYLENE FIBREGLASS. THICKNESS RANGES FROM 0.09MM TO 1.52MM INCLUDING BACKING. THICKNESS EXCLUDING BACKING DOES NOT EXCEED 0.15MM
- **GB502303609** (GB): COPPER FOIL BACKED WITH POLYTETRAFLUOROETHYLENE FIBREGLASS. THICKNESS RANGES FROM 0.25MM TO 1.52MM INCLUDING BACKING. THICKNESS EXCLUDING BACKING DOES NOT EXCEED 0.15MM
- **GB502303707** (GB): COPPER FOIL BACKED WITH POLYTETRAFLUOROETHYLENE FIBREGLASS. THICKNESS RANGES FROM 0.25MM TO 3.18MM INCLUDING BACKING. THICKNESS EXCLUDING BACKING DOES NOT EXCEED 0.15MM
- **GB502303903** (GB): COPPER FOIL BACKED WITH POLYTETRAFLUOROETHYLENE FIBREGLASS. THICKNESS RANGES FROM 0.01MM TO 0.125MM INCLUDING BACKING. THICKNESS EXCLUDING BACKING DOES NOT EXCEED 0.15MM
- **IE09NT-14-956** (IE): SHEET OF PTFE (POLYTETRAFLUOROETHYLENE) REINFORCED WITH GLASSFIBRE AND CLAD ON BOTH SIDES WITH COPPER FOIL FOR USE IN THE MANUFACTURE OF PRINTED CIRCUIT BOARDS.
- **DE18400/09-1** (DE): Kupferfolie Es handelt sich um ein Flacherzeugnis (Platte), mit rechteckigem Querschnitt (max. 546 mm x 622 mm) und gleichbleibender Dicke, laut Materialspezifikation aus mit Polytetrafluorethylen (PTFE) laminiertem Glasfasergewebe, beidseitig mit je einer Folie aus raffiniertem Kupfer versehen. Das Erzeugnis dient als Grundmaterial für die Herstellung von gedruckten Schaltungen. Zolltariflich entspricht das Erzeugnis der Warenbeschreibung des TARIC 7410 2100 10.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7410

Zu Unterposition 7410 21: 1. Tafeln und Platten aus Phenol-Formaldehydharz, auf die auf einer oder beiden Seiten ein Blech, Band oder eine Folie aus raffiniertem Kupfer aufgebracht wird, zum Herstellen von so genannten gedruckten elektrischen Schaltungen, wobei das Blech, das Band oder die Folie den Charakter der Ware bestimmt (elektrischer Leiter).

### Kapitel 74

1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7410.21.00.10.0 Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff enthaltend oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7410.21.00.10?

Die Zolltarifnummer 7410.21.00.10 umfasst Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff enthaltend oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7410.21.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 7410.21.00.10 beträgt 5,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7410.21.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 741021. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7410.21.00.10?

7410.21.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7410.21.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

7410.21.00.10 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7410 Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger > 741021 aus raffiniertem Kupfer > 74102100 auf Unterlage, aus raffiniertem Kupfer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7410.21.00.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7410.21.00.10 erfasst, zum Beispiel DE8929/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7410.21.00.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7410.21.00.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A003b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7410.21.00.10?

TARIC-Code 7410.21.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7410210010 verlinken.
