# Zolltarifnummer 7410.21.00.30: Polyimidfolie, auch Epoxidharz und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden…

> Die Zolltarifnummer 7410.21.00.30 steht für Polyimidfolie, auch Epoxidharz und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7410210030
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7410.21.00.30
- Drittlandszollsatz: 5,2 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 74 KUPFER UND WAREN DARAUS
  - 7410 Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger
    - 7410.21 aus raffiniertem Kupfer
      - 7410.21.00 auf Unterlage, aus raffiniertem Kupfer
        - 7410.21.00.30 Polyimidfolie, auch Epoxidharz und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A003b

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI36603/25-1** (DE): Kupferfolie auf einer Unterlage aus Polyimid Bei der Ware handelt es sich um Flacherzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt und gleichbleibender Dicke, nach den Angaben aus einem Polyimidfilm, der beidseitig mit einer Folie aus raffiniertem Kupfer versehen ist. Die Dicke der Kupferfolie beträgt je 0 , 018 mm. Die Polyimidharzfolie hat eine Dicke von 0 , 025 mm. Die Ware hat eine Breite von 500 mm und ist in Rollen mit einem Pappkern aufgerollt. Die Ware wird zur Herstellung gedruckter Schaltungen verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Folie aus raffiniertem Kupfer auf Unterlage mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0 , 15 mm oder weniger, Polyimidfolie, auch Epoxid und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen, in den TARIC-Code 7410 2100 30 eingereiht.
- **ITBTIIT922104-2023-BTI0179** (IT): Laminato flessibile, denominato FCCL (flexible copper clad laminate), composto da un supporto in film di poliammide e adesivo epossidico, rivestito su entrambi i lati con un foglio di rame. Lo spessore complessivo dei due fogli di rame è inferiore a 0,15 mm. Il prodotto viene utilizzato come materiale di base per la produzione di circuiti stampati.
- **DEBTI52112/18-1** (DE): Kupferfolie; Polyimidfolie Bei der Ware handelt es sich um Flacherzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt und gleichbleibender Dicke, nach den Angaben aus einem Polyimidfilm, ggf. mit Epoxid, einseitig oder beidseitig mit einer Folie aus raffiniertem Kupfer versehen. Die Dicke beträgt 0,15 mm oder weniger. Erhältlich in Zuschnitten oder auf Rollen. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als "Folie aus raffiniertem Kupfer auf Unterlage mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, hier: Polyimidfolie, auch Epoxid und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen" in den TARIC-Code 7410 2100 30 einzureihen.
- **DEBTI36949/18-1** (DE): Kupferfolie; Polyimidfolie Bei der Ware handelt es sich um Flacherzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt und gleichbleibender Dicke, nach den Angaben aus einem Polyimidfilm, ggf. mit Epoxid, einseitig oder beidseitig mit einer Folie aus raffiniertem Kupfer versehen. Die Dicke beträgt 0,15 mm oder weniger. Erhältlich in Zuschnitten oder auf Rollen. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als "Folie aus raffiniertem Kupfer auf Unterlage mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, hier: Polyimidfolie, auch Epoxid und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen" in den TARIC-Code 7410 2100 30 einzureihen.
- **ITBTI2018-0064M-035100** (IT): LAMINATO FLESSIBILE (DENOMINATO FCCL) COMPOSTO, PER DICHIARAZIONE DI PARTE, DA UN SUPPORTO IN FILM DI POLIAMMIDE E RICOPERTA DI RAME SU UNO O ENTRAMBI I LATI. PER DICHIARAZIONE DI PARTE IL FILM DI POLIMMIDE HA UNO SPESSORE DA 12,5 MICRON A 100 MICRON E IL RAME HA UNO SPESSORE DA 9 A 105 MICRON. L'ARTICOLO E' DESTINATO ALLA FABBRICAZIONE DI CIRCUITI STAMPATI FLESSIBILI.
- **DE13140/14-1** (DE): Kupferlaminat (Kupferfolie auf einer Polyimid-Unterlage) Die Ware stellt sich nach den Angaben (Datenblätter) als eine mit raffiniertem Kupfer ein- oder beidseitig beschichtete Kunststoffplatte mit einer Gesamtdicke von weniger als 0,15 mm (ohne Kunststoff) dar. Der Kunststoffkern besteht danach aus Polyimiden. Das Erzeugnis wird zur Herstellung gedruckter Schaltungen (Leiterplatten) verwendet. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Folie aus raffiniertem Kupfer, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, auf einer Unterlage aus Polyimidfolie, in den TARIC-Code 7410 2100 30 einzureihen.
- **DE9340/17-1** (DE): Kupferfolie Bei der Ware handelt es sich um Flacherzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt und gleichbleibender Dicke, nach den Angaben aus einem Polyimidfilm, ggf. mit Epoxid, einseitig oder beidseitig mit einer Folie aus raffiniertem Kupfer versehen. Die Dicke beträgt 0,15 mm oder weniger. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als Folie aus raffiniertem Kupfer auf Unterlage mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, hier: Polyimidfolie, auch Epoxid und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen, in den TARIC-Code 7410 2100 30 einzureihen.
- **DE21217/11-1** (DE): Kupferfolie Es handelt sich um ein Flacherzeugnis mit rechteckigem Querschnitt und gleichbleibender Dicke, rechteckig zugeschnitten, laut Materialspezifikation aus einem Polyimidfilm mit einer Dicke von 50 µm, einseitig mit einer Folie aus raffiniertem Kupfer mit einer Dicke von 35 µm versehen. Das Erzeugnis wird zur Herstellung flexibler Leiterplatten verwendet. Zolltariflich handelt es sich um eine Folie aus raffiniertem Kupfer auf Unterlage mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, hier Polyimidfolie, auch Epoxid und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7410

Zu Unterposition 7410 21: 1. Tafeln und Platten aus Phenol-Formaldehydharz, auf die auf einer oder beiden Seiten ein Blech, Band oder eine Folie aus raffiniertem Kupfer aufgebracht wird, zum Herstellen von so genannten gedruckten elektrischen Schaltungen, wobei das Blech, das Band oder die Folie den Charakter der Ware bestimmt (elektrischer Leiter).

### Kapitel 74

1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7410.21.00.30.0 Polyimidfolie, auch Epoxidharz und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7410.21.00.30?

Die Zolltarifnummer 7410.21.00.30 umfasst Polyimidfolie, auch Epoxidharz und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7410.21.00.30?

Der Drittlandszollsatz für 7410.21.00.30 beträgt 5,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7410.21.00.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 741021. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7410.21.00.30?

7410.21.00.30 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7410.21.00.30 im Zolltarif eingeordnet?

7410.21.00.30 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7410 Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger > 741021 aus raffiniertem Kupfer > 74102100 auf Unterlage, aus raffiniertem Kupfer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7410.21.00.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7410.21.00.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI36603/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7410.21.00.30 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7410.21.00.30 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A003b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7410.21.00.30?

TARIC-Code 7410.21.00.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7410210030 verlinken.
