# Zolltarifnummer 7410.21.00.40.0: Tafeln oder Platten, •aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer…

> Die Zolltarifnummer 7410.21.00.40.0 steht für Tafeln oder Platten, •aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder, •aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert,, auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/74102100400
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7410.21.00.40.0
- Drittlandszollsatz: 5,2 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 74 KUPFER UND WAREN DARAUS
  - 7410 Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger
    - 7410.21 aus raffiniertem Kupfer
      - 7410.21.00 auf Unterlage, aus raffiniertem Kupfer
        - 7410.21.00.40 Tafeln oder Platten - aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder - aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert, auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen
          - 7410.21.00.40.0 Tafeln oder Platten, •aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder, •aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert,, auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A003b

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI44920/24-1** (DE): Folien aus Kupfer Bei der vorgelegten Ware handelt es sich laut Datenblatt um rechteckige massive Flacherzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt mit gleichbleibender Dicke (weniger als 1/10 der Breite) aus raffiniertem Kupfer, die auf einer Unterlage bestehend aus Cellulose-Papier (Mittellage), Glasfasergewebe und Epoxidharz ein- oder beidseitig befestigt sind. Die Erzeugnisse dienen als Grundmaterial für die Herstellung von elektronischen Verbindungsträgern (Leiterplatten, gedruckte Schaltungen). Die Ware ist als "Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, hier: Tafeln oder Platten - aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder - aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert, auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen" in die Codenummer 7410 2100 40 0 des Zolltarifs einzureihen.
- **DEBTI3306/22-1** (DE): Folien aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich um rechteckige massive Flacherzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt und mit gleichbleibender Dicke (weniger als 1/10 der Breite). Laut Angaben handelt es sich bei dem Erzeugnis um einen Materialverbund mit einem Kern aus nichtgewebter E-Glas-Matte, einem sog. Vliesstoff und einem Epoxy-Glasgewebe als Außenlagen und einer ein- oder zweiseitigen Kupferkaschierung aus raffiniertem Kupfer (Elektrolytkupfer). Die Erzeugnisse dienen als Grundmaterial für die Herstellung von elektronischen Verbindungsträgern (Leiterplatten, gedruckte Schaltungen). Charakterbestimmend ist die Folie aus Kupfer. Die Ware ist als "Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, hier: Tafeln oder Platten - aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder - aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert, auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen" in die Codenummer 7410 2100 40 0 des Zolltarifs einzureihen.
- **DEBTI35695/21-1** (DE): Folien aus Kupfer Bei der vorgelegten Ware handelt es sich laut Datenblatt um rechteckige massive Flacherzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt mit gleichbleibender Dicke (weniger als 1/10 der Breite) aus raffiniertem Kupfer, die auf einer Unterlage bestehend aus Cellulose-Papier (Mittellage), Glasfasergewebe und Epoxidharz ein- oder beidseitig befestigt sind. Die Erzeugnisse dienen als Grundmaterial für die Herstellung von elektronischen Verbindungsträgern (Leiterplatten, gedruckte Schaltungen). Die Ware ist als "Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, hier:Tafeln oder Platten - aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder - aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert, auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen" in die Codenummer 7410 2100 40 0 des Zolltarifs einzureihen.
- **DEBTI60959/18-1** (DE): Folien aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich um rechteckige massive Flacherzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt und mit gleichbleibender Dicke (weniger als 1/10 der Breite). Laut Angaben handelt es sich bei dem Erzeugnis um einen Materialverbund mit einem Kern aus nichtgewebter E-Glas-Matte, einem sog. Vliesstoff und einem Epoxy-Glasgewebe als Außenlagen und einer ein- oder zweiseitigen Kupferkaschierung aus raffiniertem Kupfer (Elektrolytkupfer). Die Erzeugnisse dienen als Grundmaterial für die Herstellung von elektronischen Verbindungsträgern (Leiterplatten, gedruckte Schaltungen). Charakterbestimmend ist die Folie aus Kupfer. Die Ware ist als "Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, hier: Tafeln oder Platten - aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder - aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert, auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen" in die Codenummer 7410 2100 40 0 des Zolltarifs einzureihen.
- **DEBTI28236/18-1** (DE): Folien aus Kupfer Bei der vorgelegten Ware handelt es sich laut Datenblatt um rechteckige massive Flacherzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt mit gleichbleibender Dicke (weniger als 1/10 der Breite) aus raffiniertem Kupfer, die auf einer Unterlage bestehend aus Cellulose-Papier (Mittellage), Glasfasergewebe und Epoxidharz ein- oder beidseitig befestigt sind. Die Erzeugnisse dienen als Grundmaterial für die Herstellung von elektronischen Verbindungsträgern (Leiterplatten, gedruckte Schaltungen). Die Ware ist als "Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, hier:Tafeln oder Platten - aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder - aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert, auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen" in die Codenummer 7410 2100 40 0 des Zolltarifs einzureihen.
- **DE4742/13-1** (DE): Folien aus Kupfer, "CEM-3 Basismaterial für Leiterplatten" Es handelt sich um massive Flacherzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt mit gleichbleibender Dicke, wobei die Dicke weniger als 1/10 der Breite beträgt. Laut Angaben handelt es sich bei dem Erzeugnis um einen Materialverbund mit einem Kern aus nichtgewebter E-Glas-Matte, einem sog. Vliesstoff und einem Epoxy-Glasgewebe als Außenlagen und einer ein- oder zweiseitigen Kupferkaschierung aus raffiniertem Kupfer (Elektrolytkupfer). Die Erzeugnisse dienen als Grundmaterial für die Herstellung von elektronischen Verbindungsträgern (Leiterplatten, gedruckte Schaltungen). Charakterbestimmend ist die Folie aus Kupfer. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als andere Folie aus raffiniertem Kupfer mit einer Dicke von 0,15 mm oder weniger, auf einer Unterlage in den TARIC-Code 7410 2100 40 einzureihen.
- **DE2541/12-1** (DE): Folien aus Kupfer Bei der vorgelegten Ware handelt es sich laut Datenblatt um rechteckige massive Flacherzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt mit gleichbleibender Dicke (weniger als 1/10 der Breite) aus raffiniertem Kupfer, die auf einer Unterlage bestehend aus Cellulose-Papier (Mittellage), Glasfasergewebe und Epoxidharz ein- oder beidseitig befestigt sind. Die Erzeugnisse dienen als Grundmaterial für die Herstellung von elektronischen Verbindungsträgern (Leiterplatten, gedruckte Schaltungen). Es handelt sich um Folien aus raffiniertem Kupfer mit einer Dicke von 0,15 mm oder weniger, auf einer Unterlage, der KN-Unterposition 7410 2100.
- **DEK/251/06-1** (DE): Folien aus Kupfer, "CEM-1 Basismaterial für Leiterplatten" Es handelt sich um rechteckige massive Flacherzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt mit gleichbleibender Dicke (weniger als 1/10 der Breite), aus raffiniertem Kupfer, die auf einer Unterlage bestehend aus Cellulose-Papier (Mittellage), Glasfasergewebe und Epoxidharz ein- oder beidseitig befestigt sind. Die Erzeugnisse dienen als Grundmaterial für die Herstellung von elektronischen Verbindungsträgern (Leiterplatten, gedruckte Schaltungen). Es handelt sich zolltariflich um Folien aus raffiniertem Kupfer mit einer Dicke von 0,15 mm oder weniger, auf einer Unterlage.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7410

Zu Unterposition 7410 21: 1. Tafeln und Platten aus Phenol-Formaldehydharz, auf die auf einer oder beiden Seiten ein Blech, Band oder eine Folie aus raffiniertem Kupfer aufgebracht wird, zum Herstellen von so genannten gedruckten elektrischen Schaltungen, wobei das Blech, das Band oder die Folie den Charakter der Ware bestimmt (elektrischer Leiter).

### Kapitel 74

1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7410.21.00.40.0?

Die Zolltarifnummer 7410.21.00.40.0 umfasst Tafeln oder Platten, •aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder, •aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert,, auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7410.21.00.40.0?

Der Drittlandszollsatz für 7410.21.00.40.0 beträgt 5,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7410.21.00.40.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 741021. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7410.21.00.40.0?

7410.21.00.40.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7410.21.00.40.0 im Zolltarif eingeordnet?

7410.21.00.40.0 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7410 Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger > 741021 aus raffiniertem Kupfer > 74102100 auf Unterlage, aus raffiniertem Kupfer > 7410210040 Tafeln oder Platten - aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder - aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert, auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7410.21.00.40.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7410.21.00.40.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI44920/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7410.21.00.40.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7410.21.00.40.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A003b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7410.21.00.40.0?

Warennummer 7410.21.00.40.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/74102100400 verlinken.
