# Zolltarifnummer 7415.10.00: Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren

> Die Zolltarifnummer 7415.10.00 steht für Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/74151000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7415.10.00
- Drittlandszollsatz: 4 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 74 KUPFER UND WAREN DARAUS
  - 7415 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf; Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Kupfer
    - 7415.10 Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren
      - 7415.10.00 Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI49400/25-1** (DE): Es handelt sich um aus verschiedenen unedlen Metallen zusammengesetze Erzeugnisse, bestehend aus einem Stahlnagel mit einem zu einer Spitze ausgearbeiteten Ende und mit Kopf sowie einer Hülse aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing), die den Nagelkopf umschließt. Die Außenseite der Hülse ist zu einer Rändelung ausgearbeitet. Messing herrscht gegenüber Stahl gewichtsmäßig vor. Gesamtlänge: etwa 26 mm. - Antragstellerangaben - Die Erzeugnisse sind dazu bestimmt, in die Wand geschlagen zu werden und dienen zur Befestigung spezieller Wandhaken. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Nägel aus Kupfer" zur Unterposition 7415 1000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI13721/23-1** (DE): Es handelt sich um Warenzusammenstellungen, bestehend aus: - acht sog. Wandhaken, in Form rechteckiger Stahlabschnitte, die an einem Ende zu einer runden Auflagefläche ausgeformt und mit einer in einem 30°Winkel ausgerichteten Lochung versehen und am anderen Ende zu einem Haken ausgeformt sind und - acht Stahlnägeln (Länge: etwa 26 mm) mit einem zu einer Spitze ausgearbeiteten Ende und mit Kopf sowie einer Hülse aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing), die den Nagelkopf umschließt. Die Außenseite der Hülse ist zu einer Rändelung ausgearbeitet. Messing herrscht gegenüber Stahl gewichtsmäßig vor. Die acht Nägel sind auf einem Kunststoffband (Gurt) aufgereiht. Die Erzeugnisse sind gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel mit Sichtöffnung aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht und dienen dem Aufhängen von Bildern. - Antragstellerangaben - Da kein charakterbestimmender Bestandteil ermittelbar ist, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Nägel aus Kupfer" zur Unterposition 7415 1000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI39281/22-1** (DE): Es handelt sich um aus verschiedenen unedlen Metallen zusammengesetze Erzeugnisse, bestehend aus einem Stahlnagel mit einem zu einer Spitze ausgearbeiteten Ende und mit Kopf sowie einer Hülse aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing), die den Nagelkopf umschließt. Die Außenseite der Hülse ist zu einer Rändelung ausgearbeitet. Messing herrscht gegenüber Stahl gewichtsmäßig vor. Gesamtlänge: etwa 26 mm. - Antragstellerangaben - Die Erzeugnisse sind dazu bestimmt, in die Wand geschlagen zu werden und dienen zur Befestigung spezieller Wandhaken. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Nägel aus Kupfer" zur Unterposition 7415 1000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DE100/11-1** (DE): Es handelt sich um Nägel aus Kupfer (lt. Antragstellerangabe) mit kreisrundem flachen Kopf und zugespitzten Schaftende. Abmessungen: Schaftlänge ca. 9 mm; Querschnittsabmessung ca. 1,4 mm; Gesamtlänge ca. 9,6 mm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Nägel aus Kupfer" zur Unterposition 7415 1000 der Kombinierten Nomenklatur.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Kapitel 74

1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7415.10.00.00.0 Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7415.10.00?

Die Zolltarifnummer 7415.10.00 umfasst Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7415.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 7415.10.00 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7415.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 741510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7415.10.00?

7415.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7415.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

7415.10.00 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7415 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf; Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Kupfer > 741510 Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7415.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7415.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI49400/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7415.10.00?

KN-Code 7415.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/74151000 verlinken.
