# Zolltarifnummer 7603.10.00.00.0: Pulver ohne Lamellenstruktur

> Die Zolltarifnummer 7603.10.00.00.0 steht für Pulver ohne Lamellenstruktur. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/76031000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7603.10.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  - 7603 Pulver und Flitter, aus Aluminium
    - 7603.10 Pulver ohne Lamellenstruktur
      - 7603.10.00.00.0 Pulver ohne Lamellenstruktur

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Aluminium)
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C002a, 1C002c, 1C111, 0008, 1C111

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI58932/24-1** (DE): Pulver aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Pulver aus einer Aluminiumlegierung. Die Partikelgröße liegt zwischen 20 µm und 63 µm. Die Ware wird den Angaben nach zur additiven Fertigung vor allem im Bereich der Luft- und Raumfahrt verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver und Flitter aus Aluminium, Pulver ohne Lamellenstruktur, in die Codenummer 7603 1000 00 0 des Zolltarifs eingereiht.
- **DEBTI58498/24-1** (DE): Pulver aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um ein Pulver aus einer Aluminiumlegierung (AlSi10Mg). Das Pulver weist eine Partikelgröße von weniger als 1 mm auf. Das Pulver weist keine Lamellenstruktur auf. Die Ware wird den Angaben nach in der Luft- und Raumfahrt und der Automobilindustrie verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver und Flitter aus Aluminium, Pulver ohne Lamellenstruktur, in die Codenummer 7603 1000 00 0 des Zolltarifs eingereiht.
- **DEBTI58489/24-1** (DE): Pulver aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Pulver aus Aluminium. Die kugelförmigen Partikel sind oberflächlich mit Silber beschichtet. Die Ware wird den Angaben nach zur Herstellung von leitfähigen Kleb- und Dichtstoffen, Beschichtungen zur elektromagnetischen Abschirmung, Heizelementen und gedruckter Elektronik verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver und Flitter aus Aluminium, Pulver ohne Lamellenstruktur, in die Codenummer 7603 1000 00 0 des Zolltarifs eingereiht.
- **DEBTI48754/23-1** (DE): Aluminiumpulver Bei der Ware handelt es sich um ein feines Aluminiumpulver, nach den Angaben hergestellt aus Reinaluminium mit einem Aluminiumgehalt von mehr als 99,5 GHT. Die Ware kennzeichnet sich als graues, geruchloses Pulver. Die durchschnittliche Korngröße der spärischen (kugelförmigen) Partikel ist mit 40 µm angegeben. Die Ware wird als Füllstoff in Wärmeleitmedien (Klebstoffen, Pads und Harzen) verwendet. Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver und Flitter, aus Aluminium, Pulver ohne Lamellenstruktur, in die Unterposition 7603 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DE4242/17-1** (DE): Thermisches Spritzpulver aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein feines graues Pulver aus Aluminium (charakterbestimmend), Polyester, Silicium und ggf. Bornitrid. Das Pulver liegt in Korngrößen von max. 125+/-11 µm vor. Das Erzeugnis wird zur oberflächlichen Beschichtung von Werkstücken als thermisches Spritzpulver verwendet. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Aluminium ohne Lamellenstruktur in die Unterposition 7603 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7603

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Pulver aus Aluminium, wie sie durch Anmerkung 8 b) zu Abschnitt XV definiert werden, und Flitter aus Aluminium. Diese Erzeugnisse entsprechen im Allgemeinen denen aus Kupfer, daher gelten die Erläuterungen zu Pos. 7406 sinngemäß für diese Position. Jedoch werden Pulver und Flitter aus Aluminium auch in der Pyrotechnik, in der Aluminothermie, zum Schutz anderer Metalle durch metallische Zementation (Alitieren), in Raketenantrieben und als Zusatzmittel für Zellbeton verwendet. Nicht zu dieser Position gehören: a) Pulver und Flitter, aus Aluminium, die zubereitete Farben sind, z. B. solche, die Farbstoffen beigemengt sind oder in Suspensionen, Dispersionen oder Pasten mit einem Binde- oder Lösemittel aufgemacht sind (Kap. 32). b) Pellets aus Aluminium (Pos. 7601). c) Zugeschnittener Flitter aus Aluminium (Pos. 8308).

### Pos. 7603

Zu Unterposition 7603 10: 1. Pulver, nicht gesintert, aus Aluminiumkörnern, die mit Aluminiumoxid überzogen sind, mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von 7 bis 14 %.

### Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7603.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 7603.10.00.00.0 umfasst Pulver ohne Lamellenstruktur. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7603.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7603.10.00.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7603.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7603.10.00.00.0?

7603.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7603.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7603.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7603 Pulver und Flitter, aus Aluminium > 760310 Pulver ohne Lamellenstruktur. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7603.10.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7603.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI58932/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 7603.10.00.00.0 unter CBAM?

Ja. 7603.10.00.00.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Ist 7603.10.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7603.10.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C002a, 1C002c, 1C111, 0008, 1C111. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7603.10.00.00.0?

Warennummer 7603.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/76031000000 verlinken.
