# Zolltarifnummer 7605.21: Draht aus Aluminium, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm

> Die Zolltarifnummer 7605.21 steht für Draht aus Aluminium, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/760521
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7605.21
- Drittlandszollsatz: 7,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  - 7605 Draht aus Aluminium
    - 7605.21 Draht aus Aluminium, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Aluminium)

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7605

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Draht wird durch Anmerkung 9 c) zu Abschnitt XV definiert. Nicht zu dieser Position gehören: a) Metallgarne und metallisierte Garne (Pos. 5606). b) Bindfäden und Seile, mit Drahteinlage (Pos. 5607). c) Litzen, Kabel, Seile und andere Waren der Pos. 7614. d) Umhüllte Elektroden zum Schweißen (Pos. 8311). e) Isolierte Drähte für die Elektrotechnik (einschließlich der lackisolierten oder elektrolytisch oxidierten Drähte) (Pos. 8544). f) Saiten für Musikinstrumente (Pos. 9209)

### Pos. 7605

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2147/2004 der Kommission vom 16. Dezember 20041) (RV L 2147/2004): 1. Draht aus nicht legiertem Aluminium mit einem Aluminiumgehalt von 99,5 %, mit einem Durchmesser von 9 bis 14 mm und einer Länge pro Draht von 500 bis 600 m, in Rollen aufgemacht, mit einer Breite von ungefähr 1,5 m und einem Gewicht von 1,5 Tonnen. Die einzelnen Aluminiumdrahtrollen wurden teilweise beschädigt und verformt. (Siehe Fotografie A) A) Unterposition 7605 1100 Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 Buchstabe c) zu Kapitel 76 und dem Wortlaut der KN-Codes 7605 und 7605 1100. Die Ware wird nicht in die Position 7602 eingereiht, da die in Anmerkung 8 Buchstabe a) zu Abschnitt XV genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. …

### Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7605.21.00 aus Aluminiumlegierungen, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7605.21?

Die Zolltarifnummer 7605.21 umfasst Draht aus Aluminium, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7605.21?

Der Drittlandszollsatz für 7605.21 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7605.21?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760521. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7605.21?

7605.21 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7605.21 im Zolltarif eingeordnet?

7605.21 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7605 Draht aus Aluminium. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7605.21?

Zu 7605.21 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 7605.21 unter CBAM?

Ja. 7605.21 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7605.21?

HS-Unterposition 7605.21 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/760521 verlinken.
