# Zolltarifnummer 7606: Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm

> Die Zolltarifnummer 7606 steht für Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7606
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7606
- Drittlandszollsatz: 7,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  - 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Aluminium)
- Ausfuhrgenehmigung erforderlich

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7606

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Erzeugnisse, die durch die Anmerkung 9 d) zu Abschnitt XV definiert werden, entsprechen den gleichen Erzeugnissen aus Kupfer. Die Erläuterungen zu Pos. 7409 gelten daher sinngemäß für diese Position. Nicht zu dieser Position gehören: a) Folien und dünne Bänder, mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger (Pos. 7607). b) Streckbleche und -bänder (Pos. 7616).

### Pos. 7606

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 183. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 23. bis 26. Oktober 2017: Warenbeschreibung: Rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff (Polypropylen) mit einer individuellen Dicke von 2,0 mm bis 4,0 mm, der auf beiden Seiten mit Blechen aus einer Aluminiumlegierung bedeckt ist (die Dicke jedes Aluminiumblechs kann von 0,2 mm bis 0,3 mm reichen). Die Aluminiumbleche sind auf ihrer Oberfläche mit Farbe versehen oder lackiert. Ihre Abmessungen sind: 1220 x 3050 mm; 1500 × 3050 mm; 1500 x 4050 mm; 1500 x 5000 mm. Die Waren werden universell verwendet, z.B. …

### Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7606.11 quadratisch oder rechteckig, aus nicht legiertem Aluminium
- 7606.12 quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen
- 7606.91 aus nicht legiertem Aluminium
- 7606.92 aus Aluminiumlegierungen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7606?

Die Zolltarifnummer 7606 umfasst Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7606?

Der Drittlandszollsatz für 7606 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7606?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 7606. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7606?

7606 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7606 im Zolltarif eingeordnet?

7606 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7606?

Zu 7606 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 7606 unter CBAM?

Ja. 7606 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7606?

Position 7606 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/7606 verlinken.
