# Zolltarifnummer 7606.12: Bleche und Bänder, quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen

> Die Zolltarifnummer 7606.12 steht für Bleche und Bänder, quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/760612
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7606.12
- Drittlandszollsatz: 7,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  - 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
    - 7606.12 Bleche und Bänder, quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Aluminium)

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE22748/14-1** (DE): Aluminiumverbundplatten Bei den beiden Waren handelt es sich nach den Angaben um rechteckige Verbundplatten in einer Abmessung von max. 7200 mm x 2050 mm und einer Gesamtdicke zwischen 2 mm und 8 mm. Die Platten bestehen im Kern aus nicht metallischen, anorganischen oder organischen bzw. polymeren Materialien. Diese Innenschicht ist beidseitig mit Platten aus lackierten Aluminiumblechen beklebt. Die Stärke beider Aluminiumbleche beträgt zwischen 0,3 mm und 0,5 mm. Als Material wird eine Aluminiumlegierung (EN AW-3105) verwendet. Die Verbundplatten werden zur Gebäude- und Fassadenverkleidung verwendet. Ein Warenmuster wurde vorgelegt. Beide Erzeugnisse sind als andere Bleche aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen, in die Unterposition 7606 12 des Harmonisierten Systems einzureihen.
- **DE15750/10-1** (DE): Aluminiumblech; Q-Panel Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein metallisches Blech mit den Abmessungen 152 x 76 x 0,6 mm und abgerundeten Ecken. Das Blech besteht aus einer Aluminiumlegierung (3003 H14). Auf einer Seite ist es zentriert gelocht in Form eines "Q". Das Blech wird zu Testzwecken unbehandelt oder z.B. lackiert diversen Licht-, Temperatur- oder Feuchteeinflüssen ausgesetzt und entweder in der Naur oder in speziellen Testkammern durchgeführt. Zolltariflich handelt es sich um ein Blech aus einer Aluminiumlegierung, mit einer Dicke von weniger als 3 mm.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7606

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Erzeugnisse, die durch die Anmerkung 9 d) zu Abschnitt XV definiert werden, entsprechen den gleichen Erzeugnissen aus Kupfer. Die Erläuterungen zu Pos. 7409 gelten daher sinngemäß für diese Position. Nicht zu dieser Position gehören: a) Folien und dünne Bänder, mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger (Pos. 7607). b) Streckbleche und -bänder (Pos. 7616).

### Pos. 7606

Zu Unterpositionen 7606 11 bis 7606 92: 1. Laminierte Aluminiumerzeugnisse aus zwei flachgewalzten Blechen aus Aluminium als äußere Lagen des laminierten Erzeugnisses und einer Platte oder Lage aus Kunststoffen als innere Lage oder Seele. Die Dicke jeder der äußeren Lagen beträgt bis zu 2,54 mm und die innere Lage hat eine Dicke zwischen ungefähr 0,02 mm und 2,29 mm. Die Erzeugnisse bestehen normalerweise aus Rollen (Coils) mit einer Breite bis zu ungefähr 1 500 mm oder können in Platten zugeschnitten sein. Die Seele verbessert die Geräuschdämmungseigenschaften der Erzeugnisse. Sie werden zur Außenverkleidung von Gebäuden, zur Innendekoration, zur Herstellung von Blechen für Kraftfahrzeugkarosserien, Haushaltsgeräten, Büromaschinen usw. verwendet.

### Pos. 7606

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 183. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 23. bis 26. Oktober 2017: Warenbeschreibung: Rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff (Polypropylen) mit einer individuellen Dicke von 2,0 mm bis 4,0 mm, der auf beiden Seiten mit Blechen aus einer Aluminiumlegierung bedeckt ist (die Dicke jedes Aluminiumblechs kann von 0,2 mm bis 0,3 mm reichen). Die Aluminiumbleche sind auf ihrer Oberfläche mit Farbe versehen oder lackiert. Ihre Abmessungen sind: 1220 x 3050 mm; 1500 × 3050 mm; 1500 x 4050 mm; 1500 x 5000 mm. Die Waren werden universell verwendet, z.B. …

### Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 7606.12.11 Bänder für Getränkedosenkörper
- 7606.12.19 Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen
- 7606.12.30 Aluminium-Verbundplatte
- 7606.12.50 andere, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet
- 7606.12.92 andere, andere, mit einer Dicke von, weniger als 3 mm
- 7606.12.93 andere, mit einer Dicke von, 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm
- 7606.12.99 andere, mit einer Dicke von, 6 mm oder mehr

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7606.12?

Die Zolltarifnummer 7606.12 umfasst Bleche und Bänder, quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7606.12?

Der Drittlandszollsatz für 7606.12 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7606.12?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760612. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7606.12?

7606.12 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7606.12 im Zolltarif eingeordnet?

7606.12 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7606.12?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7606.12 erfasst, zum Beispiel DE22748/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 7606.12 unter CBAM?

Ja. 7606.12 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7606.12?

HS-Unterposition 7606.12 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/760612 verlinken.
