# Zolltarifnummer 7607.19.10.90.0: Folien und dünne Bänder, andere

> Die Zolltarifnummer 7607.19.10.90.0 steht für Folien und dünne Bänder, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/76071910900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7607.19.10.90.0
- Drittlandszollsatz: 7,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  - 7607 Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
    - 7607.19 ohne Unterlage, andere
      - 7607.19.10 mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm
        - 7607.19.10.90 andere
          - 7607.19.10.90.0 Folien und dünne Bänder, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Aluminium)

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE5441/15-1** (DE): Geprägte Aluminiumfolien Bei der Ware handelt es sich um Flacherzeugnisse aus Aluminium mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm. Gemäß den Angaben sind die Folien gewalzt, geprägt und weichgeglüht und liegen in Form von Rollen mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg und einer Breite von 650 mm oder weniger vor. Die Prägung wird in gewalztem Zustand vor der Weichglühung aufgebracht und ist daher nur schwach augeprägt. Das Prägungsmuster kann bei den Folien variieren z.B. in Form von Strukturprägungen (Wabenmuster, Gitternetz). Die Erzeugnisse werden beispielsweise zum Verpacken von Lebensmitteln verwendet. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als Folien aus Aluminium, ohne Unterlage, mehr als nur gewalzt, mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm und einem Stückgewicht von mehr als 10 kg in den TARIC-Code 7607 1910 90 einzureihen.
- **DE15235/13-1** (DE): Etiketten aus Aluminium Bei den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um sog. "Flaschenhalsfolien". Die Erzeugnisse stellen sich dar als rechteckig zugeschnittene, geprägte, bedruckte Folienzuschnitte aus Aluminium mit einer Kantenlänge zwischen 9 cm und 10 cm. Die Dicke der Folien beträgt nach den Angaben des Berechtigten 0,0095 mm bis 0,015 mm. Die Erzeugnisse dienen als Verzierung von Flaschenhälsen. Sie haben auf Grund ihrer siegelähnlichen Funktion als Verpackungsmaterial einen eigenen Verwendungszweck, der Druck ist nicht charakterbestimmend, eine Einreihung als Druckerzeugnis in die Position 4911 kommt daher nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse sind als "andere Folien aus Aluminium, mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm" in die Unterposition 7607 1910 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DE6984/12-1** (DE): Es handelt sich um 300 x 200 mm große Flacherzeugnisse aus Aluminium, die auf einer Seite zusätzlich einfarbig (gold, rot, silber, grün etc.) beschichtet und teilweise mit einer Prägung versehen sind. Die Dicke der Erzeugnisse beträgt etwa 0,012 mm. Die Folien werden zum Basteln verwendet und sind jeweils zu hundert Stück in Kunststofffolie verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Unterposition 7607 11 genannte) Folien, ohne Unterlage, mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm, nicht in Rollen" zur Codenummer 7607 1910 90 0 des Elektronischen Zolltarifs.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7607

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/935 der Kommission vom 8. Juni 2016 (ABl. EU Nr. L 155/16) (RV L 16/935) Eine Ware, bestehend aus einem metallisierten Polyethylenterephtalat-(PET)-Film, der als Ausgangsmaterial für die Herstellung eines Aluminiumpigments verwendet wird und die folgenden wesentlichen Merkmale aufweist: - mindestens acht Aluminiumschichten mit einer Reinheit von 99,8 % oder mehr; - jede Aluminiumschicht hat eine optische Dichte von nicht mehr als 3,0 D; - die einzelnen Aluminiumschichten sind jeweils durch eine Acrylatpolymerschicht getrennt; - jede Aluminiumschicht ist bis zu 30 nm (0,03 μm) dick; - die Aluminium- und Acrylatpolymerschichten befinden sich auf einem Trägerfilm aus PET (Polyethylenterephthalat) mit einer Dicke von 12 μm. Die Ware wird auf Rollen von bis zu 50 000 m Länge gestellt. …

### Pos. 7607

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statisti-sche Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 260. Sitzung des Aus-schusses für den Zollkodex vom 30. September bis 02. Oktober 2024: Warenbeschreibung: Aluminiumfolie, die beidseitig mit einer hydrophilen Schicht/Beschichtung überzogen ist und in Rollen (Coils) geliefert wird. Die hydrophile Schicht besteht aus weißer Farbe. Das Produkt hat ein-schließlich der Beschichtung eine Gesamtdicke von 0,120 mm, wohingegen die Breite des Produkts 196 mm beträgt. Die hydrophile Beschichtung besteht aus Silikat (weißes Pulver) und anderen chemischen Bestandteilen. …

### Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7607.19.10.90.0?

Die Zolltarifnummer 7607.19.10.90.0 umfasst Folien und dünne Bänder, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7607.19.10.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 7607.19.10.90.0 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7607.19.10.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760719. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7607.19.10.90.0?

7607.19.10.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7607.19.10.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

7607.19.10.90.0 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7607 Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger > 760719 ohne Unterlage, andere > 76071910 mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm > 7607191090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7607.19.10.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7607.19.10.90.0 erfasst, zum Beispiel DE5441/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 7607.19.10.90.0 unter CBAM?

Ja. 7607.19.10.90.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7607.19.10.90.0?

Warennummer 7607.19.10.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/76071910900 verlinken.
