# Zolltarifnummer 7609.00.00.60.0: Anschlussblöcke aus Aluminium:, mit einem Gewicht von 3 g oder mehr, jedoch nicht mehr…

> Die Zolltarifnummer 7609.00.00.60.0 steht für Anschlussblöcke aus Aluminium:, mit einem Gewicht von 3 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 g,, hergestellt aus 6061-T6 oder 6060-T6 oder 6082-T6 Aluminium,, integraler Bestandteil der Schlauchleitung von Klimaanlagen oder Ölkühlungsleitungen oder Luftbremsleitungen oder Wasserkühlleitungen,, mit Aussparungen (Anschlussstutzen) oder Splines (Pilotbohrung) oder Gewinden, die eine Montage in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen oder anderen Klimaanlagen ermöglicht (auch als Reihenbauweise bezeichnet),, mit Anschlussstutzen zum Löten oder Befestigen,, mit mindestens 1 Durchgangsloch mit einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,, zur Herstellung von Kühl- und Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/76090000600
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7609.00.00.60.0
- Drittlandszollsatz: 5,9 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  - 7609 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium
    - 7609.00.00 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium
      - 7609.00.00.60 Anschlussblöcke aus Aluminium: -mit einem Gewicht von 3 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 g, -hergestellt aus 6061-T6 oder 6060-T6 oder 6082-T6 Aluminium, -integraler Bestandteil der Schlauchleitung von Klimaanlagen oder Ölkühlungsleitungen oder Luftbremsleitungen oder Wasserkühlleitungen, -mit Aussparungen (Anschlussstutzen) oder Splines (Pilotbohrung) oder Gewinden, die eine Montage in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen oder anderen Klimaanlagen ermöglicht (auch als Reihenbauweise bezeichnet), -mit Anschlussstutzen zum Löten oder Befestigen, -mit mindestens 1 Durchgangsloch mit einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm, zur Herstellung von Kühl- und Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge
        - 7609.00.00.60.0 Anschlussblöcke aus Aluminium:, mit einem Gewicht von 3 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 g,, hergestellt aus 6061-T6 oder 6060-T6 oder 6082-T6 Aluminium,, integraler Bestandteil der Schlauchleitung von Klimaanlagen oder Ölkühlungsleitungen oder Luftbremsleitungen oder Wasserkühlleitungen,, mit Aussparungen (Anschlussstutzen) oder Splines (Pilotbohrung) oder Gewinden, die eine Montage in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen oder anderen Klimaanlagen ermöglicht (auch als Reihenbauweise bezeichnet),, mit Anschlussstutzen zum Löten oder Befestigen,, mit mindestens 1 Durchgangsloch mit einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,, zur Herstellung von Kühl- und Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,9 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Aluminium)
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C202a, 5A001

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7609

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu den Pos. 7307 und 7412 gelten sinngemäß für diese Position. Nicht zu dieser Position gehören: a) Rohrverbindungen und andere für das Zusammensetzen von Konstruktionsteilen besonders vorgesehene Vorrichtungen (Pos. 7610). b) Hängebänder und Schellen zur Befestigung von Rohren; Bolzen und Muttern, aus Aluminium, die beim Montieren und Zusammensetzen von Rohren verwendet werden (Pos. 7616). c) Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke, die mit Hähnen, Ventilen usw. versehen sind (Pos. 8481).

### Pos. 7609

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 647/2014 DER KOMMISSION vom 12. Juni 2014 (ABl. EU Nr. L 178/5) (RV L 647/14): Eine zylinderförmige hohle Ware aus Aluminium, die sich an einem Ende verjüngt (Nippel) und mit einem Hebelverschlussring ausgestattet ist. Die Ware stellt eine Schlauchkupplung dar. Unterposition 7609 00 00 Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut des KN-Codes 7609 00 00. Position 7609 umfasst Waren, die dazu bestimmt sind, zwei Rohre oder Rohrstücke miteinander zu verbinden (siehe HS-Erläuterungen zu den Positionen 7609 und 7307). Da Schläuche als eine Art Rohr betrachtet werden, fallen Schlauchkupplungen ebenfalls in den Geltungsbereich dieser Position. …

### Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7609.00.00.60.0?

Die Zolltarifnummer 7609.00.00.60.0 umfasst Anschlussblöcke aus Aluminium:, mit einem Gewicht von 3 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 g,, hergestellt aus 6061-T6 oder 6060-T6 oder 6082-T6 Aluminium,, integraler Bestandteil der Schlauchleitung von Klimaanlagen oder Ölkühlungsleitungen oder Luftbremsleitungen oder Wasserkühlleitungen,, mit Aussparungen (Anschlussstutzen) oder Splines (Pilotbohrung) oder Gewinden, die eine Montage in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen oder anderen Klimaanlagen ermöglicht (auch als Reihenbauweise bezeichnet),, mit Anschlussstutzen zum Löten oder Befestigen,, mit mindestens 1 Durchgangsloch mit einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,, zur Herstellung von Kühl- und Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7609.00.00.60.0?

Der Drittlandszollsatz für 7609.00.00.60.0 beträgt 5,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7609.00.00.60.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760900. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7609.00.00.60.0?

7609.00.00.60.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7609.00.00.60.0 im Zolltarif eingeordnet?

7609.00.00.60.0 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7609 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium > 76090000 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium > 7609000060 Anschlussblöcke aus Aluminium: -mit einem Gewicht von 3 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 g, -hergestellt aus 6061-T6 oder 6060-T6 oder 6082-T6 Aluminium, -integraler Bestandteil der Schlauchleitung von Klimaanlagen oder Ölkühlungsleitungen oder Luftbremsleitungen oder Wasserkühlleitungen, -mit Aussparungen (Anschlussstutzen) oder Splines (Pilotbohrung) oder Gewinden, die eine Montage in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen oder anderen Klimaanlagen ermöglicht (auch als Reihenbauweise bezeichnet), -mit Anschlussstutzen zum Löten oder Befestigen, -mit mindestens 1 Durchgangsloch mit einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm, zur Herstellung von Kühl- und Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7609.00.00.60.0?

Zu 7609.00.00.60.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 7609.00.00.60.0 unter CBAM?

Ja. 7609.00.00.60.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Ist 7609.00.00.60.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7609.00.00.60.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C202a, 5A001. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7609.00.00.60.0?

Warennummer 7609.00.00.60.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/76090000600 verlinken.
