# Zolltarifnummer 7610.90.10.00.0: Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste

> Die Zolltarifnummer 7610.90.10.00.0 steht für Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/76109010000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7610.90.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  - 7610 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium
    - 7610.90 andere
      - 7610.90.10 Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste
        - 7610.90.10.00.0 Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Aluminium)

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7610

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 7308 gelten sinngemäß für diese Position. Konstruktionsteile aus Aluminium sind manchmal nicht auf die übliche Weise (mit Nieten, Bolzen usw.) zusammengesetzt, sondern z. B. mit Kunstharzen zusammengeklebt. Man verwendet Aluminium und seine Legierungen, insbesondere wegen ihres geringen Gewichts, manchmal an Stelle von Eisen und Stahl beim Bau von Gerüsten, vorgefertigten Konstruktionen, Schiffsbauten, Brücken, Schiebetüren, Masten für elektrische Leitungen und Funkanlagen, Grubenstempeln, Tür- und Fensterrahmen, Geländern usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Metallinstallationen, die erkennbar Teile von Waren der Kapitel 84 bis 88 sind. b) Metallkonstruktionen des Kapitels 89. c) Vorgefertigte Gebäude (Pos. 9406).

### Pos. 7610

Zu Unterposition 7610 90: 1. Vorgearbeitete gelochte Winkeleisen für Konstruktionen aus Metallelementen, wie Regale, Gestelle, Möbel, Treppen, Gerüste, Tragkonstruktionen usw., einzeln oder in ganzen Sätzen: 1. die zerlegt oder nicht zusammengesetzt Waren darstellen, die wie die zusammengesetzten Waren einzureihen wären: Aus Aluminium. 2. die zerlegte oder nicht zusammengesetzte Waren darstellen, die wie die zusammengesetzten Waren einzureihen wären: (Position für die zusammengesetzte Ware). Siehe auch Avis 7308 90/2.

### Pos. 7610

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2021/956 der Kommission vom 31. Mai 2021 (ABl. EU Nr. L 211/45) (RV L 21/956) Eine modulare Ware mit schallabsorbierenden und schalldämmenden Eigenschaften (sogenanntes Raum-in-Raum-System). Zusammengebaut hat die Ware hat eine Breite von etwa 3 m, eine Länge von 2 bis 6 m und eine Höhe von 2,3 m; die Wände haben eine Dicke von etwa 40 mm. Sie besteht aus einem würfelförmigen Rahmen aus Aluminium, der durch mehrere Metallecken verbunden ist, und aus Paneelen, welche an den Seiten und an der Oberseite der Struktur angebracht sind. Jedes Paneel besteht auf der einen Seite aus einer bedruckten Polyester-Schallschutzschicht aus feuerfestem Gewebe und auf der anderen Seite aus einer beschichteten Spanplatte. Das Innere des Paneels ist mit Steinwolle (Dichte 100 kg/m3) gepolstert. …

### Pos. 7610

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: Carport, bestehend aus einem Gerüst aus vier Aluminiumpfosten und einem Dach aus Polycarbonat-Platten. Einreihung/Begründung: Carports, die aus einer Konstruktion mit Pfosten und einem Dach aus unterschiedlichem Material bestehen, sind unter Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuletzt genannte Position einzureihen, da der Stoff oder Bestandteil, der der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht, nicht bestimmt werden kann. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7610.90.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 7610.90.10.00.0 umfasst Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7610.90.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7610.90.10.00.0 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7610.90.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 761090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7610.90.10.00.0?

7610.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7610.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7610.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7610 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium > 761090 andere > 76109010 Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7610.90.10.00.0?

Zu 7610.90.10.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 7610.90.10.00.0 unter CBAM?

Ja. 7610.90.10.00.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7610.90.10.00.0?

Warennummer 7610.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/76109010000 verlinken.
