# Zolltarifnummer 7907.00.00.90.0: Andere Waren aus Zink, andere

> Die Zolltarifnummer 7907.00.00.90.0 steht für Andere Waren aus Zink, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/79070000900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 7907.00.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 79 ZINK UND WAREN DARAUS
  - 7907 Andere Waren aus Zink
    - 7907.00.00 Andere Waren aus Zink
      - 7907.00.00.90 andere
        - 7907.00.00.90.0 Andere Waren aus Zink, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A006b

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI9875/26-1** (DE): Schlüsselanhänger mit Anhänger, schwarz: Es handelt sich um Schlüsselanhänger, bestehend aus einem Anhänger aus Zink (Gewicht: 24 , 3 g) und einem Schlüsselring aus Stahldraht (Gewicht: 3g). Zink herrscht gewichtsmäßig gegenüber Stahl vor. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Zink" zur Codenummer 7907 0000 90 0.
- **DEBTI11588/26-1** (DE): Es handelt sich um Schlüsselanhänger, bestehend aus einem kleinen Ring aus Stahl sowie einem Anhänger in Form eines sog. "Mercedes Sterns" aus Zink-Druckguss. Die Erzeugnisse dienen zur Befestigung an z.B. Schlüsselringen. Zink herrscht gegenüber jedem anderen unedlen Metall gewichtsmäßig vor. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Zink" zur Codenummer 7907 0000 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI11835/26-1** (DE): Es handelt sich um Schlüsselanhänger, bestehend aus einem Schlüsselring (Außendurchmesser: etwa 36 mm) aus Stahldraht, an dem ein flacher Anhänger aus einer Zinklegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Zinkgehalt befestigt ist. Der Anhänger mit rechteckigen Umriss weist an einer Schmalseite eine Ausformung mit Querlochung auf, durch die der Schlüsselring hindurchgeführt ist. An der Schauseite des Anhängers ist eine rechteckige Vertiefung ausgearbeitet, in der sich ein rechteckiger, flacher Einsatz aus Kunststoff oder Kautschuk in Lederoptik befindet. Die Zinklegierung herrscht gewichtsmäßig gegenüber Stahl vor. Jeweils ein Schlüsselanhänger ist in einer transparenten Hülle aus Kunststoff mit Pappeinleger verpackt. - Antragstellerangaben - Länge (Anhänger): etwa 57 mm; Breite (Anhänger): etwa 24 mm. Die unedlen Metalle bestimmen insbesondere aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Zink" zur Codenummer 7907 0000 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI9868/26-1** (DE): Es handelt sich um Schlüsselanhänger, bestehend aus: - drei kleinen Spaltringen aus Stahl - einem großen Spaltring aus Eisen - einem Verbindungsring aus Eisen - einem Verbindungsstück mit zwei Ösen aus Zink - einem Ring aus Eisen - einem drehbaren Verbindungsstück aus Zink - einem Anhänger in Form eines "Mercedes-Stern" aus Zink - einer Pappkarte mit Produktinformationen - Antragstellerangaben - Zink herrscht gegenüber jedem anderen unedlen Metall gewichtsmäßig vor. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Zink" zur Codenummer 7907 0000 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI9864/26-1** (DE): Sogenannter Schlüsselanhänger: Bei den zu begutachtenden Waren handelt es sich um einen Schlüsselanhänger, bestehend aus einem Schlüsselring mit drei kleineren, daran angebrachten Schlüsselringen, jeweils aus Stahl sowie einem kreisrunden Anhänger in Form eines Firmenlogos mit drehbarem Wirbel, aus Zinkdruckguss. Der Anhänger und der Schlüsselring sind mittels zweier Ösen aus Stahldraht und eines Verbindungsstücks aus Zinkdruckguss miteinander verbunden. Zink herrscht gegenüber Stahl gewichtsmäßig vor (Ergebnis der Verwiegung: Komponenten aus Stahl: 6 , 87 g, Komponenten aus Zink: 8 , 98 g). Die Waren sind daher in Anwendung der Anmerkung 7 Abs.1 ABS XV als „andere Waren aus Zink“ der Position 7907 zuzuweisen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Zink" zur Codenummer 7907 0000 90 0.
- **DEBTI44080/25-1** (DE): Isolierdübel aus Zinkdruckguss (Artikel-Nrn.: 200036 und 200036-RAL7016): Es handelt sich um einen sogenannten Isolierdübel aus Zinkdruckguss (ZAMAK), einer Zinklegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Anteil an Zink. - Abbildung siehe Anlage - Weil aus Zink bestehend, ist keine Einreihung in das Kapitel 73 (Position 7318) möglich. Derartige Erzeugnisse sind als "andere Waren aus Zink (andere als im TARIC-Code 7907 0000 10 genannte)" in die Codenummer 7907 0000 90 0 einzureihen.
- **DEBTI42335/25-1** (DE): Es handelt sich bei der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware (laut Antragsangaben) um einen Schlüsselhalter, bestehend aus: - einem Schlüsselring aus legiertem Zink; - einem Ringkarabiner aus legiertem Zink mit einem farbig bedruckten Acrylanhänger; - einer Kordel aus Polyester; - einem Ringkarabiner sowie einen Karabinerhaken aus legiertem Zink mit einem daran befestigten wolkenförmigen Acrylanhänger. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage Der Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf den Umfang (Menge) sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die Erzeugnisse aus legiertem Zink bestimmt. Daher kommt eine Einreihung in die Pos. 3926 nicht in Betracht, da die Schlüsselanhänger nach dem charakterbestimmenden Stoff (unedle Metalle, im Sinne der Anm. 7 Abs 1 ABS XV nach dem gewichtsmäßig vorherrschenden unedlen Metall: hier Zink) einzureihen sind. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als im TARIC-Code 7907 0000 10 genannte) Waren aus Zink" zum TARIC-Code 7907 0000 90.
- **DEBTI43844/25-1** (DE): Sogenannter Schlüsselanhänger: Es handelt sich um einen Schlüsselanhänger, welcher auch als Taschenanhänger verwendet werden kann. Er besteht aus einem 12cm hohen, mit Polyesterwatte gefüllten, Kuscheltier, einem Schlüsselring aus Stahldraht mit 22m Durchmesser, einem Ringkarabiner und einen Karabinerhaken mit einem blütenförmigen Anhänger aus Zink. Die Komponenten aus Zink herrschen laut ergänzenden Antragsangaben gewichtsmäßig gegenüber Stahl vor. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Das unedle Metall ist gegenüber dem Anhänger aus Spinnstoff charakterbestimmend, da durch den (die) Karabiner und den Ring erst eine Verwendung als Schlüsselanhänger ermöglicht wird. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Zink (andere als in vorhergehenden Unterpositionen genannte)" zur Codenummer 7907 0000 90 0.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 7907

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Waren aus Zink, die weder von den vorstehenden Positionen dieses Kapitels, von Anmerkung 1 zu Abschnitt XV, vom Kapitel 82 oder 83 noch von anderen Positionen der Nomenklatur erfasst sind. Zu dieser Position gehören unter anderem: 1) Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, mit beliebigem Fassungsvermögen, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen. 2) Verpackungsröhrchen, die vor allem für die Verpackung von pharmazeutischen Erzeugnissen (Tabletten usw.) verwendet werden. 3) Gewebe, Gitter, Geflechte, Streckbleche und -bänder. 4) Stifte, Nägel, Muttern, Bolzen, Schrauben und andere Waren der in den Erläuterungen zu den Pos. 7317 und 7318 beschriebenen Art. 5) Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische Artikel, z. B. …

### Pos. 7907

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 20. Juni 2017 in den RS VII R 24/15 und VII R 25/15 Tatbestand: Die Klägerin und Revisionsklägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Einfuhrabgaben infolge der Einreihung der von ihr zur Fertigung von Hundeleinen eingeführten „Bolzenhaken“ als andere Ware aus Zink“ in die Position 7909 der Kombinierten Nomenklatur statt in die Position 8308. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) dient die Ware, die von einer Feder aus Karbonstahl abgesehen – aus Zinkdruckguss mit einem Aluminiumgehalt von 4 % besteht, der Befestigung einer Hundeleine an einem Hundehalsband. Die Ware hat auf der einen Seite einen Haken und auf der anderen Seite eine Öse, mittels welcher die Ware fest mit der Leine verbunden werden kann. Mit dem Haken kann die Ware lösbar mit einem Hundehalsband verbunden werden. …

### Kapitel 79

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 79 gelten als: a) nicht legiertes Zink: Metall mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr (RV F7901A00). b) Zinklegierungen: metallische Stoffe, in denen Zink gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 2,5 GHT beträgt (RV F7901B00). c) Zinkstaub: Staub, der durch Kondensieren von Zinkdämpfen gewonnen wird und aus kugelförmigen Partikeln besteht, die feiner als beim Pulver sind. Sie müssen mit einem Anteil von 80 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 63 μm (Mikron) hindurchgehen und 85 GHT oder mehr metallisches Zink enthalten (RV F7901C00).

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 7907.00.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 7907.00.00.90.0 umfasst Andere Waren aus Zink, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 7907.00.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 7907.00.00.90.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 7907.00.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 790700. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7907.00.00.90.0?

7907.00.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 7907.00.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

7907.00.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 79 ZINK UND WAREN DARAUS > 7907 Andere Waren aus Zink > 79070000 Andere Waren aus Zink > 7907000090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7907.00.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7907.00.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI9875/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 7907.00.00.90.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7907.00.00.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 7907.00.00.90.0?

Warennummer 7907.00.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/79070000900 verlinken.
