# Zolltarifnummer 8104.20.00.00.0: Abfälle und Schrott

> Die Zolltarifnummer 8104.20.00.00.0 steht für Abfälle und Schrott. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/81042000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8104.20.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
  - 8104 Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
    - 8104.20 Abfälle und Schrott
      - 8104.20.00.00.0 Abfälle und Schrott

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C111

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEK/684/04-1** (DE): "Magnesium-Schnittenden" Bei der als Magnesium-Abschnitte (Nebenveredelungserzeugnis) bezeichneten Ware handelt es sich um Reststücke von Magnesium-Masseln (Blöcke, Ingots), die bei der Herstellung von Magnesiumpulver, - Granulat und -Spänen entstehen. Das Magnesium besitzt eine Reinheit von 99,8% oder mehr. Die Ware wird für verschiedene Verfahren in der Metallurgie eingesetzt. Bei den 3 vorgelegten Warenproben handelt es sich um ein graumetallisches Material. Die Oberfläche ist rau und unregelmäßig mit erkennbaren Gußspuren, wobei mindestens eine Seite Bearbeitungsspuren aufweist. Es liegen offensichtlich Reste von Blöcken vor. Danach handelt es sich um Schrott oder Abfall von Magnesium.
- **DEK/686/04-1** (DE): "Magnesium-Schnittenden" Bei der als Magnesium-Metall in Form von Schnittenden von Rohblöcken (Butt-end) bezeichneten Ware handelt es sich um Reststücke von Magnesiumblöcken, die bei der Magnesiumpulverproduktion anfallen. Nach einer vorgelegten Analyse beträgt der Magnesiumgehalt weniger als 99,8 %; wesentliche Gehalte an anderen Elementen sind nicht aufgeführt. Die Ausgangsgröße der für die Pulverproduktion verwendeten Blöcke (nicht Gegenstand der vZTA) soll ca. 500 x 260 x 135 (L x B x H) mit einem Gewicht von ca. 30 kg betragen. Die Reststücke mit einem Gewicht von ca. 3 - 4 kg werden zum Umschmelzen oder für andere Zwecke verwendet. (Ursprung laut Angabe: China) Als Warenprobe wurde ein graumetallisches Material in Form eines grob gegossenen Blocks mit einer Größe von ca. 250 x 135 x 75 mm (L x B x H) und einem Gewicht von ca. 4 kg vorgelegt. Eine Seite weist Sägespuren auf. Es handelt sich um Abfälle und Schrott von Magnesium.
- **DEK/685/04-1** (DE): "Magnesium-Schnittenden" Bei der als Magnesium - Metall 99,8 % min. bezeichneten Ware soll es sich um Schnittenden von Rohblöcken handeln. Diese Schnittenden verbleiben bei der Magnesiumpulverproduktion als Reststücke und werden für die Entschwefelung von Roheisen verwendet. Als Warenprobe wurde ein metallischglänzendes relativ leichtes Material vorgelegt, bei dem es sich offensichtlich um einen Barrenabschnitt handelt. Die Höhe des Abschnitts beträgt ca. 70 mm, die Breite beträgt ca. 120 mm. Die Oberfläche ist rauh und unregelmäßig und besitzt erkennbare Gußspuren. Es handelt sich um Abfälle und Schrott von Magnesium.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8104.20.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8104.20.00.00.0 umfasst Abfälle und Schrott. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8104.20.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8104.20.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8104.20.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 810420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8104.20.00.00.0?

8104.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8104.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8104.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS > 8104 Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott > 810420 Abfälle und Schrott. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8104.20.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8104.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEK/684/04-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8104.20.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8104.20.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C111. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8104.20.00.00.0?

Warennummer 8104.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/81042000000 verlinken.
