# Zolltarifnummer 8108.90.30.15: Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit - gleichbleibendem Querschnitt in Form…

> Die Zolltarifnummer 8108.90.30.15 steht für Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit - gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises - einem Durchmesser von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 mm, - einem Aluminiumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,7 GHT, - einem Siliciumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 GHT, - einem Niobgehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,3 GHT, und - einem Eisengehalt von nicht mehr als 0,2 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8108903015
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8108.90.30.15
- Drittlandszollsatz: 7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
  - 8108 Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
    - 8108.90 andere
      - 8108.90.30 Stangen (Stäbe), Profile und Draht
        - 8108.90.30.15 Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit - gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises - einem Durchmesser von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 mm, - einem Aluminiumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,7 GHT, - einem Siliciumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 GHT, - einem Niobgehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,3 GHT, und - einem Eisengehalt von nicht mehr als 0,2 GHT

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C002d, 1C004, 1C005, 1C202b, 1C004

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8108

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Titan wird durch Reduktion seiner oxidischen Erze (Rutil, Brookit usw.) und des Illmenits (Titaneisen) gewonnen. Bestimmte Verfahren ergeben Ferrotitan (Kapitel 72) oder Titancarbid (siehe nachstehend). Das Metall wird auch entweder in kompakter Form gewonnen (es ist dann glänzend und von weißer Farbe) oder als Pulver (von dunkelgrauer Farbe), das wie Wolfram agglomeriert werden kann. Titan ist ein hartes Metall, das, wenn es nicht rein ist, bei Hitze spröde ist. Es ist korrosionsbeständig gegen zahlreiche chemische Stoffe. Es dient zur Herstellung von Ferrolegierungen des Kapitels 72 (Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan), die als Desoxidations- und Denitrierungsmittel bei der Eisen- und Stahlherstellung und bei der Herstellung von legierten Stählen verwendet werden. …

### Pos. 8108

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (gestrichen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1213/2014 der Kommission vom 11. November 2014 (ABl. EU Nr. L 329/6) (RV L 1213/14) Eine kanülierte, zylindrische Ware mit einem Gewinde, hergestellt aus einer extraharten Titanlegierung, mit einer Länge zwischen 20 und 56 mm. Die Ware hat einen kanülierten Schaft mit einem Außendurchmesser von 4 mm und einen Kopf mit sechseckigem Antrieb. Der Schaft ist über die gesamte Länge mit einem Gewinde mit 2-mm-Steigung versehen. Die Ware entspricht den ISO/TC150-Normen für Implantatschrauben und ist zur Verwendung auf dem Gebiet der Traumachirurgie zur Fixierung von Knochenbrüchen aufgemacht. …

### Pos. 8108

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: ¾ einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, ¾ eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, ¾ ein speziell entwickeltes Gewinde, ¾ ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, ¾ einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, ¾ sterilisiert oder nicht sterilisiert. …

### Pos. 8108

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Titan - Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. Dezember 2008 - 4 K 965/08 Z und Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 - VII R 7/09: Einreihung von sog. „Transfix Implantaten“ aus Titan in die Kombinierte Nomenklatur Orientierungssatz: 1. Verbindungselemente aus Titan (möglicherweise wegen gegenläufigen Gewindes Schrauben; Befestigung durch einschlagen und ausschrauben), die zur Fixierung von Weichteiltransplantaten bei einem Kreuzbandriss im menschlichen Knie bestimmt sind, können wegen ihrer allgemeinen Verwendungs-möglichkeit gem. Anm. 2 Buchst. a zu Abschn. XV KN und Anm. 1 Buchst. f zu Kap. 90 KN nicht in die Pos. 9021 KN i.d.F. der Verordnung (EG) Nr. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8108.90.30.15.0 Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit, gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, einem Durchmesser von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 mm,, einem Aluminiumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,7 GHT,, einem Siliciumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 GHT,, einem Niobgehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,3 GHT, und, einem Eisengehalt von nicht mehr als 0,2 GHT

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8108.90.30.15?

Die Zolltarifnummer 8108.90.30.15 umfasst Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit - gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises - einem Durchmesser von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 mm, - einem Aluminiumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,7 GHT, - einem Siliciumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 GHT, - einem Niobgehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,3 GHT, und - einem Eisengehalt von nicht mehr als 0,2 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8108.90.30.15?

Der Drittlandszollsatz für 8108.90.30.15 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8108.90.30.15?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 810890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8108.90.30.15?

8108.90.30.15 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8108.90.30.15 im Zolltarif eingeordnet?

8108.90.30.15 steht in dieser Hierarchie: 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS > 8108 Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott > 810890 andere > 81089030 Stangen (Stäbe), Profile und Draht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8108.90.30.15?

Zu 8108.90.30.15 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8108.90.30.15 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8108.90.30.15 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C002d, 1C004, 1C005, 1C202b, 1C004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8108.90.30.15?

TARIC-Code 8108.90.30.15 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8108903015 verlinken.
