# Zolltarifnummer 8113.00.90: Cermets und Waren daraus, andere

> Die Zolltarifnummer 8113.00.90 steht für Cermets und Waren daraus, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/81130090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8113.00.90
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
  - 8113 Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
    - 8113.00 Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
      - 8113.00.90 Cermets und Waren daraus, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A006b, 1C007, 1C226, 1C007

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **PLBTIWIT-2026-000777** (PL): Gniazdo tzw. zaworu homogenizującego wykonane ze spiekanego węglika wolframu. Wraz z pozostałymi elementami (nie będącymi częścią decyzji) tworzą szczelinę potrzebną do rozbicia cząstek na mniejsze (homogenizacja). Ma cylindryczny kształt ze stożkowo-cylindrycznym otworem na środku. Wykorzystywany między innymi w przemyśle spożywczym farmaceutycznym czy chemicznym. Średnica: 23 mm; wysokość: 14,3 mm, masa: ok. 60 g. Pakowane w woreczki strunowe a następnie karton zbiorczy.
- **DEBTI26584/25-1** (DE): Verschiedene Platten aus Cermets (auf der Grundlage von Wolframcarbid (75 - 98 %) mit Cobalt und/oder Nickel als Bindemittel) - in unterschiedlichen Formen (z. B. rechteckig, quadratisch, mehreckig) ohne oder mit ein, zwei oder drei geraden oder gesenkten Bohrungen - Abmessungen von 10 x 10 x 1,5 mm bis 100 x 80 x 3, 5 mm - lediglich gepresst und gesintert, jedoch nicht weiterbearbeitet und damit jeweils vielfach zur Herstellung von min. zwei bis zehn Fertigerzeugnissen verwendbar (nach z. B. Schleifen, Besäumen, mit Schneiden Versehen, Profilieren, Beschichten, mit PKD Bestücken, Draht-oder Senkerodieren, Laserbearbeitung o. ä.) - nach Bearbeitung zur Verwendung an Schabern, Hobelwellen, Messerköpfen, Winkelschleifern oder Fräsern (alle nicht Gegenstand dieser vZTA) insbesondere bei Oberflächenbearbeitungen bestimmt (Antragstellerangaben) Abbildungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Waren aus Cermets, andere als in den Unterpositionen 8113 0020 bis 8113 0040 genannte" zur Unterposition 8113 0090 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
- **DEBTI23495/25-1** (DE): Stangen (Stäbe) aus Cermet Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um massive, zylindrische Stäbe aus gesintertem, mikrokristallinem Hartmetall auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel. Die Gehalte an Cobalt und Wolframcarbid können variieren. Die Erzeugnisse haben unterschiedliche Längen und Durchmesser. Sie dienen zur Herstellung von Hartmetallbohrern und Hartmetallfräsern. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Cermets und Waren daraus, andere, in die Unterposition 8113 0090 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
- **DEBTI666/25-1** (DE): Es handelt es sich um massive, zylindrische Stangen aus gesintertem Hartmetall. Die Stangen sind geschliffen und haben teilweise innenliegende Kühlkanäle. Die Waren weisen Standardlängen bis ca. 330 mm und Durchmesser von Ø3 bis Ø32 mm auf. Die chemische Zusammensetzung der Hartmetallstangen besteht aus karbidischen Hartstoffen. Woframkarbid (WC) als Hauptbestandteil mit ca. 85-94 % und ein Bindemetall Kobalt (Co). Diese werden bei hohen Temperaturen (ca. 1300-1400 °C) zusammengesintert. Die sog. Rohlinge werden zur Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen (Fräser, Bohrer, Reibahlen) für die Metallverarbeitung verwendet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung in die Position 8209 als "Stäbchen und ähnliche Formstücke, für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/910 vom 31. Mai 2021 ausgeschlossen, da die Waren nur dann für Werkzeuge verwendet werden können, wenn sie weiterverarbeitet werden und somit auch für andere Zwecke geeignet sind. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Cermets" zur Unterposition 8113 0090 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI52407/24-1** (DE): Das Erzeugnis stellt sich als Ring mit einem Außendurchmesser von etwa 55 mm und einem Innendurchmesser von etwa 40 mm dar. Der Rand weißt eine umlaufende Abstufung auf. Die Ware wird in sogenannten Drahtwickelmaschinen verbaut und ist vollständig aus einem Cermet hergestellt (Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel). Eine Einreihung in die Position 8207 scheidet aus, da keinerlei Bearbeitung durch den Ring erfolgt (kein Werkzeug). Eine Einreihung in Position 8209 scheidet aus, da die Ware nicht zur Herstellung eines Werkzeuges dient, noch auf ein solches aufgesetzt oder in ein solches eingesetzt wird. Kein Teil im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI, da das Erzeugnis keine spezifischen Teilemerkmale aufweist. Das Erzeugnis ist daher nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen und der Unterposition 8113 0090 der Kombinierten Nomenklatur (KN) als "Cermets und Waren daraus" zuzuweisen.
- **DEBTI25420/24-1** (DE): Bei den sog. „Stäben aus Cermet“ handelt es sich um Stäbe mit kreisförmigem Querschnitt, die eine Länge von 19,5 Zoll (49,53 Zentimeter) oder 24 Zoll (60,96 Zentimeter) haben. Sie sind aus Wolframcarbid und Cobalt (Cermet) durch Sintern hergestellt. Die Erzeugnisse werden in zwei unterschiedlichen Produktionsanlagen zur Herstellung von Mikroglasfasern verwendet und haben deswegen die unterschiedlichen abgepassten Längen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse werden als "andere Waren aus Cermet" in die Unterposition 8113 0090 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
- **DEBTI35285/24-1** (DE): Es handelt sich um Plättchen aus Cermet (75-98% Wolframcarbid als keramischer Bestandteil und überwiegend Cobalt als Bindemittel, welches auch Nickel und andere Elemente enthalten kann) in verschiedenen Formen und verschiedenen Abmessungen. Diese Erzeugnisse sind nicht weiterbearbeitet und werden gelötet (auch geklebt oder geschweißt) sowie überwiegend durch schleif- oder erodiertechnische Bearbeitung in Form gebracht. - Antragstellerangaben - Beispielhafte Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 8113 0020 bis 8113 0040 erfasste) Waren aus Cermets" zur Unterposition 8113 0090 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI19821/24-1** (DE): Bei den sog. „Ronden für Plottermesser“ handelt es sich um kreisrunde, scheibenförmige Erzeugnisse aus Cermet (90% Wolframcarbid als keramischer Bestandteil und 10% Cobalt als Bindemittel), die mit einer mittigen Lochung versehen sind und keine Schleifkanten am Außendurchmesser aufweisen. Nach Fertigstellung (Schleifen des Außendurchmessers zur Erstellung der Schneidengeometrie) werden die Erzeugnisse als Messer in Plotter zum Schneiden von z. B. Textilien verwendet. Abmessungen (Außendurchmesser x Innendurchmesser x Dicke): etwa 25,5 x 8,0 x 0,6 mm, 28,7 x 8,0 x 0,6 mm und 32,5 x 8,0 x 0,6 mm. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Pos. 8209 kommt nicht in Betracht, da die Waren sich nicht als erkennbare Formstücke für Werkzeuge darstellen. Eine Einreihung in die Pos. 9017 als Teile eines Plotters ist ebenfalls ausgeschlossen, da an den Ronden mittels Schleifen noch die Schneidengeometrie erstellt werden muss. Somit stellen sich die Waren bereits nicht als Fertigerzeugnisse dar. Die Waren sind nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 8113 0020 bis 8113 0040 erfasste) Waren aus Cermets" zur Unterposition 8113 0090 der Kombinierten Nomenklatur.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8113

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Erzeugnisse, die sich aus einem keramischen Bestandteil (der feuerfest bzw. hitzebeständig ist und einen sehr hohen Schmelzpunkt hat) und einem metallischen Bestandteil zusammensetzen, gehören nach ihrem Herstellungsverfahren wie auch wegen ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften sowohl in das Gebiet der Keramik als auch in das der Metallurgie; daher die Bezeichnung Cermet. Der keramische Bestandteil besteht im Allgemeinen aus Oxiden, Carbiden, Boriden usw. Der metallische Bestandteil besteht aus einem Metall wie Eisen, Nickel, Aluminium, Chrom oder Cobalt. Cermets stellt man entweder durch Sintern, durch innige Dispersion oder auf andere Weise her. Die wichtigsten Cermets erzeugt man aus: 1) Einem Metall und einem Oxid: Eisen-Magnesiumoxid, Nickel-Magnesiumoxid, Chrom-Alluminiumoxid, Aluminium-Aluminiumoxid. …

### Pos. 8113

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 der Kommission vom 31. Mai 2021 (ABl. EU Nr. L 199/4) (RV L 21/910) Cermet-Stäbchen mit gleichförmigem, rundem Querschnitt. Die Waren mit unterschiedlichen Längen und Durchmessern können entweder massiv oder gelocht und mit Kühlkanälen versehen sein; die Enden sind stumpf. Manche der Waren sind auch gefast. Die Waren bestehen aus Cermet, und zwar aus gesintertem Hartmetall auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel. Aufgrund ihres geringen Verarbeitungsgrades sowie der einfachen Form und Gestaltung können die Waren für eine Vielzahl von Verwendungszwecken eingesetzt werden, etwa als Verstärkungselemente. Weitergehend verarbeitet können die Waren für Werkzeuge und als Werkzeuge verwendet werden. …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8113.00.90.10 Trägerplatte aus Aluminiumsiliziumcarbid (AlSiC-9) für elektronische Schaltungen
- 8113.00.90.20 Quaderförmiges Element aus dem Verbundwerkstoff Aluminium-Siliciumcarbid (AlSiC) zum Verbau in IGBT-Modulen
- 8113.00.90.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8113.00.90?

Die Zolltarifnummer 8113.00.90 umfasst Cermets und Waren daraus, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8113.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 8113.00.90 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8113.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 811300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8113.00.90?

8113.00.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8113.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

8113.00.90 steht in dieser Hierarchie: 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS > 8113 Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott > 811300 Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8113.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8113.00.90 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2026-000777. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8113.00.90 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8113.00.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1C007, 1C226, 1C007. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8113.00.90?

KN-Code 8113.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/81130090 verlinken.
