# Zolltarifnummer 8203.30.00: Scheren zum Schneiden von Metallen und ähnliche Werkzeuge

> Die Zolltarifnummer 8203.30.00 steht für Scheren zum Schneiden von Metallen und ähnliche Werkzeuge. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/82033000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8203.30.00
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8203 Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge
    - 8203.30 Scheren zum Schneiden von Metallen und ähnliche Werkzeuge
      - 8203.30.00 Scheren zum Schneiden von Metallen und ähnliche Werkzeuge

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI18543/25-1** (DE): "Blechschere" - mit freiem Arm zu handhabende Schere mit zwei Schneidblättern aus unedlem Metall (arbeitender Teil) - ein Schneidblatt mit einer Millimeterskalierung - mit einem Federmechanismus und einer Arretierung versehen - mit Griffen ohne Ösen zum Durchstecken der Finger - mit einer geraden Schnittführung - zum Schneiden von Weichmetallen - in einem Pappschachtel verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren zum Schneiden von Metallen mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8203 3000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI18657/25-1** (DE): "2-er Set Blechscheren" Set, bestehend aus - zwei mit freiem Arm zu handhabenden Scheren mit zwei Schneidblättern, jeweils aus unedlem Metall (arbeitender Teil) - mit einem Federmechanismus und einer Arretierung versehen - mit Griffen ohne Ösen zum Durchstecken der Finger - je nach Ausfertigung in einer gerade- bzw. rechtsschneidenden Ausführung - zum Schneiden von Weichmetallen - gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren zum Schneiden von Metallen mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8203 3000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI33738/24-1** (DE): "Bandschere" - mit freiem Arm zu handhabende Schere mit zwei Schneidblättern, jeweils aus unedlem Metall (arbeitender Teil) - mit Federmechanismus und einem um die Griffe gelegten Band zur Arretierung - mit Griffen ohne Ösen zum Durchstecken der Finger - zum Ablängen von Edelstahlbändern Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren zum Schneiden von Metallen mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8203 3000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI32320/21-1** (DE): "Bandschere"; - mit freiem Arm zu handhabende Schere mit zwei Schneidblättern, jeweils aus unedlem Metall (arbeitender Teil) - mit Federmechanismus und einem um die Griffe gelegten Band zur Arretierung - mit Griffen ohne Ösen zum Durchstecken der Finger - zum Ablängen von Edelstahlbändern Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren zum Schneiden von Metallen mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8203 3000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI4712/20-1** (DE): "Drahtseil-Set" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer Drahtseilschere, vollständig aus Stahl - - ohne Ösen zum Durchstecken der Finger, mit Griffüberzügen aus Kunststoff - - mit zwei geraden Schneiden, einer Feder, wodurch sie sich die Schere, wenn die Arme nicht zusammengepresst werden, von selbst öffnet, sowie einem Hakenverschluss aus Metall zum Arretieren der geschlossenen Schere - einem 250 m langen Seil aus Stahldraht, Durchmesser 2 mm - 50 Kauschen aus Stahl - 50 Duplexklemmen aus Stahl - 25 Spannschlössern aus Stahl - einer gedruckten Anwendungsanleitung mit Sicherheitshinweisen - zusammen in einer Verkaufsumschließung (Karton) verpackt - zum bedarfsgerechten Ablängen und Spannen von Drahtseilen für unterschiedliche Zwecke (Antragstellerangaben) Da ein charakterverleihender Bestandteil ist nicht feststellbar ist, wird die Ware unter Anwendung der AV 3 c) in die zuletztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (= 8203) eingereiht. Derartige Erzeugnissse gehören als "Scheren zum Schneiden von Metallen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8203 3000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI27802/18-1** (DE): "Bandschere"; - mit freiem Arm zu handhabende Schere mit zwei Schneidblättern, jeweils aus unedlem Metall (arbeitender Teil) - mit Federmechanismus und einem um die Griffe gelegten Band zur Arretierung - mit Griffen ohne Ösen zum Durchstecken der Finger - zum Ablängen von Edelstahlbändern Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren zum Schneiden von Metallen mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8203 3000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **PLPL-WIT-2014-00682** (PL): Nożyce ręczne do cięcia blach o małych grubościach bez napędu silnikowego. Wykonane ze stali. Chwyty rączek pokryte tworzywem sztucznym dla zwiększenia komfortu pracy. Między ramionami nożyc umieszczona jest sprężyna.
- **FR-RTC-2016-009221** (FR): Cisaille à tôle/métaux en acier au carbone. Poids : 199g.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8203

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören folgende Handwerkzeuge: A) Feilen, Raspeln und ähnliche Werkzeuge (einschließlich kombinierte Raspelfeilen) aller Formen (flach, rund, halbrund, viereckig, dreieckig, oval usw.) und aller Größen, für Metall, Holz oder andere Stoffe. B) Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten und ähnliche Werkzeuge wie: 1) Plombierzangen und Siegelzangen, Viehmarkierzangen, Gasrohrzangen, Zangen zum Setzen oder Ausziehen von Stiften und Bolzen, Ösenzangen, Sägeschränkzangen. 2) Kneifzangen (gewöhnliche Beißzangen, Hufzangen, Schmiedezangen usw.). 3) Pinzetten (z. B. für Uhrmacher, Blumenzüchter, Briefmarkensammler) sowie Enthaarungspinzetten. 4) Nagelzieher, die wie Kneifzangen arbeiten. …

### Pos. 8203

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Handwerkzeug aus unedlem Metall (sog. Wimpernzange), das üblicherweise über einen scherenähnlichen Haltegriff und ein Kopfteil mit Zangenbacken verfügt, welche sich beim Schließen der Zange von beiden Seiten um die Wimpern legen. Das Werkzeug verfügt mitunter über eine zusätzliche unterstützende Druckfeder, kann aber auch mit reiner Muskelkraft betätigt werden. Einreihung: Die „Wimpernzange“ ist in Anwendung der AV 1 und 6 als „Zangen (auch zum Schneiden)“ in die Unterposition 8203 20 00 einzureihen. …

### Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8203.30.00.00.0 Scheren zum Schneiden von Metallen und ähnliche Werkzeuge

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8203.30.00?

Die Zolltarifnummer 8203.30.00 umfasst Scheren zum Schneiden von Metallen und ähnliche Werkzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8203.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 8203.30.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8203.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8203.30.00?

8203.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8203.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

8203.30.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8203 Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge > 820330 Scheren zum Schneiden von Metallen und ähnliche Werkzeuge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8203.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8203.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18543/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8203.30.00?

KN-Code 8203.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/82033000 verlinken.
