# Zolltarifnummer 8207.30: Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge

> Die Zolltarifnummer 8207.30 steht für Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/820730
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8207.30
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
    - 8207.30 Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE15709/15-1** (DE): "Auswechselbare Zahlen/Buchstaben"; Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Buchstaben- und Zahlensatz aus Stahl (charakterbestimmend) in Form von stempelartigen, auswechselbaren Werkzeugen, an einem Ende jeweils zu einer Zahl oder einem Buchstaben ausgearbeitet - einem zweizeiligen Typenhalter und einem Schnellwechseladapter - die Zahlen / Buchstaben dienen dazu fallweise in ein sog. Kennzeichnungsgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA) eingesetzt zu werden um dort eine gewünschte Kennzeichnung auf Schlaucharmaturen aus Metall zu prägen (einzupressen) - gemeinsam in einer passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Schatulle aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als " auswechselbare Presswerkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8207 30 des Harmonisierten Systems (HS).
- **DE4739/14-1** (DE): "Prägeband"; es handelt sich um ein auswechselbares Werkzeug, vollständig aus Nickel gefertig, in Form eines Zylinders mit einem Durchmesser von ca. 1128 mm und einer Höhe von ca. 1372 mm. Die Aussenseite des Werkzeugs ist auf der Oberfläche mit einem Muster versehen. Durch das Muster wird eine mittels Walzen (nicht Gegenstand dieser vZTA) angepresste Folie aus Kunststoff auf der Oberfläche geprägt. Die Erzeugnisse dienen als auswechselbare Werkzeuge zum Prägen von harten Kunststofffolien. - Antragstellerangaben - Abbildung eines Probeabschnittes siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Prägewerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, nicht für die Metallbearbeitung" zur Unterposition 8207 30 des Harmonisierten Systems (HS).
- **DE14929/17-1** (DE): Presswerkzeug - vollständig aus unedlem Metall gefertigtes, auswechselbares Werkzeug in zylindrischer Form, welches am Kopf (arbeitender Teil) eine Verjüngung des Durchmessers aufweist - je nach Serie mit unterschiedlichen Längen (100 / 127 / 150 mm), unterschiedlichen Durchmessern (Serie RE und CV: 9,53, 12,7, 15,88, 19,05, 22,23, 25,4 mm; Serie LP: 10, 14 mm; Serie MB: 10, 14, 20, 24 mm) und unterschiedlich ausgeformten Köpfen - zur fallweisen Verwendung in hydropneumatischen Tisch- und Handpressen (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) zum Pressen von Dichtstopfen in Bohrungslöcher Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Presswerkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8207 30 des Harmonisierten Systems (HS).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8207

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Während zu den vorhergehenden Positionen des Kapitels (abgesehen von einigen Ausnahmen wie z. B. Sägeblätter) hauptsächlich Handwerkzeuge gehören, die im Wesentlichen oder nach Anbringen von Griffen gebrauchsfertig sind, umfasst diese Position dagegen eine große Anzahl von auswechselbaren Werkzeugen, die nicht unmittelbar verwendet werden können, sondern die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, fallweise jeweils eingesetzt zu werden in A) mechanische oder nicht mechanische Handwerkzeuge (z. B. Handbohrer, Brustbohrer, Schneidkluppen), B) Werkzeugmaschinen der Pos. 8457 bis 8465 oder in Werkzeugmaschinen, die nach Anmerkung 8 zu Kapitel 84 zu Pos. 8479 gehören, C) Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen der Pos. …

### Pos. 8207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.

### Pos. 8207

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …

### Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8207.30.10 für die Metallbearbeitung
- 8207.30.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.30?

Die Zolltarifnummer 8207.30 umfasst Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.30?

Der Drittlandszollsatz für 8207.30 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8207.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820730. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.30?

8207.30 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8207.30 im Zolltarif eingeordnet?

8207.30 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.30 erfasst, zum Beispiel DE15709/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.30?

HS-Unterposition 8207.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/820730 verlinken.
