# Zolltarifnummer 8207.30.10.90: Press-, andere

> Die Zolltarifnummer 8207.30.10.90 steht für Press-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8207301090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8207.30.10.90
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
    - 8207.30 Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge
      - 8207.30.10 für die Metallbearbeitung
        - 8207.30.10.90 Press-, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 0B005, 1B003, 2B204, 2B228, 7B103, 9B009, 9B010, 9B115

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI2773/25-1** (DE): "Folgeverbundwerkzeug" - auswechselbares Werkzeug mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, mit mehreren Einzelstationen die eine oder mehrere Operationen (Pressen, Kanten, Biegen, Stanzen, Lochen und Auswerfen) am Bauteil ausführen - in unterschiedlichen Formen und Größen hergestellt - zum fallweisen Einbau in Werkzeugmaschinen (Pressen) zur Herstellung von Bauteilen aus Stahlblech für die Automobilindustrie, wobei das zu bearbeitende Bauteil durch den Trägerstreifen von Station zu Station des Werkzeugs transportiert und nach der letzten Operation vom Streifen getrennt wird Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, keine Zusammenstellung von Transfer- und/oder Tandempressen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8207 3010 90.
- **DEBTI2217/25-1** (DE): "Schriftstempel" - erkennbares, quaderförmiges Teil eines Presswerkzeuges (sog. Folgeverbundwerkzeug), vollständig aus unedlem Metall mit einer geprägten Aufschrift und mit einer Vertiefung zur Montage von Zahlenplättchen (nicht Gegenstand dieser vZTA) an der Oberfläche (arbeitender Teil) - zum fallweisen Einbau in Werkzeugmaschinen (Pressen) zur Blech- und Metallbearbeitung (Bauteilnamen- und Datumseinprägung) bestimmt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Presswerkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung keine Zusammenstellung von Transfer- und/oder Tandempressen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall“ zum TARIC-Code 8207 3010 90 der Kombinierten Nomenklatur.
- **CZBTI46/259815/2024-580000-04/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o vyměnitelné nástroje, které jsou určeny pro ruční mechanický lis, který slouží k lisování stiskacích knoflíků, druků, nýtů a podobného drobného sedlářské kování. Nástroje jsou ve tvaru kužele nebo válce a upínají se do lisu pomocí fixovacího šroubu. Výrobky jsou z oceli a vznikají obráběním.
- **DEBTI50661/23-1** (DE): "Auswechselbare Zahlen/Buchstaben" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - 120 auswechselbaren Prägestempeln, vollständig aus Stahl bestehend (Pos. 8207) - - Prägeköpfe zu Buchstaben und Ziffern ausgeformt - - zur fallweisen Verwendung in Werkzeugmaschinen zum Prägen (Einpressen) von Kennzeichnungen auf Schlaucharmaturen aus Metall - je einem zweizeiligen Typenhalter und Schnellwechseladapter (Pos. 8466) - zusammen in einer zur Aufnahme der o. g. Erzeugniise besonders gestalteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Box untergebracht (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Die Prägestempel sind im Hinblick auf Menge und Gewicht charakterverleihend für die Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Prägewerkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, für die Metallbearbeitung, andere als in dem TARIC-Code 8207 3010 10 genannte" zum TARIC-Code 8207 3010 90.
- **DEBTI35733/21-1** (DE): "Schriftstempel" - erkennbares, quaderförmiges Teil eines Presswerkzeuges (sog. Folgeverbundwerkzeug), vollständig aus unedlem Metall mit einer geprägten Aufschrift und mit einer Vertiefung zur Montage von Zahlenplättchen (nicht Gegenstand dieser vZTA) an der Oberfläche (arbeitender Teil) - zum fallweisen Einbau in Werkzeugmaschinen (Pressen) zur Blech- und Metallbearbeitung (Bauteilnamen- und Datumseinprägung) bestimmt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Presswerkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung keine Zusammenstellung von Transfer- und/oder Tandempressen,, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall“ zum TARIC-Code 8207 3010 90 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI35736/21-1** (DE): "Folgeverbundwerkzeug"; - auswechselbares Werkzeug mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, mit mehreren Einzelstationen die eine oder mehrere Operationen (Pressen, Kanten, Biegen, Stanzen, Lochen und Auswerfen) am Bauteil ausführen - in unterschiedlichen Formen und Größen hergestellt - zum fallweisen Einbau in Werkzeugmaschinen (Pressen) zur Herstellung von Bauteilen aus Stahlblech für die Automobilindustrie, wobei das zu bearbeitende Bauteil durch den Trägerstreifen von Station zu Station des Werkzeugs transportiert und nach der letzten Operation vom Streifen getrennt wird (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, keine Zusammenstellung von Transfer- und/oder Tandempressen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8207 3010 90.
- **FRBTIFR-BTI-2021-02641** (FR): Outils interchangeables se présentant sous la forme de poinçons et matrices en acier, destinés à être installés sur une poinçonneuse manuelle. Les outils sont disponibles en différents diamètres de : 10, 12, 14 et 16 mm.
- **ATBTI2020000345-DEC** (AT): Es handelt sich um ein mehrteiliges Abkantpressenwerkzeug, bestehend aus Oberwerkzeug, V-Matrize und Zudrückwerkzeug. Das 88° Oberwerkzeug (aus legiertem Stahl – 42CrMo) ist ein 3500 mm langes „Messer“, das mit einem Hebel am Zudrückwerkzeug befestigt wird, die 88° V-Matrize (aus legiertem Stahl – 42CrMo) das Gegenstück zum Oberwerkzeug und hat diverse V-förmige Öffnungen der gesamten Länge entlang. Das Zudrückwerkzeug, das mittels Schrauben und Platten an der Abkantpresse befestigt wird, besteht aus Werkzeugstahl. Dieses auswechselbare Werkzeug wird in eine hydraulische Presse montiert und dient zum Bearbeiten (Biegen und Abkanten) von Metallblechen. (Angaben laut Antragsteller)

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8207

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Während zu den vorhergehenden Positionen des Kapitels (abgesehen von einigen Ausnahmen wie z. B. Sägeblätter) hauptsächlich Handwerkzeuge gehören, die im Wesentlichen oder nach Anbringen von Griffen gebrauchsfertig sind, umfasst diese Position dagegen eine große Anzahl von auswechselbaren Werkzeugen, die nicht unmittelbar verwendet werden können, sondern die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, fallweise jeweils eingesetzt zu werden in A) mechanische oder nicht mechanische Handwerkzeuge (z. B. Handbohrer, Brustbohrer, Schneidkluppen), B) Werkzeugmaschinen der Pos. 8457 bis 8465 oder in Werkzeugmaschinen, die nach Anmerkung 8 zu Kapitel 84 zu Pos. 8479 gehören, C) Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen der Pos. …

### Pos. 8207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.

### Pos. 8207

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …

### Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8207.30.10.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.30.10.90?

Die Zolltarifnummer 8207.30.10.90 umfasst Press-, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.30.10.90?

Der Drittlandszollsatz für 8207.30.10.90 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8207.30.10.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820730. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.30.10.90?

8207.30.10.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8207.30.10.90 im Zolltarif eingeordnet?

8207.30.10.90 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820730 Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge > 82073010 für die Metallbearbeitung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.30.10.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.30.10.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI2773/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8207.30.10.90 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8207.30.10.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 0B005, 1B003, 2B204, 2B228, 7B103, 9B009, 9B010, 9B115. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.30.10.90?

TARIC-Code 8207.30.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8207301090 verlinken.
