# Zolltarifnummer 8207.70.37: Fräswerkzeuge, andere

> Die Zolltarifnummer 8207.70.37 steht für Fräswerkzeuge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/82077037
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8207.70.37
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
    - 8207.70 Fräswerkzeuge
      - 8207.70.37 Fräswerkzeuge, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI8258/25-1** (DE): "Wendeschneidplatte" - nicht gefasst, runde Schneidplatte, bestehend aus einem Träger aus Hartmetall auf welchen Schneidecke aus polykristallinem Diamant (arbeitender Teil) angebracht sind - zur Verwendung mit einem Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zerspanungswerkzeug (auswechselbares Fräswerkzeug für Fräsmaschinen) - zur Bearbeitung von Nicht-Eisen-Metallen (z.B. Aluminium) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "unvollständige auswechselbare Werkzeuge (Fräswerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, kein Schaftfräser" zur Unterposition 8207 7037 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI38574/24-1** (DE): "HSS-Walzenstirnfräser" - auswechselbares Werkzeug, vollständig aus Schnellarbeitsstahl, in Form eines zylindrischen Walzenstirnfräsers (Durchmesser 63 x 40 mm) mit einer konzentrischen, zylindrischen Bohrung (Durchmesser 27 mm) und einer senkrecht zur Bohrung verlaufenden Antriebsnut - außen mit einer geschliffenen Schneidengeometrie (10 Zähne) - zur fallweisen Verwendung in Werkzeugmaschinen und spanabhebenden Bearbeitung (Fräsen) für die Metallbearbeitung - in einer speziell zur Aufnahme des o. g. Erzeugnisses gestalteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten transparenten Kunststoffbox aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere auswechselbare Werkzeuge (Fräswerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung, mit arbeitenden Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8207 7037 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI4467/24-1** (DE): "auswechselbares Fräswerkzeug" - auswechselbares Werkzeug, aus Stahl, an einem Ende mit einem zylinderförmigen, angefasten Schaft, im unteren Drittel mit geformtem Fräskopf (Durchmesser: etwa 25 mm) mit arbeitenden Teil aus zehn aufgelöteten, polykristallinen Diamanten - Abmessungen: Gesamtlänge etwa 80 mm - zur mechanischen Bearbeitung (Fräsen) von Metallen - zur fallweisen Verwendung in Werkzeugmaschinen (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Fräswerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus Diamant, auf einem Träger aus unedlem Metall, keine Schaftfräser" zur Unterposition 8207 7037 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI35407/20-1** (DE): "Fräser Set"; Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten auswechselbaren Fräswerkzeug bestehend aus einem zylindrischen Schaft aus Stahl, einem sog. Zerhacker aus Stahl, einem runden, flachen Messer aus Cermets (Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) und einer Schraube aus Stahl, die Zerhacker und Messer mit dem Schaft verbindet - - dient gleichermaßen der Bearbeitung von Metallen, Komposite Materialien und Kunststoffen - - das unten liegende Messer schneidet das zu bearbeitende Material ein während der Zerhacker das darüber liegende Material abträgt - - zur fallweisen Verwendung in Werkzeugmaschinen - einem Schraubenschlüssel mit spezifisch geformten Kopf zum Zusammenbau des Fräswerkzeuges - gemeinsam in einer Kunststofftüte verpackt - das Fräswerkzeug bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Wert den Charakter der Warenzusammenstellung Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, kein Schaftfräser" zur Unterposition 8207 7037 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI35409/20-1** (DE): "Messer"; - in Form kreisrunder, vollständig aus Stahl hergestellter Erzeugnisse, mit umlaufender schneidender und gezahnter Klinge - je nach Ausführung in unterschiedlichen Formen und Maßen - erkennbar ausschließlich für auswechselbare Werkzeuge der Pos. 8207 bestimmt - dient nach dem Anbringen auf einen Schaft gemeinsam mit einem sog. Zerhacker aus Cermets oder Stahl als Fräswerkzeug zum Bearbeiten von Metallen, Komposite-Materialen und Kunststoff Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlem Metall für auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen als Cermets, kein Schaftfräser" zur Unterposition 8207 7037 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI32992/19-1** (DE): "Schneidplatten"; - nicht gefasste, spezifisch geformte Schneidplatten,vollständig aus unedlem Metall (Stahl), mit einer Schneidkante und mit als Verschleißschutz dienender Beschichtung - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Fräswerkzeug (auswechselbares Werkzeug) in Elektrodenkappenfräsmaschinen - zur Bearbeitung von Metallen (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "unvollständige auswechselbare Werkzeuge (Fräswerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, kein Schaftfräser" zur Unterposition 8207 7037 der Kombinierten Nomenklatur.
- **GBBTI503668646** (GB): CUTTING TOOL INSERT. FOR MILLING. WITHOUT TOOL HOLDER. FOR WORKING METAL. MADE OF CARBIDE, TIPPED WITH POLYCRYSTALLINE DIAMOND.
- **FR-RTC-2016-003808** (FR): Outil de fraisage avec partie travaillante en carbure de tungstène, servant au fraisage de tubages ou d’éléments en acier en fond de puits (dans un contexte de forage). Il est constitué d’un corps monobloc oblong comportant deux ensembles de lames avec une partie travaillante en carbure de tungstène. Il est livré en différents diamètres (50 à 600 mm). L’extrémité supérieure est équipée d’un filetage de type API pour connexion à la garniture de forage.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8207

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Während zu den vorhergehenden Positionen des Kapitels (abgesehen von einigen Ausnahmen wie z. B. Sägeblätter) hauptsächlich Handwerkzeuge gehören, die im Wesentlichen oder nach Anbringen von Griffen gebrauchsfertig sind, umfasst diese Position dagegen eine große Anzahl von auswechselbaren Werkzeugen, die nicht unmittelbar verwendet werden können, sondern die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, fallweise jeweils eingesetzt zu werden in A) mechanische oder nicht mechanische Handwerkzeuge (z. B. Handbohrer, Brustbohrer, Schneidkluppen), B) Werkzeugmaschinen der Pos. 8457 bis 8465 oder in Werkzeugmaschinen, die nach Anmerkung 8 zu Kapitel 84 zu Pos. 8479 gehören, C) Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen der Pos. …

### Pos. 8207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.

### Pos. 8207

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …

### Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8207.70.37.00.0 für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil, aus anderen Stoffen, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.70.37?

Die Zolltarifnummer 8207.70.37 umfasst Fräswerkzeuge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.70.37?

Der Drittlandszollsatz für 8207.70.37 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8207.70.37?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820770. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.70.37?

8207.70.37 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8207.70.37 im Zolltarif eingeordnet?

8207.70.37 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820770 Fräswerkzeuge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.70.37?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.70.37 erfasst, zum Beispiel DEBTI8258/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.70.37?

KN-Code 8207.70.37 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/82077037 verlinken.
