# Zolltarifnummer 8207.80.19.00: Drehwerkzeuge, aus anderen Stoffen

> Die Zolltarifnummer 8207.80.19.00 steht für Drehwerkzeuge, aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8207801900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8207.80.19.00
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
    - 8207.80 Drehwerkzeuge
      - 8207.80.19 aus anderen Stoffen
        - 8207.80.19.00 Drehwerkzeuge, aus anderen Stoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI1418/22-1** (DE): "Wendeschneidplatten" - nicht gefasste, in unterschiedlichem Plattenformat (dreieckig, rautenförmig usw.) ausgearbeitete Schneidplatten, bestehend aus einem Träger aus Hartmetall, mit Schneidecken aus polykristallinem Diamant (arbeitender Teil) - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zer- spanungswerkzeug (auswechselbares Werkzeug in Fräs- und Drehmaschinen) - zur Bearbeitung von Nicht-Eisen-Metallen (z. B. Aluminium, Bronze, Messing, Silber) und Kunst- stoffen Das Erzeugnis ist unter Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "unvollständige auswechselbare Werkzeuge (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus polykristallinem Diamant" zum TARIC-Code 8207 8019 00.
- **DEBTI42990/20-1** (DE): "Trägerwerkzeug-Bohrkopf"; - auswechselbares Werkzeug (Drehwerkzeug), bestehend aus einem spezifisch geformten Grundkörper aus Werkzeugstahl mit einer Aufnahmevorrichtung für einen Zentrierbohrer und Montagevorrichtungen für zwei HSS-Messer - mit einem zylindrischen Schaft und einer Fläche zum Spannen auf der einen Seite - auf der anderen Seite mit Plattensitzen zur Befestigung der HSS-Messer - je nach Ausführung mit unterschiedlichen Abmessungen - zur Verwendung in Drehmaschinen oder Horizontalbohrwerken bei der Metallbearbeitung (Angaben lt. Antragsteller) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8207 8019 00.
- **DEBTI43634/20-1** (DE): Führungsbolzen für Bohrkopf - in Form eines Gewindebolzens, mit zwei abgeflachten Seiten ohne Gewinde (zur Arretierung mittels eines Schraubenschlüssels) sowie einer Auswölbung und einer durchgehenden Bohrung - aus gehärtetem Chromstahl, Durchmesser 16 mm - erkennbares Teil für ein auswechselbares Werkzeug (Drehwerkzeug) zur Stabilisierung des Zentrierbohrers im Bohrkopf bei Durchgangsbohrungen (Halten der Position des Zentrierbohrers beim Austritt) - zur Verwendung in Drehmaschinen oder Horizontalbohrwerken bei der Metallbearbeitung (Angaben lt. Antragsteller) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlem Metall von auswechselbaren Werkzeugen (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8207 8019 00.
- **DEBTI43819/20-1** (DE): "Spannpratze für Bohrkopf" - erkennbares Teil für ein auswechselbares Werkzeug (Drehwerkzeug), bestehend aus einem spezifisch geformten Grundkörper aus Werkzeugstahl u. a. mit Montagevorrichtungen für zwei HSS-Messer - spezifisch geformte Klemmbacke mit zwei Bohrungen zum Befestigen der HSS-Messer auf den Plattensitzen mittels jeweils zweier Schrauben - zur Verwendung in Drehmaschinen oder Horizontalbohrwerken bei der Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen als aus Cermets (Angaben lt. Antragsteller) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile von auswechselbaren Werkzeugen (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8207 8019 00.
- **DEBTI43796/20-1** (DE): "Schneidplatten"; - nicht gefasste, unterschiedlich geformte (z. B. dreieckig, rautenförmig usw.) gelochte Schneidplatten, bestehend aus einem Träger aus Cermets, auf welchem Schneidecken aus polykristallinem Diamant (arbeitender Teil) angebracht sind - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zerspanungswerkzeug (auswechselbares Werkzeug) in Drehmaschinen - zur Bearbeitung von Aluminiumlegierungen, Nichteisenmetallen und GFK (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "unvollständige auswechselbare Werkzeuge (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus polykristallinem Diamant" zum TARIC-Code 8207 8019 00.
- **DEBTI22272/19-1** (DE): "Schneidplatte"; - nicht gefasste, rautenförmige Schneidplatte, bestehend aus einem Träger aus Cermets (auf der Grundlage von Titancarbonitrid mit Cobalt als Bindemittel), auf welchem eine Schneidecke aus polykristallinem, synthetischen Diamant (arbeitender Teil) angebracht ist - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zerspanungswerkzeug (auswechselbares Werkzeug in Drehmaschinen); - zur Bearbeitung von Metallen (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "unvollständige auswechselbare Werkzeuge (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus polykristallinem Diamant" zum TARIC-Code 8207 8019 00.
- **DEBTI5748/19-1** (DE): "Schneidplatten"; - nicht gefasste, unterschiedlich geformte (z. B. dreieckig, rautenförmig usw.) Schneidplatten, bestehend aus einem Träger aus Cermet, auf welchem Schneidecken aus polykristallinem Diamant (arbeitender Teil) angebracht sind - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zerspanungswerkzeug (auswechselbares Werkzeug gleichermaßen in Fräs- und Drehmaschinen); aufgrund der verschiedenen Funktionen in die zuletzt genannte der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen - zur Bearbeitung von Nichteisenmetallen (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "unvollständige auswechselbare Werkzeuge (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus polykristallinem Diamant" zum TARIC-Code 8207 8019 00.
- **DEBTI38879/18-1** (DE): "Wendeschneidplatten"; - nicht gefasste, unterschiedlich geformte (z. B. dreieckig, rautenförmig usw.) Schneidplatten, bestehen aus einem Träger aus Hartmetall, auf welchem Schneidecken aus polykristallinem Diamant (arbeitender Teil) angebracht sind - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zerspanungswerkzeug (auswechselbares Werkzeug in Fräs- und Drehmaschinen) - zur Bearbeitung von Nicht-Eisen-Metallen (z. B. Aluminium, Bronze, Messing usw.), Silber und Kunststoffen (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. - die Ware mit verschiedenen Funktionen ist in die zuletzt genannte der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen Derartige Erzeugnisse gehören als "unvollständige auswechselbare Werkzeuge (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus polykristallinem Diamant" zum TARIC-Code 8207 8019 00.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8207

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Während zu den vorhergehenden Positionen des Kapitels (abgesehen von einigen Ausnahmen wie z. B. Sägeblätter) hauptsächlich Handwerkzeuge gehören, die im Wesentlichen oder nach Anbringen von Griffen gebrauchsfertig sind, umfasst diese Position dagegen eine große Anzahl von auswechselbaren Werkzeugen, die nicht unmittelbar verwendet werden können, sondern die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, fallweise jeweils eingesetzt zu werden in A) mechanische oder nicht mechanische Handwerkzeuge (z. B. Handbohrer, Brustbohrer, Schneidkluppen), B) Werkzeugmaschinen der Pos. 8457 bis 8465 oder in Werkzeugmaschinen, die nach Anmerkung 8 zu Kapitel 84 zu Pos. 8479 gehören, C) Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen der Pos. …

### Pos. 8207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.

### Pos. 8207

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …

### Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8207.80.19.00.0 für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil, aus anderen Stoffen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.80.19.00?

Die Zolltarifnummer 8207.80.19.00 umfasst Drehwerkzeuge, aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.80.19.00?

Der Drittlandszollsatz für 8207.80.19.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8207.80.19.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820780. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.80.19.00?

8207.80.19.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8207.80.19.00 im Zolltarif eingeordnet?

8207.80.19.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820780 Drehwerkzeuge > 82078019 aus anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.80.19.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.80.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI1418/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.80.19.00?

TARIC-Code 8207.80.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8207801900 verlinken.
