# Zolltarifnummer 8208.10.00: Messer und Schneidklingen, für die Metallbearbeitung

> Die Zolltarifnummer 8208.10.00 steht für Messer und Schneidklingen, für die Metallbearbeitung. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/82081000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8208.10.00
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8208 Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte
    - 8208.10 für die Metallbearbeitung
      - 8208.10.00 Messer und Schneidklingen, für die Metallbearbeitung

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI38457/22-1** (DE): "Kernabstechmesser" - spezifisch geformtes Messer aus Stahl, mit angeschliffener Schneide sowie einer Bohrung zum Befestigen an einem Kernabstechwerkzeug - zur Verwendung in einer Tiefbohrmachine zum Heraustrennen des Stahlkerns aus dem Sackloch nach dem Kernbohren in Form eines Ringbohrvorgangs - so im Kernabstechwerkzeug gelagert, dass bei Erreichen des Bohrgrunds das Messer radial nach innen klappt und den Kern rotierend abschält bis dieser entnommen werden kann - für Kerne bis max. 60 mm Durchmesser - für Materialuntersuchungen der Bohrkerne (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer oder Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8208 1000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI20172/22-1** (DE): "Cutter Blade" - längliches, spitz zulaufendes Messer aus Stahl; an der Oberseite mit einer annähernd quaderförmigen Halterung versehen, mit einer halbkreisförmigen Aussparung und einer abgeschrägten Kante - zum Trennen des Bonddrahtes nach dem Bond-Prozess - für Maschinen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer für Maschinen oder mechanische Geräte, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" in die Unterposition 8208 1000 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
- **DEBTI26113/20-1** (DE): "Fahrdrahtschneidsatz"; - bestehend aus einer Schneid- und einer Stützklinge, vollständig aus unedlem Metall (Stahl) gefertigt, beide in etwa rechteckig und auf einer Seite mit einer halbkreisförmigen Vertiefung zur Aufnahme der Fahrdrähte, mit einer Arretiervorrichtung und einer länglichen Vertiefung für eine Führungsschiene versehen; die Schneidklinge weist eine Verdrehschutznase und die Stützklinge eine Haltevorrichtung auf - je nach Ausführung für unterschiedliche Fahrdrähte (85, 107, 110, 120, 150 mm) - zur Verwendung in akkuhydraulischen Werkzeugmaschinen oder in handhydraulischen Werkzeugen - zum Trennen von Metalldraht durch Scherschneiden Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schneidklinge für Maschinen oder mechanische Geräte, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" in die Unterposition 8208 10 00 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DE19344/17-1** (DE): "Cutter Blade" - längliches, spitz zulaufendes Messer aus Stahl; an der Oberseite mit einer annähernd quaderförmigen Halterung versehen, mit einer halbkreisförmigen Aussparung und einer abgeschrägten Kante - zum Trennen des Bonddrahtes nach dem Bond-Prozess Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schneidklinge für Maschinen oder mechanische Geräte, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" in die Unterposition 8208 10 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
- **DE8154/16-1** (DE): "Gravierstichel" - ca. 38 mm langer Gravierstichel, vollständig aus Stahl, in Form eines runden, stabförmigen Schafts, am unteren Drittel abgestuft und spitz zulaufend - wird u. a. in Graviermaschinen zum Gravieren von Schmuck verwendet - zum Schutz der Klinge mit einem Kunststoffpfropfen versehen - in einer Kunststoff-Box verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schneidklinge für Maschinen oder mechanische Geräte, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem teil aus unedlem Metall" in die Unterposition 8208 1000 der Kombinierten Nomenklatur (KN).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8208

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Messer und Schneidklingen quadratischer, rechteckiger, kreisrunder oder anderer Form, die zum Einbau in Maschinen oder mechanische Geräte bestimmt sind. Ausgenommen sind jedoch Schneidklingen oder Messer für Handwerkzeuge der Pos. 8201 bis 8205 (z. B. Hobeleisen). Zu dieser Position gehören insbesondere Messer und Schneidklingen: 1) für die Metallbearbeitung: a) Messer und Klingen, die nicht unmittelbar auf die Maschinen montiert werden, sondern auf den Werkzeugen befestigt sind, die mit diesen Maschinen verwendet werden (z. B. Klingen für Fräser und Reibahlen). b) Klingen für Blechscheren, die mit der Hand bedient werden (Hebelscheren, Tafelscheren) oder für Werkzeugmaschinen zum Schneiden von Metallblechen, -drähten, -stangen usw. …

### Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8208.10.00.00.0 für die Metallbearbeitung

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8208.10.00?

Die Zolltarifnummer 8208.10.00 umfasst Messer und Schneidklingen, für die Metallbearbeitung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8208.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 8208.10.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8208.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8208.10.00?

8208.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8208.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

8208.10.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8208 Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte > 820810 für die Metallbearbeitung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8208.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8208.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI38457/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8208.10.00?

KN-Code 8208.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/82081000 verlinken.
