# Zolltarifnummer 8209.00.80: Plättchen, andere

> Die Zolltarifnummer 8209.00.80 steht für Plättchen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/82090080
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8209.00.80
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8209 Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets
    - 8209.00 Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets
      - 8209.00.80 Plättchen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI48513/25-1** (DE): "Bohrwerkzeug Rohling" - in Form von etwa stabförmigen Erzeugnissen aus Cermets (Wolframcarbid mit Cobalt) und Stahl - je nach Ausführung mit unterschiedlichen Durchmessern, Abstufungen usw. - zur Verwendung als Bohrwerkzeuge, nach der Weiterverarbeitung - Cermet bestimmt den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets, keine Wendeschneidplatten" zur Unterposition 8209 0080 der kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI42747/24-1** (DE): "Schneidplatten" - in Form von spezifisch geformten Erzeignissen, im Wesentlichen rechteckig, mit einer Einkerbung in der Mitte und lediglich einer in etwa U-förmigen Schneidkante an einem Ende versehen (somit keine Wendeschneidplatte) - Abmessungen nicht mitgeteilt, nicht gefasst - aus Cermet (auf der Grundlage von Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) - zur Verwendung als arbeitende Teile in auswechselbaren Werkzeugen für die Metallbearbeitung (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets, keine Wendeschneidplatten" zur Unterposition 8209 0080 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI38566/24-1** (DE): "Zwischenlage für Wendeplattenhalter" - in Form von nicht gefassten, rhombischen Formstücken aus Cermets (auf der Grundlage von Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) mit zentrierter Lochung - zur Verwendung in auswechselbaren Werkzeugen mit arbeitendem Teil in Form einer (Wende-)Schneidplatte und dort zum Schutz des Drehhalters und als Unterlage für die Wendeplatte (jeweils nicht Gegenstand der vZTA) - in einer Kunststoff-Box mit Schiebedeckel verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets, keine Wendeschneidplatten" zur Unterposition 8209 0080 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI38567/24-1** (DE): "Zwischenlage für Innengewindehalter" - in Form von nicht gefassten Formstücken aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (Cermets auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel) - zur Verwendung in auswechselbaren Werkzeugen mit arbeitendem Teil in Form von Wende- schneidplatten - zum Schutz des Innengewindehalters bei Bruch der Wendeschneidplatte und zum Ausgleich verschiedener Schrägen zur Herstellung verschiedener Gewindegrößen (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA) - in einer Kunststoffbox verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets, andere als Wendeschneidplatten" zur Unterposition 8209 0080 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI21804/24-1** (DE): "Hartmetallplatte aus gesintertem Wolframcarbid" - etwa kreuzförmige Bohrerspitze zum Befestigen durch Löten oder Schweißen am Arbeitsende eines Bohrerschaftes - mit einem spitz zulaufenden Schneidprofil versehen ​​​​​​​- Abmessungen ca. 12x 12 x 8 mm - vollständig aus Cermet (auf der Grundlage von Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) bestehend (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als " Spitzen für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets, keine Wendeschneidplatten" zur Unterposition 8209 0080 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
- **DEBTI18715/23-1** (DE): "Schneideneinsatz" - nicht gefasste Formstücke in Form einer vollständig aus Cermets (auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel) hergestellten Bohrspitze mit einer geschliffenen Schneidgeometrie - je nach Ausführung in unterschiedlichen Abmessungen - zur Verwendung als Spitzen von Bohrern durch mechanische Befestigung auf einem Bohrerschaft (Grundkörper) - für die spanabhebende Bearbeitung von Metallen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Spitzen für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets, andere als Wendeschneidplatten" zur Unterposition 8209 0080 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI3040/20-1** (DE): "Stempel"; - nicht gefasstes, in etwa zylindrisches Erzeugnis mit wechselndem Durchmesser, mittig mit einer zentrischen Bohrung und an beiden Enden mit runden Ausstülpungen - vollständig aus Cermets (auf der Grundlage von Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) - zur Verwendung als arbeitender Teil in einem Stanzstempel (auswechselbares Werkzeug) für Werkzeugmaschinen der Position 8462 zum Ausstanzen von Kontakten/Pins aus Metallstreifen Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets, keine Wendeschneidplatte" zur Unterposition 8209 0080 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI14845/20-1** (DE): "Spitzen aus Hartmetall" - zylindrische Formstücke, eine Seite kegelstumpfförmig, die andere Seite kuppelförmig ausgeformt - in Durchmessern von 7,08, 8,08 und 9,08 mm und Längen von 10,5, 11,5 und 12,6 mm - vollständig aus Cermets auf der Grundlage von Wolframcarbid mit Kobalt als Bindemittel - zur Verwendung als arbeitende Teile in Bohrköpfen mit unterschiedlichen Durchmessern (= auswechselbare Werkzeuge), in deren Sacklochbohrungen sie hydraulisch eingepresst werden - zum Bohren von Sprenglöchern mittels Gesteinsbohrgeräten im Bergbau (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzegnisse gehören als "den Spitzen ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets, keine Wendeschneidplatten" zur Unterposition 8209 0080 der Kombinierten Nomenklatur.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8209

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Waren dieser Position haben im Allgemeinen die Form von Plättchen, Stäbchen, Spitzen, Kügelchen, Ringen usw. und zeichnen sich sowohl durch große Warm- als auch Kalthärte und sehr große Biegefestigkeit aus. Wegen dieser besonderen Eigenschaften werden diese Waren in sehr großem Maße bei der Herstellung von Werkzeugen verwendet, auf die sie aufgeschweißt, aufgelötet oder in die sie eingespannt werden. Diese Werkzeuge dienen wegen ihrer hohen Schnittgeschwindigkeit zur Bearbeitung von Metall und anderen harten Stoffen (Drehmeißel, Fräser, Zieheisen, Bohrer usw.). Sie können auch geschliffen oder auf andere Weise für ihre Verwendung als Werkzeugbelag zugerichtet sein. Diese Waren gehören jedoch nur dann zu dieser Position, wenn sie nicht gefasst sind. …

### Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8209.00.80.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8209.00.80?

Die Zolltarifnummer 8209.00.80 umfasst Plättchen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8209.00.80?

Der Drittlandszollsatz für 8209.00.80 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8209.00.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820900. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8209.00.80?

8209.00.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8209.00.80 im Zolltarif eingeordnet?

8209.00.80 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8209 Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets > 820900 Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8209.00.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8209.00.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI48513/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8209.00.80?

KN-Code 8209.00.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/82090080 verlinken.
