# Zolltarifnummer 8211.94.00: Klingen

> Die Zolltarifnummer 8211.94.00 steht für Klingen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/82119400
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8211.94.00
- Drittlandszollsatz: 6,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8211 Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür
    - 8211.94 Klingen
      - 8211.94.00 Klingen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI24490/26-1** (DE): "Abbrechklingen" - Ersatzklingen, diagonal geformt, mit einseitiger Schneide, mit Sollbruchstellen und einem Befestigungsloch im Klingenschaft versehen - vollständig aus unedlem Metall (Karbonstahl) - zur Verwendung in Cuttermessern - 10 Stück in einer passgenauen Kunststoffbox aufbewahrt Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "schneidende Klingen für Messer aus unedlem Metall, keine Messer der Pos. 8208" zur Unterposition 8211 9400 der Kombinierten Nomenklatur .
- **DEBTI6728/26-1** (DE): "Ersatzklingen für Cuttermesser" - in Form einer einseitig schneidenden, mit diagonalen Sollbruchstellen versehenen Klinge aus unedlem Metall, an einem Ende mit einem Befestigungsloch versehen - zur Verwendung in Cuttermessern - zu 10 Stück in einer passgenauen, für die dauerhafte Aufbewahrung bestimmten Kunststoffbox aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "schneidende Klingen aus unedlem Metall für Messer, keine Messer der Pos. 8208" zur Unterposition 8211 9400 der Kombinierten Nomenklatur.
- **NLBTI2019-1559** (NL): Een lemmet in de vorm van een zogenoemd breekmesje van onedel metaal.
- **DE7338/14-1** (DE): Klinge für Sicherheitsmesser - rechteckige Messerklinge aus unedlem Metall mit glatter Schneide, in der Mitte mit einem ovalen Befestigungsloch, links und rechts davon mit je zwei weiteren runden Löchern versehen - zur Verwendung in sog. Sicherheitsmessern bestimmt - zu je zehn Stück in einer Kassette aus Kunststoff verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Klingen für Messer (keine Messer der Pos 8208) mit schneidender Klinge aus unedlem Metall" zur Unterposition 8211 9400 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
- **DE20568/13-1** (DE): "Ersatzbrechklingen"; es handelt sich um Ersatzklingen - vollständig aus unedlem Metall gefertigt, mit einer Breite von ca. 18 mm - diagonal geformt und mit einseitiger Schneide sowie mit Sollbruchstellen und einem Befestigungsloch im Klingenschaft versehen - zur Verwendung in sog. Abbrechmessern (Cuttermesser) bestimmter Modelle bestimmt - zu 10 Stück in einer passgenauen, für die dauerhafte Aufbewahrung bestimmten Kunststoffbox verpackt und zusätzlich in einer transparenten Blisterverpackung aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Klingen für Messer (keine Messer der Pos 8208) mit schneidender Klinge aus unedlem Metall" zur Unterposition 8211 9400 der Kombinierten Nomenklatur (KN)
- **DE24656/12-1** (DE): "Klinge für Sicherheitsmesser"; es handelt sich um eine rechteckige Messerklinge aus Stahl (lt. Antragstellerangaben) mit glatter Schneide. Das Erzeugnis ist in der Mitte mit einem ovalen Befestigungsloch, links und rechts davon mit je zwei weiteren runden Löchern versehen. Die Messerklinge ist zur Verwendung in sog. Sicherheitsmessern bestimmt und zu je zehn Stück in einer Kassette aus Kunststoff verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Klingen für Messer (keine Messer der Pos 8208) mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall" in die Unterposition 8211 9400 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
- **DE24658/12-1** (DE): "Klinge für Sicherheitsmesser"; es handelt sich um eine trapezförmige Messerklinge aus Stahl (lt. Antragstellerangaben) mit glatter Schneide. Das Erzeugnis ist in der Mitte mit einem großen, runden Befestigungsloch, links und rechts davon mit je zwei kleineren, runden und an der Oberkante mit drei halbrunden Löchern versehen. Die Messerklinge ist zur Verwendung in sog. Sicherheitsmessern bestimmt und zu je zehn Stück in einer Kassette aus Kunststoff verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Klingen für Messer (keine Messer der Pos 8208) mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall" in die Unterposition 8211 9400 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
- **NLRTD-2012-001422** (NL): Een lemmet in de vorm van een zogenoemd breekmesje van onedel metaal.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8211.94.00.00.0 andere, Klingen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8211.94.00?

Die Zolltarifnummer 8211.94.00 umfasst Klingen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8211.94.00?

Der Drittlandszollsatz für 8211.94.00 beträgt 6,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8211.94.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821194. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8211.94.00?

8211.94.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8211.94.00 im Zolltarif eingeordnet?

8211.94.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8211 Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür > 821194 Klingen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8211.94.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8211.94.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI24490/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8211.94.00?

KN-Code 8211.94.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/82119400 verlinken.
