# Zolltarifnummer 8214.10.00.00: Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür

> Die Zolltarifnummer 8214.10.00.00 steht für Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8214100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8214.10.00.00
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8214 Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen)
    - 8214.10 Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür
      - 8214.10.00.00 Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI20084/26-1** (DE): "Rakelset 9-tlg." Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem mit freiem Arm zu handhabenden Cuttermesser, in Form eines stiftförmigen, zylindri- schen, teilweise gerändelten Griffs, am Kopf mit einer Aufnahme und einer bereits darin ein- gesetzten geschliffenen, spitzen Klinge aus unedlem Metall (arbeitender Teil) und mit einer Schutzkappe aus Kunststoff ausgestattet sowie fünf auswechselbaren geschliffenen, spitzen Klingen aus unedlem Metall in einer transparenten Kunststoffbox verpackt (Pos. 8214) - zwei Schabern in Form einer Platte aus formgepresstem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit abgerundeten Ecken, zwei in Längsrichtung verlaufenden Erhebungen und einem an der Unterseite aufgeklebten Filzstreifen (Pos. 3926) - zum Schneiden und Anbringen von selbstklebenden Folien - gemeinsam auf einer bedruckten Pappunterlage mit Aufhänger aufgeblistert Das Cuttermesser und die Ersatzklingen bestimmen im Hinblick auf die Menge und den Wert den Charakter der Warenzusammenstellung (= Pos. 8214) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren mit Klinge aus unedlem Metall und Klingen dafür aus unedlen Metall" zur Codenummer 8214 1000 00 0 des Zolltarifs. Eine Einreihung in die Position 8211 kommt nicht in Betracht, da die Form und die Handhabung der Ware kein Messer der Pos. 8211 darstellt.
- **DEBTI12493/26-1** (DE): "Bastel- und Schneidset" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer Schneideunterlage aus PVC, mit Skalierung (= Position 3926) - einer Pinzette aus unedlem Metall (= Position 8203) - einem noch nicht zusammengesetzten Bastelskalpell mit Klinge aus unedlem Metall mit Schutzkappe (= Position 8214) - elf Ersatzklingen aus unedlem Metall, in einer Kunststoffdose (= Position 8214) - einem Lineal (Längenmessgerät) aus Aluminium (= Position 9017) - für Bastel- und Schneidarbeiten - zusammen in auf einem bedruckten Pappunterlage mit Aufhänger aufgeblistert Im Hinblick auf die Menge sind die Schneidwaren (Position 8214) und im Hinblick auf den Wert ist die Schneidunterlage (Position 3926) charakterverleihend, andere Kriterien sind nicht geeignet. Ein charakterverleihender Bestandteil ist nicht bestimmbar, die Ware ist deshalb in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier 8214) einzureihen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren (Papiermesser) mit Klinge aus unedlem Metall und Klingen dafür aus unedlen Metall" zur Codenummer 8214 1000 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI12818/26-1** (DE): "Doppelanspitzer mit Auffangbehälter" Ware aus verschiedenen Bestandteilen, bestehend aus - einem doppelten Bleistiftspitzer mit sog. Metallanspitzkern (arbeitender Teil) - einem Sammelbehälter aus farbigen Kunststoff, in Form eines Zylinders mit ovalem Durchmesser zur Aufnahme der Späne, in dessen abnehmbaren Deckel mit zwei Öffnungen der oben angeführte Bleistiftspitzer eingesetzt ist - mit freiem Arm zu handhaben - ohne Grundplatte oder Vorrichtung zur Befestigung an einem Tisch - zum Anspitzen von kleinen und mittelgroßen Stiften - der Doppelspitzer bestimmt aufgrund der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen bestehenden Ware Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren, Bleistiftspitzer, mit Klinge aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8214 1000 00.
- **FRBTIFR-BTI-2025-08874** (FR): Coupe-papier pour rouleau de papier cadeau, d'un diamètre de 5,7 cm, avec lame en acier.
- **DEBTI6781/25-1** (DE): "Anspitzer mit Radiergummi" aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus - einem spezifisch geformten, abnehmbaren Radiergummi aus Kunststoff (TPR) der Position 3926 - einem Bleistiftspitzer - charakterbestimmend - mit einer auswechselbaren, geschliffenen Klinge (arbeitender Teil) aus unedlem Metall (Stahl) in einem spezifisch geformten Kunststoffgehäuse, welches gleichzeitig als Sammelbehältnis mit Deckel dient, der Position 8214 - beide Bestandteile stellen zusammen stilisierte Tiere (zum Beispiel Wal, Schildkröte, Fisch oder Tintenfisch) dar - je zwei verschieden geformte Anspitzer mit Radierer auf einer Pappunterlage aufgeblistert Zwischen Anspitzer und Radierer kann ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelt werden. Daher erfolgt die Einreihung in die, von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen, in die zuletzt genannte Position, hier Position 8214. Beispielhafte Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren (Bleistiftspitzer), mit Klinge aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8214 1000 00.
- **DEBTI49848/24-1** (DE): „ Anspitzer aus Metall“ - doppelter Bleistiftanspitzer, bestehend aus -- zwei Klingen aus unedlem Metall welche mit jeweils einer Schraube (Kreuzschlitz) befestigt sind (auswechselbar) -- einem Gehäuse aus unedlem Metall - zum Anspitzen von kleinen und mittelgroßen Stiften - ohne Vorrichtung zur Befestigung an einem Tisch - maximale Abmessungen: etwa 2,4 x 3 x 1 cm Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren (Bleistiftspitzer) mit Klinge aus unedlem Metall“ zum TARIC-Code 8214 1000 00.
- **FRBTIFR-BTI-2024-05978** (FR): Cutter de précision, avec support index, à lame fixe en métal, composé d’un manche en aluminium. La lame est interchangeable, avec un capuchon de protection en plastique qui sert à protéger la lame. Le produit est destiné à la découpe.
- **FRBTIFR-BTI-2024-05976** (FR): Cutter de précision, à lame fixe en métal, composé d’un manche en aluminium. La lame est interchangeable, avec un capuchon de protection en plastique qui sert à protéger la lame, et avec un étui de 2 lames en métal. Le produit est destiné à la découpe.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8214

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Papiermesser (einschließlich der Spezial-Schneidefedern), Brieföffner, Radiermesser (Radierfedermesser und andere), kleine Bleistiftspitzer und Klingen dafür (ausgenommen mechanische Bleistiftspitzapparate für Büros, die z. B. auf einem Tisch befestigt werden und zu Pos. 8472 gehören). 2) Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen). Zu diesen Instrumenten gehören z. B. Nagelfeilen (auch zusammenklappbar), Nagelreiniger, Hühneraugenmesser, Hühneraugenentferner, Nagelhautschneider und -schieber, Nagelknipser und -schneider. Die Zusammenstellungen der Instrumente für die Hand- oder Fußpflege werden in Kästen, Etuis, Taschen usw. …

### Pos. 8214

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: Nagelpflegeset, bestehend aus einer Einweg-Nagelfeile mit Papierunterlage und einem Holzstäbchen zur Nagelpflege. Die Waren dienen Hotelgästen zur Nagelbehandlung. Die Nagelfeile ist einzeln in einer durchsichtigen dünnen Folie verpackt. Beide Waren sind zusammen in einem Kunststoffbeutel verpackt, der nicht wiederverwendet werden kann. Einreihung/Begründung: Die oben beschriebene Ware wird als „Zusammenstellungen und Instrumente für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)“ in die Position 8214 eingereiht. Eine Einreihung in die Position 6805 ist ausgeschlossen. …

### Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8214.10.00.00.0 Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8214.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 8214.10.00.00 umfasst Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8214.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 8214.10.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8214.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8214.10.00.00?

8214.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8214.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

8214.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8214 Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen) > 821410 Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8214.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8214.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI20084/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8214.10.00.00?

TARIC-Code 8214.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8214100000 verlinken.
