# Zolltarifnummer 8215.10.20.00: Zusammenstellungen, nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend

> Die Zolltarifnummer 8215.10.20.00 steht für Zusammenstellungen, nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8215102000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8215.10.20.00
- Drittlandszollsatz: 4,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8215 Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren
    - 8215.10 Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten
      - 8215.10.20 nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend
        - 8215.10.20.00 Zusammenstellungen, nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE23814/10-1** (DE): Es handelt sich um eine Zusammenstellung in Form eines 48-teiligen Bestecksets bestehend aus je 12 Tafelgabeln, Tafellöffeln, Kaffeelöffeln und Kuchengabeln. Die Erzeugnisse sind vollständig aus nicht rostendem Stahl (18/10) gefertigt und vollständig mit einer Goldauflage von 24 Karat (Dicke: ca. 7 Mikrometer) überzogen. Die Waren sind gemeinsam in einer Kartonage für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "Zusammenstellungen von Löffeln und Gabeln, die nur vergoldete Bestandteile enthalten, aus nicht rostendem Stahl" zur Unterposition 8215 1020 00 des Integrierten Zolltarifs (TARIC).
- **FR-E4-2008-002578** (FR): MÉNAGÈRE EN ACIER DORÉ DE VERMEIL (OR ET ARGENT). CE SERVICE SE COMPOSE: - DE 12 COUVERTS A ENTREMETS. - DE 24 COUTEAUX. - DE 12 CUILLÈRES A GLACES. - DE 12 PETITES CUILLÈRES. - DE 2 PELLES A FRAISES. - DE 2 CUILLÈRES SAUPOUDREUSES. - D'1 PELLE A GLACE. - DE 4 COUVERTS DE SERVICE A SALADE.
- **GB114481492** (GB): SILVER PLATED CUTLERY SET. CONSISTING OF 1 KNIFE, 1 FORK, 1 SPOON AND 1 TEASPOON. PACKAGED AS A SET.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8215

Zu Unterposition 8215 1020: Nicht hierher gehören Waren mit unwesentlichen Verzierungen aus Edelmetallen (z. B. Blütenblätter am Griff eines Bestecksteils).

### Pos. 8215

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Löffel aller Art, einschließlich der Salz- oder Senflöffel. 2) Gabeln aller Art: Essgabeln der üblichen Art, Tranchiergabeln, Fleischgabeln; Kuchengabeln; Austerngabeln; Schneckengabeln; Toastgabeln mit langem Stiel usw. 3) Schöpflöffel und Schaumlöffel (für Gemüse, Frittiertes usw.). 4) Fischvorlegeschaufeln, Tortenheber, Erdbeerschaufeln, Spargelheber, Speiseeisschaufeln. 5) Fischmesser oder Buttermesser (mit nicht schneidender Klinge). 6) Zuckerzangen aller Art (auch zum Schneiden), Kuchenzangen, Hors d' oeuvre-Zangen, Spargelzangen, Schneckenzangen, Fleischzangen, Eiszangen. 7) Andere Waren zum Gebrauch bei Tisch wie Zangen zum Halten von Kotelettknochen oder Hummergabeln. …

### Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8215.10.20.00.0 nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8215.10.20.00?

Die Zolltarifnummer 8215.10.20.00 umfasst Zusammenstellungen, nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8215.10.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 8215.10.20.00 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8215.10.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8215.10.20.00?

8215.10.20.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8215.10.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

8215.10.20.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8215 Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren > 821510 Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten > 82151020 nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8215.10.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8215.10.20.00 erfasst, zum Beispiel DE23814/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8215.10.20.00?

TARIC-Code 8215.10.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8215102000 verlinken.
