# Zolltarifnummer 8215.99.10.00.0: Löffel, aus nicht rostendem Stahl

> Die Zolltarifnummer 8215.99.10.00.0 steht für Löffel, aus nicht rostendem Stahl. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/82159910000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8215.99.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 8,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8215 Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren
    - 8215.99 andere, andere
      - 8215.99.10 aus nicht rostendem Stahl
        - 8215.99.10.00.0 Löffel, aus nicht rostendem Stahl

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI22045/25-1** (DE): "Grillzange", - zangenartiges Erzeugnis, bestehend aus zwei Schenkeln aus nicht rostendem Stahl - am unteren Ende sind die Schenkel zu leicht gewölbten und gewellten Greifflächen Ausgearbeitet - am oberen Ende mit einer Aufhängeöse versehen, die ebenfalls als Verriegelung dient - für eine bessere Griffigkeit sind die Schenkel an den Außenseiten mit Auflagen aus Kunststoff bestückt - zum Servieren von Speisen bestimmt - in einem Kunststoffbeutel und einem Karton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Zuckerzangen ähnliche Waren, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, nicht von der Codenummer 8215 9100 00 0 erfasst" zur Codenummer 8215 9910 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI8644/25-1** (DE): "Grillzange, Art.-Nr. 754330" - zangenartiges Erzeugnis mit arbeitendem Teil in Form von gezahnten Greifflächen und gefederten Schenkeln/Griffen, aus nicht rostendem Stahl, mit freiem Arm zu handhabend - die Griffe sind am hinteren Ende, an Außen- und Innenseiten, mit Aufsätzen aus Akazienholz versehen - beim Grillen zum Bewegen und Wenden des Grillgut Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Zuckerzangen ähnliche Waren, weder versilbert noch vergoldet oder platiniert, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl" zur Codenummer 8215 9910 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI55516/24-1** (DE): "Grillzange" - mit freiem Arm zu handhabendes, zangenartiges Erzeugnis aus nicht rostendem Stahl - bestehend aus zwei Schenkeln, am unteren Ende zu löffelähnlichen, leicht gewölbten, mit gewellten Kanten ausgearbeiteten Greifflächen versehen - am oberen Ende mit einer Arretierung zum Zusammenhalten der Schenkel sowie mit einer gummierten Aufhängeöse ausgestattet - die Griffaußenseiten sind für eine besseren Griffigkeit mit einer Gummiauflage bestückt - Länge: etwa 34,5 cm - zum Servieren von Speisen und Wenden von Grillgut bestimmt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Zuckerzangen ähnliche Waren, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den Codenummern 8215 1020 00 0 bis 8215 9100 00 0 genannte" zur Codenummer 8215 9910 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI38996/24-1** (DE): "Grillzange, Art.-Nr. 109527" - zangenartiges Erzeugnis mit arbeitendem Teil in Form von gewellten Greifflächen und gefederten Schenkeln/Griffen, aus nicht rostendem Stahl - die Griffe sind am hinteren Ende, an den Außenseiten, mit Aufsätzen aus Akazienholz, am oberen Ende mit einer Aufhängöse versehen, welche zugleich die Grillzange in geschlossenem Zustand verriegelt - mit einer Gesamtlänge von etwa 45,5 cm - beim Grillen zum Servieren von Speisen bestimmt (lt. Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Zuckerzangen ähnliche Waren, weder versilbert noch vergoldet oder platiniert, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl" zur Codenummer 8215 9910 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI7003/24-1** (DE): "Grillzange" - zangenartiges Erzeugnis mit arbeitendem Teil in Form von gewellten Greifflächen und gefederten Schenkeln/Griffen, aus nicht rostendem Stahl - die Griffe sind am hinteren Ende mit Kunststoffaufsätzen und einer Arretierung versehen - mit einer Gesamtlänge von ca. 38 cm - beim Grillen zum Servieren von Speisen bestimmt - an einer Pappkarte mit produktbezogenen Hinweisen befestigt (lt. Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Zuckerzangen ähnliche Waren mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl" zur Codenummer 8215 9910 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI3466/24-1** (DE): "Grillwender" - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis aus nicht rostendem Stahl - mit einem gelochten rechteckigen, an der vorderen Kante angeschliffenen arbeitenden Teil und einem geschwungenen Stiel mit einem gummierten Griff - hinter dem Griff mit einer Lochung zum Aufhängen ausgestattet - zum Wenden von Grillgut - auf einem bedruckten Pappkartonzuschnitt aufgeblistert Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Tortenhebern ähnliche Waren, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den Codenummern 8215 1020 00 0 bis 8215 9100 00 0 genannte" zur Codenummer 8215 9910 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI25102/23-1** (DE): "Menügabel" - mit freiem Arm zu handhabende Gabel mit vier Zinken und einem länglichen Griff, vollständig aus nicht rostendem Stahl (18/10) - Gesamtlänge: ca. 214 mm - zum Aufnehmen von Speisen bei Tisch - zu jeweils 12 Gabeln in einem Beutel und 12 Beuteln in einem Karton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gabeln, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den Codenummern 8215 1020 00 0 bis 8215 9100 00 0 genannte" zur Codenummer 8215 9910 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI25099/23-1** (DE): "Menülöffel" - Set aus zwölf identischen Suppenlöffeln mit nahezu ovaler, flacher Laffe und einem länglichen Griff, vollständig aus nicht rostendem Stahl (18/10), mit einer Gesamtlänge von etwa 21,6 cm - zur Verwendung bei Tisch - verpackt in einem Beutel Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Löffel, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, nicht in Zusammenstellungen, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert zur Codenummer 8215 9910 00 0 des Zolltarifs.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8215

Zu Unterposition 8215 9910: Nicht rostender Stahl ist in Anmerkung 1 e) zu Kapitel 72 definiert.

### Pos. 8215

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Löffel aller Art, einschließlich der Salz- oder Senflöffel. 2) Gabeln aller Art: Essgabeln der üblichen Art, Tranchiergabeln, Fleischgabeln; Kuchengabeln; Austerngabeln; Schneckengabeln; Toastgabeln mit langem Stiel usw. 3) Schöpflöffel und Schaumlöffel (für Gemüse, Frittiertes usw.). 4) Fischvorlegeschaufeln, Tortenheber, Erdbeerschaufeln, Spargelheber, Speiseeisschaufeln. 5) Fischmesser oder Buttermesser (mit nicht schneidender Klinge). 6) Zuckerzangen aller Art (auch zum Schneiden), Kuchenzangen, Hors d' oeuvre-Zangen, Spargelzangen, Schneckenzangen, Fleischzangen, Eiszangen. 7) Andere Waren zum Gebrauch bei Tisch wie Zangen zum Halten von Kotelettknochen oder Hummergabeln. …

### Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8215.99.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 8215.99.10.00.0 umfasst Löffel, aus nicht rostendem Stahl. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8215.99.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8215.99.10.00.0 beträgt 8,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8215.99.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821599. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8215.99.10.00.0?

8215.99.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8215.99.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8215.99.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8215 Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren > 821599 andere, andere > 82159910 aus nicht rostendem Stahl. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8215.99.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8215.99.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI22045/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8215.99.10.00.0?

Warennummer 8215.99.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/82159910000 verlinken.
