# Zolltarifnummer 8301.50: Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss

> Die Zolltarifnummer 8301.50 steht für Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/830150
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8301.50
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8301 Vorhängeschlösser, Schlösser und Sicherheitsriegel (zum Schließen mit Schlüssel, als Kombinationsschlösser oder als elektrische Schlösser), aus unedlen Metallen; Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss, aus unedlen Metallen; Schlüssel für diese Waren, aus unedlen Metallen
    - 8301.50 Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE10538/15-1** (DE): Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte, sog. Verschlusssysteme, jeweils bestehend aus - einem i. W. aus Kunststoff gefertigten, länglichen Schwenkgriff, der an einem i. W. aus Kunststoff gefertigten, passgenauen Griffgehäuse angebracht und an einem Ende mit einem i. W. aus unedlem Metall gefertigten Schloss mit Schlüssel ausgestattet ist, - einem aus unedlem Metall gefertigten, 60 cm langen Stab mit kreisrundem Querschnitt, - einer aus Kunststoff gefertigten, sog. Stangenführung mit annähernd quaderförmigem Grundkörper, der mit einer Durchgangslochung versehen und zu einer Seite hin kreisrund ausgeformt ist, - einem aus unedlem Metall gefertigten, sog. Adapter zur Übertragung der Drehbewegung des Griffs auf die Stangen, - einem aus unedlem Metall gefertigten, sog. Stangenantrieb zur Übertragung der Drehbewegung des Griffs auf die Stangen, - einer aus unedlem Metall gefertigten, sog. Zunge in Form eines länglichen, in der Mitte zweifach in entgegengesetzter Richtung abgewinkelten Flacherzeugnisses. Die Erzeugnisse werden z. B. an Schranktüren angebracht und dienen dazu, diese zu verschließen. - Antragstellerangaben - Unedles Metall ist insbesondere aufgrund des Umfangs der Stoff, der den Waren ihren wesentlichen Charakter verleiht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Verschlüsse, mit Schloss, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8301 50 des Harmonisierten Systems.
- **DE10537/15-1** (DE): Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte, sog. Verschlusssysteme, jeweils bestehend aus - einem i. W. aus Kunststoff gefertigten, länglichen Schwenkgriff, der an einem i. W. aus Kunststoff gefertigten, passgenauen Griffgehäuse angebracht und an einem Ende mit einem i. W. aus unedlem Metall gefertigten Schloss mit Schlüssel ausgestattet ist, - zwei aus unedlem Metall gefertigten, 120 cm langen Stäben mit kreisrundem Querschnitt, - zwei aus Kunststoff gefertigten, sog. Stangenführungen mit annähernd quaderförmigem Grundkörper, der mit einer Durchgangslochung versehen und zu einer Seite hin kreisrund ausgeformt ist, - zwei aus unedlem Metall gefertigten, sog. Adaptern zur Übertragung der Drehbewegung des Griffs auf die Stangen, - einem aus unedlem Metall gefertigten, sog. Stangenantrieb zur Übertragung der Drehbewegung des Griffs auf die Stangen, - einer aus unedlem Metall gefertigten, sog. Zunge in Form eines länglichen, in der Mitte zweifach in entgegengesetzter Richtung abgewinkelten Flacherzeugnisses. Die Erzeugnisse werden z. B. an Schranktüren angebracht und dienen dazu, diese zu verschließen. - Antragstellerangaben - Unedles Metall ist insbesondere aufgrund des Umfangs der Stoff, der den Waren ihren wesentlichen Charakter verleiht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Verschlüsse, mit Schloss, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8301 50 des Harmonisierten Systems.
- **DE10539/15-1** (DE): Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte, sog. Verschlusssysteme, jeweils bestehend aus - einem i. W. aus Kunststoff gefertigten, länglichen Schwenkgriff, der an einem i. W. aus Kunststoff gefertigten, passgenauen Griffgehäuse angebracht und an einem Ende mit einem i. W. aus unedlem Metall gefertigten Schloss mit Schlüssel ausgestattet ist, - einem aus unedlem Metall gefertigten, 120 cm langen Stab mit kreisrundem Querschnitt, - einer aus Kunststoff gefertigten, sog. Stangenführung mit annähernd quaderförmigem Grundkörper, der mit einer Durchgangslochung versehen und zu einer Seite hin kreisrund ausgeformt ist, - einem aus unedlem Metall gefertigten, sog. Adapter zur Übertragung der Drehbewegung des Griffs auf die Stangen, - einem aus unedlem Metall gefertigten, sog. Stangenantrieb zur Übertragung der Drehbewegung des Griffs auf die Stangen, - einer aus unedlem Metall gefertigten, sog. Zunge in Form eines länglichen, in der Mitte zweifach in entgegengesetzter Richtung abgewinkelten Flacherzeugnisses. Die Erzeugnisse werden z. B. an Schranktüren angebracht und dienen dazu, diese zu verschließen. - Antragstellerangaben - Unedles Metall ist insbesondere aufgrund des Umfangs der Stoff, der den Waren ihren wesentlichen Charakter verleiht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Verschlüsse, mit Schloss, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8301 50 des Harmonisierten Systems.
- **DE928/15-1** (DE): Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte, sog. Verschlusssysteme, jeweils bestehend aus - einem i. W. aus Kunststoff gefertigten, länglichen Schwenkgriff, der an einem i. W. aus Kunststoff gefertigten, passgenauen Griffgehäuse angebracht und an einem Ende mit einem i. W. aus unedlem Metall gefertigten Schloss mit Schlüssel ausgestattet ist, - zwei aus unedlem Metall gefertigten, 60 cm langen Stäben mit kreisrundem Querschnitt, - zwei aus Kunststoff gefertigten, sog. Stangenführungen mit annähernd quaderförmigem Grundkörper, der mit einer Durchgangslochung versehen und zu einer Seite hin kreisrund ausgeformt ist, - zwei aus unedlem Metall gefertigten, sog. Adaptern zur Übertragung der Drehbewegung des Griffs auf die Stangen, - einem aus unedlem Metall gefertigten, sog. Stangenantrieb zur Übertragung der Drehbewegung des Griffs auf die Stangen, - einer aus unedlem Metall gefertigten, sog. Zunge in Form eines länglichen, in der Mitte zweifach in entgegengesetzter Richtung abgewinkelten Flacherzeugnisses. Die Erzeugnisse werden z. B. an Schranktüren angebracht und dienen dazu, diese zu verschließen. - Antragstellerangaben - Unedles Metall ist insbesondere aufgrund des Umfangs der Stoff, der den Waren ihren wesentlichen Charakter verleiht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Verschlüsse, mit Schloss, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8301 50 des Harmonisierten Systems.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8301

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/636 der Kommission vom 30. März 2017 (ABl. EU Nr. L 91/4) (RV L 17/636) Ein Paar Schnallen, zur Verwendung als Schließmechanismus für Sicherheitsgurte. Jede Schnalle besteht aus einem Schließmechanismus aus Metall, einem Kunststoffgehäuse, einem Band aus Spinnstoff, Verbindungselementen aus Metall und einem elektrischen Sensor, der ein akustisches Signal erzeugt, wenn die Sicherheitsgurte des Kraftfahrzeugs angelegt sein sollten, dies aber nicht sind. In der Gesamtzusammensetzung der Ware machen Kohlenstoffstahl 56 GHT, Kunststoffe 21 GHT, Spinnstoffe 13 GHT und andere Materialien 10 GHT aus. Die Ware ist ein Bestandteil eines Sicherheitsgurtsystems, beispielsweise für Sitze in einem Kraftfahrzeug. …

### Kapitel 83

1. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83 (RV E8301000). 2. Als „Laufrädchen oder -rollen" im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm (RV E8302000).

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8301.50.00.00.0 Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8301.50?

Die Zolltarifnummer 8301.50 umfasst Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8301.50?

Der Drittlandszollsatz für 8301.50 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8301.50?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830150. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8301.50?

8301.50 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8301.50 im Zolltarif eingeordnet?

8301.50 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8301 Vorhängeschlösser, Schlösser und Sicherheitsriegel (zum Schließen mit Schlüssel, als Kombinationsschlösser oder als elektrische Schlösser), aus unedlen Metallen; Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss, aus unedlen Metallen; Schlüssel für diese Waren, aus unedlen Metallen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8301.50?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8301.50 erfasst, zum Beispiel DE10538/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8301.50?

HS-Unterposition 8301.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/830150 verlinken.
