# Zolltarifnummer 8302.10.00.90.0: Scharniere, andere

> Die Zolltarifnummer 8302.10.00.90.0 steht für Scharniere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/83021000900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8302.10.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
    - 8302.10 Scharniere
      - 8302.10.00 Scharniere
        - 8302.10.00.90 andere
          - 8302.10.00.90.0 Scharniere, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI44361/25-1** (DE): Es handelt sich um Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus drei baugleichen Scharnierteilen aus Aluminiumdruckguss in Form einer länglichen Platte, die zu abgerundeten und mit Lochungen versehenen Enden und an der Oberseite zu zwei Hülsen ausgearbeitet ist, einer im Hinblick auf die Verwendung spezifisch geformten und mit speziellen Aussparungen und Schlitzen versehenen Kunststoffabdeckung, insgesamt drei dazugehörenden Scharnierbolzen ohne Gewinde, einer davon mit vormontierter Feder, einer weiteren Feder mit hakenförmigem Ende (vorgenannte Bolzen und Federn, jeweils aus Stahl bzw. unedlem Metall), sechs Schrauben, aus unedlem Metall zur Montage der Scharnierteile, einem Magneten, einer zweifach gelochten Stahlplatte als Gegenplatte für den Magneten, sowie doppelseitigen Klebepads zur Befestigung der Gegenplatte. Die Scharnierbolzen, die Feder, die Schrauben, der Magnet, die Gegenplatte und die Klebepads sind in einem wiederverschließbaren Kunststoffbeutel untergebracht. Die Scharnierteile, die Abdeckung und der bestückte Kunststoffbeutel sind gemeinsam in einer Verpackung (Umschlag) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die noch nicht zusammengesetzten Scharniere und die weiteren Komponenten werden an schwenkbaren Insektenschutztüren angebracht und ermöglichen das automatische Schließen der Türe durch die Energie der gespannten Feder. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Die Scharniere bestimmen insbesondere in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse gehören als "Beschläge (Scharniere) aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 1000 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI14095/25-1** (DE): Es handelt sich um kreiszylindrische, Hohlerzeugnisse aus unedlem Metall, deren Innendurchmesser etwa 2,6 mm beträgt und sich zu beiden Enden hin jeweils konisch auf etwa 3,1 mm verbreitert. Die Waren werden in Scharnieren (nicht Gegenstand dieser vZTA) für Schranktüren verbaut und dienen zur Reduzierung von Reibung. Höhe: etwa 2,6 mm; Außendurchmesser: etwa 4 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von Beschlägen (Scharnieren) aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 1000 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI49705/24-1** (DE): Es handelt sich um ein Set, bestehend aus drei vollständig aus Zinkdruckguss gefertigten Erzeugnissen. Zwei der Erzeugnisse bestehen jeweils aus einer länglichen Grundplatte in Form eines Rechtecks mit halbkreisförmig abgerundeten Schmalseiten, die an beiden Enden mit jeweils einer durchgehenden Lochbohrung versehen ist. Das übrige Erzeugnis besteht aus einer nahezu T-förmigen Grundplatte, die mit insgesamt vier durchgehenden Lochbohrungen versehen ist. Alle drei Erzeugnisse weisen auf einer der Oberflächen zwei hülsenähnliche Ausformungen zur Aufnahme eines Stiftes (nicht Gegenstand dieser vZTA) auf. Die Erzeugnisse werden an mit drei Türbandmittelteilen versehenen Insektenschutztüren befestigt und fungieren gemeinsam mit den Türbandmittelteilen als Scharnier. Sie sind gemeinsam in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Teile aus unedlen Metallen von Beschlägen (anderen Scharnieren) aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 10 00 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI51273/23-1** (DE): Es handelt sich um aus unedlem Metall gefertigte, L-förmig gebogene Erzeugnisse, die an der Innenseite eines Schenkels eine Auflageplatte aus Kunststoff aufweisen und die mit spezifischen Bearbeitungsmerkmalen, u. a. mit Langlochungen und kreisrunden Lochungen, versehen sind. Die Waren dienen als Befestigungswinkel an bestimmten Scharnieren für Insektenschutztüren. Sie sind zu drei Stück gemeinsam mit drei Scharnieraufnahmen (siehe DEBTI-51273/23-2), einer Schraube (siehe DEBTI-51273/23-3) und einem den Muttern ähnlichen Einsatz (siehe DEBTI-51273/23-4) in einer Schachtel aus unbedruckter Pappe verpackt und sind dazu bestimmt, mit weiteren Waren zu einem Set (nicht Gegenstand dieser vZTA) zum Weiterverkauf verpackt zu werden. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Eine gemeinsame Einreihung der in der Schachtel verpackten Erzeugnisse kommt nicht in Betracht, da sie noch gemeinsam mit weiteren Waren verpackt werden und somit nicht für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von Scharnieren aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 10 00 90 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch das unedle Metall bestimmt wird.
- **DEBTI51273/23-2** (DE): Es handelt sich um Teile von Scharnieren für Insektenschutztüren, bestehend im Wesentlichen aus einer hohlzylindrischen Aufnahme und aus einer Klemmvorrichtung. Die Klemmvorrichtung besteht aus zwei L-förmigen, mit jeweils einer Auflageplatte aus Kunststoff versehenen Befestigungswinkeln, die durch eine Schraube und einen Einsatz mit Gewinde miteinander verbunden sind. Die Erzeugnisse sind im Wesentlichen aus unedlem Metall gefertigt und teilweise mit einer Kunststoffverkleidung versehen. Sie sind zu drei Stück gemeinsam mit drei weiteren Befestigungswinkeln (siehe DEBTI-51273/23-1), einer weiteren Schraube (siehe DEBTI-51273/23-3) und einem weiteren Einsatz mit Gewinde (siehe DEBTI-51273/23-4) in einer Schachtel aus unbedruckter Pappe verpackt und sind dazu bestimmt, mit weiteren Waren zu einem Set (nicht Gegenstand dieser vZTA) zum Weiterverkauf verpackt zu werden. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Eine gemeinsame Einreihung der in der Schachtel verpackten Erzeugnisse kommt nicht in Betracht, da sie noch gemeinsam mit weiteren Waren verpackt werden und somit nicht für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von Scharnieren aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 10 00 90 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch das unedle Metall bestimmt wird.
- **DEBTI28997/23-1** (DE): Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte Scharniere für Trennwände aus Glas, die auf Badewannen aufgesetzt werden, bestehend aus zwei mit Farbe versehenen, schwenkbaren Scharnierteilen aus unedlem Metall (Zinklegierung), die ein kreiszylindrisches und zu einem Stift ausgearbeitetes Ende und ein nahezu quaderförmiges Ende aufweisen und die im Hinblick auf den Verwendungszweck und Einsatzbereich zu spezifischen Lochungen, Stegen und Aussparungen ausgearbeitet sind sowie aus zwei spezifisch geformten Adapterstücken jeweils aus Kunststoff. Die Scharniere sind gemeinsam mit Montagematerial in einem etikettierten Kunststoffbeutel verpackt. - Antragstellerangaben - Bei den aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Scharnieren bestimmt das unedle Metall in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des Umfangs den Charakter des Ganzen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Beschläge (Scharniere) aus unedlen Metallen, für Türen" zur Codenummer 8302 1000 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI28995/23-1** (DE): Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte Scharniere für Duschtüren, bestehend aus zwei schwenkbaren Scharnierteilen aus unedlem Metall (Zinklegierung), die ein kreiszylindrisches Ende und ein nahezu quaderförmiges Ende aufweisen und die im Hinblick auf den Verwendungszweck und Einsatzbereich zu spezifischen Lochungen, Stegen, Stiften und Aussparungen ausgearbeitet sind sowie aus zwei spezifisch geformten Adapterstücken, einer Zwischenscheibe, einem Dichtungsring und einer Abdeckplatte, jeweils aus Kunststoff. Die Scharniere sind gemeinsam mit Montagematerial in einem etikettierten Kunststoffbeutel verpackt. - Antragstellerangaben - Bei den aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Scharnieren bestimmt das unedle Metall in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des Umfangs den Charakter des Ganzen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Beschläge (Scharniere) aus unedlen Metallen, für Türen," zur Codenummer 8302 1000 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI22771/23-1** (DE): Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte Scharniere für Duschtüren, bestehend aus zwei schwenkbaren Scharnierteilen aus unedlem Metall (Zinklegierung), die ein kreiszylindrisches Ende und ein nahezu quaderförmiges Ende aufweisen und die im Hinblick auf den Verwendungszweck und Einsatzbereich zu spezifischen Lochungen, Stegen, Stiften und Aussparungen ausgearbeitet sind sowie aus zwei spezifisch geformten Adapterstücken, einer Zwischenscheibe, einem Dichtungsring und einer Abdeckplatte, jeweils aus Kunststoff. Die Scharniere sind gemeinsam mit Montagematerial in einem etikettierten Kunststoffbeutel verpackt. - Antragstellerangaben - Bei den aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Scharnieren bestimmt das unedle Metall in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des Umfangs den Charakter des Ganzen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Beschläge (Scharniere) für Türen, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 1000 90 0 des Zolltarifs.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind, z. B. Griffe oder Scharniere für Autotüren. Die Position erfasst jedoch keine Waren, die wesentliche Bestandteile von anderen Waren sind, wie Fensterrahmen oder Vorrichtungen zum Schwenken und Höhenverstellen bestimmter Sitze. Zu dieser Position gehören: A) Scharniere aller Art (einschließlich Türbänder und Fitschen). B) Laufrädchen oder -rollen, wie sie durch Anmerkung 2 zu diesem Kapitel definiert werden. …

### Pos. 8302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …

### Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …

### Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.10.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 8302.10.00.90.0 umfasst Scharniere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.10.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8302.10.00.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8302.10.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.10.00.90.0?

8302.10.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8302.10.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8302.10.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen > 830210 Scharniere > 83021000 Scharniere > 8302100090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.10.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.10.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI44361/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.10.00.90.0?

Warennummer 8302.10.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/83021000900 verlinken.
