# Zolltarifnummer 8302.30: Beschläge und ähnliche Waren, andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge

> Die Zolltarifnummer 8302.30 steht für Beschläge und ähnliche Waren, andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/830230
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8302.30
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
    - 8302.30 Beschläge und ähnliche Waren, andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE3207/15-1** (DE): Es handelt sich um nahezu T-förmige Erzeugnisse, bestehend aus einer einseitig zulaufenden, sog. Haltestange mit Kern aus Metall und Ummantelung aus Kunststoff, die an einem Ende eine schwenkbare, gelochte Anschraublasche aus Stahl und eine nahezu quadratische Dichtung aus Kautschuk aufweist. Am anderen Ende ist die Haltestange mit einem spezifisch geformten, sog. Gehäusekäfig aus Kunststoff ausgestattet. Der sog. Gehäusekäfig besteht aus zwei symmetrischen, miteinander vernieteten Bauteilen, deren annähernd quaderförmige Unterseite jeweils mit einer versenkten Gewindehülse aus Stahl versehen ist. Die Waren dienen als Türhalter an Kraftfahrzeugtüren. - Antragstellerangaben - Gesamtlänge: ca. 19 cm. Da ein charakterbestimmender Stoff nicht ermittelbar ist, werden die Erzeugnisse in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuletzt genannte Position eingereiht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zur Unterposition 8302 30 des Harmonisierten Systems.
- **SK377500/14/294** (SK): Zdvíhač okna vyrábaný prevažne z kovu a skladá sa z kovovej lišty, oceľového lanka, z plastových koliečok a unášača, ktorý je vytvorený z ocele a plastu. Výrobok je inštalovaný do dverí automobilov. Zdvíhač zabezpečuje posun dverového okna smerom hore a dole.
- **DE12308/16-1** (DE): Es handelt sich um zylindrische Hohlerzeugnisse aus unedlem Metall (Aluminium), die auf der Außenseite zu einer Abstufung ausgearbeitet sind und die Innen ein Gewinde aufweisen. Die Erzeugnisse werden in die Stoßfängerverstärkung von Kraftfahrzeugen eingesetzt und dienen als Aufnahme für schraubbare Abschleppösen (nicht Gegenstand der vZTA). Gesamtlänge: ca. 65 mm; max. Außendurchmesser: ca. 36 mm; Innendurchmesser: etwa 18 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge, aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zur Unterposition 8302 30 des Harmonisierten Systems.
- **DE14328/11-1** (DE): Es handelt sich um aus Aluminiumblech (teilweise lackiert) gefertigte Erzeugnisse (Schienen) in unterschiedlichen Ausführungen, die in Hinblick auf ihre Verwendung gebogen, gefalzt und mit Lochungen und Ausstanzungen versehen sind. Die Erzeugnisse sind Bestandteile von Fensterhebern aus unedlen Metallen für Kraftfahrzeuge. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von Beschlägen aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zur Unterposition 8302 30 des Harmonisierten Systems.
- **DE14336/11-1** (DE): Es handelt sich um aus Stahlblech (charakterbestimmend, teilweise lackiert) gefertigte Erzeugnisse in unterschiedlichen Ausführungen, die in Hinblick auf ihre Verwendung gebogen, gefalzt, mit Lochungen und Ausstanzungen und zum Teil mit beweglichen Kunststoffrollen ausgestattet sind. Die Erzeugnisse sind Bestandteile von Fensterhebern aus unedlen Metallen für Kraftfahrzeuge. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von Beschlägen aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zur Unterposition 8302 30 des Harmonisierten Systems.
- **DE14338/11-1** (DE): Es handelt sich um Erzeugnisse aus verzinktem Stahl, im Wesentlichen bestehend aus einer Welle, die mittels einer Kurbel (nicht Gegenstand dieser vZTA) betrieben wird, einer bogenförmigen Zahnstange und einem Umlenkhebel. Die Erzeugnisse sind zum Einbau in Seitentüren von Kraftfahrzeugen bestimmt und dienen zum Heben und Senken von Seitenfenstern. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zur Unterposition 8302 30 des Harmonisierten Systems.
- **DE14332/11-1** (DE): Es handelt sich um aus spiralförmig gedrehtem Stahldraht (charakterbestimmend) mit rechteckigem Querschnitt (max. Querschnittsabmessung etwa 1,5 mm) gefertigte Schläuche (Durchmesser etwa 4 mm) in unterschiedlichen Längen (Länge abhängig vom Fahrzeugtyp, für die die Erzeugnisse bestimmt sind), mit Innenhülse und Ummantelung aus Kunststoff. Auf diese Schläuche sind im Hinblick auf ihre Verwendung abgelängte Sternschlauchstücke aus Kunststoff aufgeschoben. Die Waren sind Bestandteil von Bowdenzügen für Fensterhebevorrichtungen für Kraftfahrzeuge. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von Beschlägen aus unedlen Metallen, für Kraftfahrzeuge" zur Unterposition 8302 30 des Harmonisierten Systems.
- **DE14333/11-1** (DE): Es handelt sich um aus Stahlblech (charakterbestimmend) gefertigte, klammerartige Erzeugnisse in verschiedenen Ausführungen, bestehend aus zwei unterschiedlichen Stahlblechformteilen, die im Hinblick auf ihre Verwendung gebogen, gefalzt und mit Lochungen versehen sind. Die Stahlblechteile sind mittels einer Stahlschraube und einer aufgeschobenen Gummiführung zur Aufnahme einer Glasscheibe miteinander verbunden. Auf das größere Stahlblechteil ist ein mit Brücken und Stegen ausgestattetes Kunststoffformteil aufgesteckt. Die Erzeugnisse sind Bestandteil von Fensterhebern für Kraftfahrzeuge und dienen als Scheibenhalter (Mitnehmer) für Fahrzeugscheiben. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von Beschlägen aus unedlen Metallen, für Kraftfahrzeuge" zur Unterposition 8302 30 des Harmonisierten Systems.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind, z. B. Griffe oder Scharniere für Autotüren. Die Position erfasst jedoch keine Waren, die wesentliche Bestandteile von anderen Waren sind, wie Fensterrahmen oder Vorrichtungen zum Schwenken und Höhenverstellen bestimmter Sitze. Zu dieser Position gehören: A) Scharniere aller Art (einschließlich Türbänder und Fitschen). B) Laufrädchen oder -rollen, wie sie durch Anmerkung 2 zu diesem Kapitel definiert werden. …

### Pos. 8302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …

### Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …

### Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8302.30.00 andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.30?

Die Zolltarifnummer 8302.30 umfasst Beschläge und ähnliche Waren, andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.30?

Der Drittlandszollsatz für 8302.30 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8302.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.30?

8302.30 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8302.30 im Zolltarif eingeordnet?

8302.30 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.30 erfasst, zum Beispiel DE3207/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.30?

HS-Unterposition 8302.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/830230 verlinken.
