# Zolltarifnummer 8302.49.00.99.0: Beschläge und ähnliche Waren, andere :, andere

> Die Zolltarifnummer 8302.49.00.99.0 steht für Beschläge und ähnliche Waren, andere :, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/83024900990
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8302.49.00.99.0
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
    - 8302.49 andere
      - 8302.49.00 andere Beschläge und andere ähnliche Waren, andere
        - 8302.49.00.99 andere
          - 8302.49.00.99.0 Beschläge und ähnliche Waren, andere :, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI5822/26-1** (DE): Es handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte, mehrteilige Erzeugnisse (sog. Schlossriegel), bestehend aus einem annähernd L-förmig gewinkelten Riegel, der durch zwei Führungen hindurch verschiebbar und unlösbar an einer nahezu rechteckigen Grundplatte angebracht ist, sowie aus einem rechteckigen Blechabschnitt (sog. Schließblech), der zur Aufnahme des Riegels im verschlossenen Zustand mit einer länglichen Aussparung versehen ist. Die Grundplatte des Schlossriegels und das Schließblech weisen jeweils mehrere kreisrunde Montagelochungen auf. Der Riegel und eine der Führungen sind mit je einer Lochung versehen, durch die ein Vorhängeschloss (nicht Gegenstand dieser vZTA) hindurchgeführt werden kann, um den Riegel zusätzlich zu sichern. Die Erzeugnisse werden an verschiedenen Waren (z. B. Türen, Fenster, Möbel, Kisten) angebracht und dienen dazu, diese zu verschließen. Abmessungen: 45 x 100 mm. - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen zuletzt genannte Unterposition. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Koffer und andere derartige Waren" zur Codenummer 8302 4900 99 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI5392/26-1** (DE): Es handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte, mehrteilige Erzeugnisse (sog. Sicherheitsüberfallen), bestehend aus einer nahezu rechteckigen Grundplatte mit kreisrunden Montagelochungen, an der beweglich ein nahezu rechteckiger Blechabschnitt mit länglicher Aussparung angebracht ist, sowie aus einer sog. Ösenplatte mit Montagelochungen. Die Erzeugnisse werden an verschiedenen Waren (z. B. Türen, Fenster, Möbel, Kisten) angebracht und dienen gemeinsam mit einem Vorhängeschloss (nicht Gegenstand dieser vZTA) dazu, diese zu verschließen. Abmessungen: 75 x 29 mm. - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen zuletzt genannte Unterposition. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Koffer und andere derartige Waren" zur Codenummer 8302 4900 99 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI57627/24-1** (DE): Es handelt sich um zweiteilige, kreiszylindrische Erzeugnisse aus unedlem Metall, deren Teile jeweils zu einer Abstufung ausgearbeitet sind und im Inneren jeweils eine mittige Gewindehülse und kreuzförmig angeordnete Stege aufweisen. Sie sind mittels eines Bolzens aus unedlem Metall miteinander verbunden und mittig mit zwei Dichtungsscheiben aus Kunststoff ausgestattet. Die Erzeugnisse werden als Innen- und Außengriffe an Duschtüren angebracht. Gesamtlänge: etwa 55 mm; maximaler Durchmesser: etwa 40 mm. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird insbesondere aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch die unedlen Metalle bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Türen" zur Codenummer 8302 4900 99 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI50975/24-1** (DE): Es handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte, längliche Erzeugnisse (sog. Kolbenstangen) mit kreisrundem Querschnitt und mit spezifisch ausgearbeiteten Enden. Die Waren liegen in verschiedenen Abmessungen und Ausführungen vor und sind massiv oder hohl gearbeitet. Die Enden sind je nach Ausführung stumpf und gefast, abgestuft und mit Außengewinde versehen, abgestuft und mit zentrischer Sacklochung versehen, hohlzylindrisch gearbeitet und mit umlaufenden Rillen versehen oder hohlzylindrisch gearbeitet und mit Außengewinde versehen. Die Erzeugnisse werden als Kolbenstangen in Gasfedern verbaut, die wiederum in unterschiedlichen Bereichen (u. a. Karosserien von LKW, Bussen, PKW, Booten und Anhängern) verwendet werden. - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen zuletzt genannte Unterposition. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von anderen Beschlägen aus unedlen Metallen, für Karosserien" zur Codenummer 8302 4900 99 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI34801/24-1** (DE): Es handel sich um i .W. aus Stahl gefertigte, sog. Klappgriffe, bestehend aus einer nahezu rechteckigen, mit diversen Lochungen versehenen Grundplatte, an der mithilfe einer etwa U-förmigen, mit diversen Lochungen versehenen, weiteren Platte sowie einer Spiralfeder ein geschlossen geformter Bügelgriff, der teilweise mit Kunststoff ummantelt ist, beweglich befestigt ist. Die Erzeugnisse werden insbesondere an Kisten, Koffern, etc. angebracht und dienen als Griffe. Sie sind zu jeweils zwei Stück in einem Polybeutel verpackt. Abmessungen (L x B x H): etwa 12,3 cm x 4,1 cm x 6,5 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Erzeugnisse wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und des Umfangs durch den Stahl bestimmt. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen für Koffer und andere derartige Waren" zur Codenummer 8302 4900 99 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI34787/24-1** (DE): Es handelt sich um annähernd tetraederförmige, zu einer Seite hin offene Erzeugnisse aus unedlem Metall, deren eine Seitenfläche abgerundet ist. Die Erzeugnise sind mit insgesamt drei kreisrunden Befestigungslöchern versehen. Die sog. Kistenecken werden an Kisten angebracht und dienen dort dem Schutz der Ecken vor Abnutzung und Beschädigung. Sie sind zu jeweils acht Stück in Papier in einem Polybeutel verpackt. Abmessungen (B x H): etwa 4,5 cm x 1,7 cm. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Koffer und andere derartige Waren" zur Codenummer 8302 4900 99 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI10444/24-1** (DE): Es handelt sich um zwei Erzeugnisse in unterschiedlichen Ausführungen. Sie bestehen aus gebogenen und geschweißten Rundstahlprofilen. Eines der Erzeugnisse ist nahezu U-förmig geformt. Das andere Erzeugnis hat nahezu Form eines nach unten hin offenen Rechtecks mit zwei gerade nach unten verlaufenden Standrohren und mit eingeschweißten Querverstrebungen im Inneren des Rechtecks. Mittels beiliegender Schweißplatten werden die Erzeugnisse an der Karosserie eines Güterwagons befestigt. Sie dienen gleichermaßen als Absturzsicherung in der Art eines Geländers sowie als Griffe zum Festhalten an der Karosserie des Güterwagons. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien" zur Codenummer 8302 49 00 99 0 des Zolltarifs. Nicht Position 7308. Zwar erfüllen die Erzeugnisse die Funktion eines Geländers der Position 7308, jedoch erfüllen sie gleichermaßen die Funktion eines Karosseriebeschlags der Position 8302. Da Waren des Kapitels 83 gemäß der Anmerkung 2 Absatz 3 zu Abschnitt XV nicht zum Kapitel 73 gehören, kommt eine Einreihung der Erzeugnisse in die Position 7308 nicht in Betracht.
- **DEBTI19849/23-1** (DE): Es handelt sich um längliche, flache Erzeugnisse aus unedlem Metall, die eine über die gesamte Länge reichende Seitenwandung, eine mittig unterbrochene Seitenwandung und drei weitere, den Innenbereich unterteilende Wandungen aufweisen. Entlang der Längsseiten befinden sich jeweils zwei zu Befestigungslaschen ausgearbeitete, gewinkelte Ausleger aus Blech. Die Erzeugnisse werden an der Karosserie (Unterboden) von Schienenfahrzeugen befestigt und dienen als Kabelkanäle. Länge: etwa 1,56 m. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien“ zur Codenummer 8302 4900 99 0 des Zolltarifs.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind, z. B. Griffe oder Scharniere für Autotüren. Die Position erfasst jedoch keine Waren, die wesentliche Bestandteile von anderen Waren sind, wie Fensterrahmen oder Vorrichtungen zum Schwenken und Höhenverstellen bestimmter Sitze. Zu dieser Position gehören: A) Scharniere aller Art (einschließlich Türbänder und Fitschen). B) Laufrädchen oder -rollen, wie sie durch Anmerkung 2 zu diesem Kapitel definiert werden. …

### Pos. 8302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …

### Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …

### Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.49.00.99.0?

Die Zolltarifnummer 8302.49.00.99.0 umfasst Beschläge und ähnliche Waren, andere :, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.49.00.99.0?

Der Drittlandszollsatz für 8302.49.00.99.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8302.49.00.99.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830249. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.49.00.99.0?

8302.49.00.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8302.49.00.99.0 im Zolltarif eingeordnet?

8302.49.00.99.0 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen > 830249 andere > 83024900 andere Beschläge und andere ähnliche Waren, andere > 8302490099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.49.00.99.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.49.00.99.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI5822/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.49.00.99.0?

Warennummer 8302.49.00.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/83024900990 verlinken.
