# Zolltarifnummer 8304.00.00.00.0: Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer, Federschalen…

> Die Zolltarifnummer 8304.00.00.00.0 steht für Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer, Federschalen, Stempelhalter und ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen, ausgenommen Büromöbel der Position 9403. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/83040000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8304.00.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8304 Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer, Federschalen, Stempelhalter und ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen, ausgenommen Büromöbel der Position 9403
    - 8304.00.00.00.0 Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer, Federschalen, Stempelhalter und ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen, ausgenommen Büromöbel der Position 9403

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI8948/26-1** (DE): Es handelt sich um sog. Universal-Organizer, bestehend aus einem rechteckigen Gestell aus unedlem Metall (Abmessungen: Höhe: etwa 14 , 5 cm; Breite: etwa 24 , 5 cm; Länge: etwa 39 , 5 cm), das mit vier Standfüßen ausgestattet ist, zwischen denen sich im unteren Bereich ein Rahmen mit zwei Längsstreben und im oberen Bereich ein weiterer Rahmen befindet. Die Unterseiten der Standfüße sind jeweils mit einem rutschhemmenden Überzug aus Kunststoff versehen, an den Oberseiten befindet sich jeweils eine Abdeckkappe aus Kunststoff. In das Gestell ist eine Art Aufbewahrungskorb (Abmessungen: Höhe: etwa 10 , 5 cm; Breite: etwa 21 , 5 cm; Länge: etwa 37 cm) aus unedlem Metall eingesetzt, dessen Unter- und Seitenflächen aus einem Gitter mit rhombenförmigem Muster und einem Rahmen bestehen. Der Korb ist mit zwei rechteckigen Trennelementen (Abmessungen: Breite: etwa 20 , 7 cm; Höhe: etwa 9 , 4 cm), jeweils in Form eines Gitters mit rhombenförmigem Muster und einem Rahmen ausgestattet. Die Erzeugnisse dienen dem Aufbewahren von Unterlagen, Büromaterial usw. Sie sind mit einer Pappbanderole versehen und in einer Kunststofffolie verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Sortier-, Ablege-, Karteikästen und Federschalen ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8304 0000 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI9232/24-1** (DE): Sog. Dokumentenablage (Mesh): Es handelt sich um sog. Dokumenten-Ablagen aus unedlem Metall, die der Sortierung und Aufbewahrung von Unterlagen, Zeitschriften und Ähnlichem dienen. Die Erzeugnisse bestehen im Wesentlichen aus drei rechteckigen, schalenartig geformten Erzeugnissen aus Drahtgittern, deren eine Stirnseite abgeschrägt ist. Die Aufbewahrungskörbe sind gemeinsam mit zwei spezifisch geformten Seitenteilen, die nach der Montage der Erzeugnisse insgesamt ein dreistufiges Schienensystem bilden, drei dünnen Rohren, die an den Enden jeweils Kunststoffeinsätze aufweisen, sowie mit Schrauben und einer Montageanleitung gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Gesamtmaße ca. 35,5 cm x 29,5 cm x 27 cm, Gewicht ca. 1,3 kg. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Ablegekästen aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8304 0000 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI2074/24-1** (DE): Stehsammler, Mesh Artikel-Nr. 17700 Es handelt sich um sog. Stehsammler aus unedlem Metall, die zur Aufbewahrung von Zeitschriften, Unterlagen und Ähnlichem dienen. Sie bestehen im Wesentlichen jeweils aus zwei rechteckigen, vorne abgeschrägten Seitenwänden aus Drahtgittern. Boden und Rückenteil bestehen aus Blech und werden durch Schrauben und dünne Gewinderohre mit den Seitenwänden verbunden. Die noch nicht zusammengesetzten Erzeugnisse sind mit einer Montageanleitung einzeln in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Abmaße: ca. 27,5 x ca. 9 x ca. 35 cm Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Ablegekästen, ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8304 0000 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI9236/24-1** (DE): Sog. Bleistiftbecher (Mesh) (Art-Nr. 17703): Es handelt sich um zylindrisch geformte, becherartige Erzeugnisse aus unedlem Metall, im Wesentlichen bestehend aus einem korpusbildenden Drahtgitter (Stahl). Der Boden der Erzeugnisse besteht aus Stahlblech und Warenbeschreibung ist auf der Innen- und Außenseite jeweils mit einer rutschfesten Schaumstofflage beklebt. Die Erzeugnisse dienen zur Aufnahme von Stiften und anderen Büromaterialien, sind in einer klarsichtigen Kunststofftüte verpackt und mit einem Hängeetikett versehen. Maße: ca. 8, cm x 9,5 cm, Innendurchmesser = 74 mm, Innenhöhe = 89 mm, Gewicht ca. 0,065 Kg. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Sortier- und Ablegekästen ähnliche Austattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8304 0000 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI34704/23-1** (DE): Es handelt sich um eine sog. Briefbox (Artikel-Nr. 17702) mit rechteckiger Grundfläche, die mit vier unterschiedlich großen Stützen ausgestattet ist (Höhe der Stützen: etwa 6 cm, 8 cm, 10,5 cm und 13 cm). Die Grund- und Seitenflächen sind aus einem Streckgitter aus pulverbeschichtetem unedlem Metall (laut Antragstellerangabe) mit rhombenförmigem Muster und einem Rahmen gefertigt. An der Unterseite sind runde Zuschnitte aus rutschhemmendem Kunststoff oder Kautschuk angeklebt. Die Ware dient zum Sortieren von Briefen. Das Erzeugnis ist mit einem Anhängeetikett versehen und in einem Kunststoffbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Sortier-, Ablege-, Karteikästen und Federschalen ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8304 0000 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI37911/23-1** (DE): Sogenannter Handy & Tablettständer für das Büro, für unterwegs oder zu Hause: Es handelt sich um einen faltbaren sog. Handy & Tablettständer, bestehend aus - einem aufklappbaren und mittels Drehknöpfen in der Neigung verstellbaren Ständer aus unedlem Metall (Aluminium), - - zur Aufnahme von Tabletts oder Handys bestimmt, - - mit einer rechteckigen Ablagefläche, die zur Sicherung des Tabletts oder Handys an der Vorderseite nach oben gebogen ist, - - mit einer rechteckigen Standfläche und zwei Stützarmen versehen. Die Erzeugnisse sind in einem Verkaufskarton verpackt. Maße: ca. 60 x 96 x 27 mm. Antragstellerangaben Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Manuskriptständern ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8304 0000 00 0.
- **DEBTI24180/23-1** (DE): Es handelt sich um quaderförmige Gestelle aus Stahl mit quadratischer Grundfläche, bestehend aus mehreren quadratisch geformten bzw. U-förmig gebogenen oder gekreuzten Drähten, die teilweise parallel bzw. in regelmäßigen Abständen übereinander angeordnet sind und im Inneren eine Fachunterteilung bzw. einen Henkel bilden, sowie einem Boden aus einem feinmaschigen Gitter und vier Kugelfüßen auf der Unterseite. Die Erzeugnisse dienen universell zur Aufnahme und Bereithaltung verschiedener Ausstattungsgegenstände wie z. B. Büromaterial u. a. Utensilien. Die Gestelle sind mit einem sog. Hangtag (Ware mit geringem Wert) versehen und in einem Kunststoffbeutel verpackt. Abmessungen: etwa 11,5 cm x 11,5 cm x 17,6 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Ablagekästen ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8304 0000 00 0 des Zolltarifs. Eine Verwendung für z. B. Küchenutensilien steht einer Einreihung in die Position 8403 nicht entgegen, Anmerkung 2 Absatz 3 zu Abschnitt XV.
- **DEBTI1432/23-1** (DE): Es handelt sich um eine Buchstütze, bestehend aus einem etwa 8 cm x 12 cm x 15 cm (Breite x Länge x Höhe) großem, L-förmig abgewinkelten Blech aus Stahl, dessen Schenkel je eine rechteckige Aussparung aufweisen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung der Waren als „Ziergegenstände“ in die Position 8306 kommt aufgrund des Gebrauchswertes der Erzeugnisse nicht in Betracht. Die Buchstützen sind als "ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen" in die Codenummer 8304 0000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehört Metallinventar, das dazu bestimmt ist, auf Gestelle, Tische und andere Möbel gestellt zu werden, ausgenommen solches, das auf den Boden gestellt werden kann und bestimmte in Anmerkung 2 zu Kapitel 94 genannte Warengruppen, die zu Pos. 9403 gehören (siehe die Erläuterungen zu Kapitel 94 Abschnitt „Allgemeines“). Zu dieser Position gehören demnach Gegenstände, die gewöhnlich in Büros z. B. zum Ordnen von Korrespondenz, Karten und anderen Papieren verwendet werden, wie Sortier- und Karteikästen, sowie Gegenstände aus Metall, die zum Vorordnen von Papieren oder zum Verteilen der Post dienen (z. B. Körbe oder Kästen), Manuskriptständer für Schreibkräfte und Gestelle, die man als Bücherregale auf den Tisch stellt. …

### Kapitel 83

1. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83 (RV E8301000). 2. Als „Laufrädchen oder -rollen" im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm (RV E8302000).

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8304.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8304.00.00.00.0 umfasst Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer, Federschalen, Stempelhalter und ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen, ausgenommen Büromöbel der Position 9403. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8304.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8304.00.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8304.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8304.00.00.00.0?

8304.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8304.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8304.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8304 Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer, Federschalen, Stempelhalter und ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen, ausgenommen Büromöbel der Position 9403. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8304.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8304.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI8948/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8304.00.00.00.0?

Warennummer 8304.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/83040000000 verlinken.
