# Zolltarifnummer 8306.10.00.00: Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren

> Die Zolltarifnummer 8306.10.00.00 steht für Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8306100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8306.10.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8306 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen
    - 8306.10 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren
      - 8306.10.00.00 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2025-04681** (FR): Décoration à suspendre au sapin de Noel avec un cordon de suspension doré de 6cm en tissu. Il comprend une tête de fille (fée) avec un bonnet des ailes une écharpe avec une étoile, et un corps représenté par un grelot en métal de 45 mm de diamètre. Deux assortiments sont disponibles : une fille avec les ailes en tissu doré brillant et bonnet en laine blanche et une fille avec les ailes en tissu doré brillant et bonnet en laine marron clair Matière : 70% textile 30% métal. Poids de 30 grammes
- **DEBTI50792/25-1** (DE): Es handelt sich um Fahrradklingeln, bestehend aus einem halbrunden Resonanzkörper (Glocke) aus Aluminium mit schwarzer Beschichtung (Außendurchmesser etwa 35 mm), der sich auf einem Sockel aus Kunststoff befindet, an dem mittels einer schraubenlinienförmigen Feder ein Daumenhebel aus Kunststoff befestigt ist. Die Klingeln sind mit einer Schraubbefestigungsvorrichtung aus Kunststoff ausgestattet. Der Resonanzkörper ist oberseitig in Form bzw. mit einer Gestaltung eines "Burgers" und von "Pommes Frites" ausgeführt. Die Erzeugnisse werden an Lenkern von Fahrrädern angebracht und dienen als Fahrradklingel. Die Erzeugnisse sind an einem Pappreiter mit Produktinformationen befestigt und sind in zwei Größenvarianten erhältlich, mit Abmessungen von ca. 60 × 80 mm sowie ca. 60 × 65 mm. Es handelt sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter durch die Klingel bestimmt wird, bei der es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter in Bezug auf die Verwendung durch das Aluminium bestimmt wird. Derartige Erzeugnisse gehören als "Klingeln, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8306 1000 00.
- **DEBTI50780/25-1** (DE): Es handelt sich um eine Fahrradklingel bestehend aus einem metallischen Klangkörper mit mechanischem Schlagwerk, welches durch manuelle Betätigung des Daumenhebels aus Kunststoff ein akustisches Warnsignal erzeugt. Der Klangkörper ist von einem Gehäuse aus Kunststoff umschlossen. In das Gehäuse ist ein verdecktes Fach integriert, das zur Aufnahme handelsüblicher Tracker vorgesehen ist. Ein Tracker ist nicht Bestandteil der Ware und nicht im Lieferumfang enthalten. Die Fahrradklingel hat Abmessungen von ca. 55 × 65 mm und ist schwarz ausgeführt. - Materialangaben lt. Antragsteller - Das Erzeugnis ist an einem Pappreiter mit Produktinformationen befestigt. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter durch die Klingel bestimmt wird, bei der es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter in Bezug auf die Verwendung durch das unedle Metall bestimmt wird. Derartige Erzeugnisse gehören als "Klingeln, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8306 1000 00.
- **DEBTI50787/25-1** (DE): Fahrradglocke Es handelt sich um eine Fahrradklingel aus unedlem Metall, bestehend aus einem nahezu halbkreisförmigen Klingeldeckel aus Aluminium (Durchmesser: etwa 50 mm) und einer darunter angebrachten Befestigungsvorrichtung aus Aluminium, an der mittels einer schraubenlinienförmigen Feder aus Stahl ein Klöppel aus Kunststoff befestigt ist. Durch Betätigen des Klöppels wird der Klingeldeckel in Schwingung gebracht und erzeugt dadurch ein Klanggeräusch. Das Erzeugnis wird an Lenkern von Fahrrädern angebracht und dient als Fahrradklingel. Material lt. Antragsteller Abbildung siehe Anlage. Das Erzeugnis ist auf einer Pappkarte aufgemacht. Derartige Erzeugnisse gehören als "Klingel, nicht elektronisch, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8306 1000 00.
- **DEBTI48125/25-1** (DE): Es handelt sich um Klingeln (Art.-Nr. 40998), bestehend aus einem halbkugel- förmigen Klingeldeckel aus Aluminium in der Gestaltung eines Fußballs (charakterbestimmend; Durchmesser etwa 50 mm), einer darunter angebrachten Befestigungsvorrichtung aus Aluminium und einer Feder aus Stahl und Kunststoff. Die Erzeugnisse werden an Lenkern von Fahrrädern angebracht und dienen als Fahrradklingel. Die Erzeugnisse sind mit Halterung und Schrauben an einem Pappreiter befestigt. - Materialangaben lt. Antragsteller - Derartige Erzeugnisse gehören als "Klingeln, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8306 1000 00.
- **DEBTI48645/25-1** (DE): Es handelt sich um Klingeln mit einem nahezu halbkreisförmigen Klingeldeckel aus unedlem Metall (Durchmesser: etwa 50 mm), mit farbiger Verzierung in Form einer Blumenapplikation und einer darunter angebrachten Befestigungsvorrichtung aus Kunststoff sowie einer Befestigungsschraube aus unedlem Metall. Durch Betätigen eines Klöppels wird der Klingeldeckel in Schwingung gebracht und erzeugt dadurch ein Klanggeräusch. Die Erzeugnisse werden an Lenkern von Fahrrädern angebracht und dienen als Fahrradklingel. Die Fahrradglocken können unterschiedliche Farben aufweisen (wie rot, pink, blau, grün). Sie sind auf einem Pappheader verpackt. - Materialangaben lt. Antragsteller - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8306 1000 00.
- **DEBTI45488/25-1** (DE): Sog. Sonnenfänger Windspiel aus Kunststoff, Edelstahl und 3 verschiedenen Farben zum Anmalen, in 4 verschiedenen Ausführungen. - Antragstellerangaben - Hier vorliegende Warenmuster sind: „mermaid, butterfly, rainbow, prinzess, octopus“ Es handelt sich um Klangspiele, bestehend aus - einer Platte aus klarem, durchsichtigem und farblosem Kunststoff, die eine Aufhäng-Öse und einen spezifischen Umriss aufweist und dadurch sowie mit aufgedruckten Konturen zu den oben genannten Bezeichnungen passt, - vier silberfarbene Klangröhrchen aus unedlem Metall von etwa 65 mm Länge und 5 mm Außendurchmesser, mit Bohrungen an jeweils einem Ende, die bei Berührung oder Luftzug zusammenstoßen und dadurch einen Ton erzeugen (charakterbestimmend), - eine silberfarbene Kordel von etwa 91 cm Länge. Zum Zubehör gehören jeweils drei zusammenhängende Kunststofftöpfchen, die mit unterschiedlichen Farben befüllt sind und ein Kunststoffstäbchen, welches zum Farbauftrag bei der Bemalung dient. Die noch nicht zusammengefügten Erzeugnisse sind in einem Kunststoffbeutel mit einem bedruckten Karton und einem Pappanhänger in Aufmachung für den Verkauf verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Glocken ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" zum TARIC- Code 8306 1000 00.
- **DEBTI16822/25-1** (DE): Es handelt sich um sog. Trainings-Discs, bestehend aus einem Schlüsselring aus unedlem Metall, an dem fünf runde, gewölbte Plättchen mit abgeflachtem Rand aus unedlem Metall (Durchmesser: etwa 4,5 cm), die am Rand eine Lochung aufweisen, befestigt sind. An dem Schlüsselring ist zudem eine etwa 8 cm lange Schlaufe aus einem an den Kopfseiten zusammengenähten gewebten Spinnstoffband angebracht. Das Erzeugnis wird bei der spielerischen Erziehung und Ausbildung von Hunden nach der Signalton-Methode eingesetzt. Hierzu wird die Ware entweder geworfen oder in der Hand gehalten und bewegt. Hierbei schlagen die Plättchen aneinander und erzeugen einen Ton in der Art von Schellengeräuschen. Die Ware ist mit einer Trainingsanleitung auf einer Pappkarte mit Blister-Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Glocken, Klingeln und Gongs ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8306 1000 00.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch Zu dieser Gruppe gehören Glocken, Klingeln und andere gleichartige nicht elektrische Läutevorrichtungen aus unedlen Metallen. Es sind dies insbesondere Glocken für Orte religiöser Verehrung, für öffentliche Gebäude, Schulen, Fabriken, Schiffe, Feuerwehrwagen usw.; Klingeln und Schellen für Türen; Tischglocken; Messdienerklingeln; Viehglocken; Klingeln für Fahrräder, Roller oder Kinderwagen; Glocken für Angelschnüre (ohne zusätzliche Klammer, Klemme oder andere Haltevorrichtung); Glockenspiele für Türen; Tischgongs usw.; dekorierte Glocken als Reiseandenken. Hierher gehören auch Metallteile von Glocken, Klingeln usw., z. B. …

### Pos. 8306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (407. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Oktober 2006): Ein Windrichtungsanzeiger, der nicht mit einer Skala ausgestattet und nicht hochpräzise ist, wird auch, wenn er dekorativen Charakter hat, in die Position 9015 eingereiht. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 90 (siehe Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Paragraph) und Position 9015 (siehe Abschnitt V) 1)) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 187 Sitzung entschieden, dass Kunststoffgehäuse für Auto-Rückspiegel in die Position 3926 einzureihen sind: Warenbeschreibung: Ein Kunststoffgehäuse eines KFZ-Rückspiegels, bestehend aus zwei Kunststofft …

### Kapitel 83

1. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83 (RV E8301000). 2. Als „Laufrädchen oder -rollen" im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm (RV E8302000).

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8306.10.00.00.0 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8306.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 8306.10.00.00 umfasst Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8306.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 8306.10.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8306.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8306.10.00.00?

8306.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8306.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

8306.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8306 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen > 830610 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8306.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8306.10.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-04681. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8306.10.00.00?

TARIC-Code 8306.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8306100000 verlinken.
