# Zolltarifnummer 8306.10.00.00.0: Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren

> Die Zolltarifnummer 8306.10.00.00.0 steht für Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/83061000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8306.10.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8306 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen
    - 8306.10 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren
      - 8306.10.00.00.0 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI9657/26-1** (DE): Sogenannte Wandglocke (Gusseisen): Es handelt sich um eine Gusseisene Wandglocke in den Maßen von 13 x 11 x 18,5 cm (H x B x L), Farbe braun-antik, nicht elektrisch, bestehend aus einem Klangkörper aus unedlem Metall mit einem über ein Spinnstoffband angebrachten Klöppel aus unedlem Metall und einem Griffband aus Spinnstoff. Am oberen Ende der Glocke befindet sich ein dekoratives Element aus Gusseisen, das zur Befestigung der Glocke an Wänden bestimmt ist. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Die Glocjke aus Gusseisen bestimmt aufgrund des Umfangs, in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung sowie des Gewichts den Charakter des Erzeugnisses. Derartige Erzeugnisse sind "als Glocken, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" in die Codenummer 8306 1000 00 0 einzureihen.
- **DEBTI1306/25-1** (DE): "Glöckchen" - kleine, kugelartige Schellen aus Kupferblech mit einer schmalen Aussparung unten und einer kleinen Kugel im Innern sowie einer Aufhängeöse oben - aus versilbertem oder vergoldetem Kupfer bestehend - erzeugt bei Bewegung ein Klingelgeräusch - zu 20 verpackt in einem Polybeutel mit Pappreiter (Antragstellerangaben) Abbildungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Glocken ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8306 1000 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI30386/24-1** (DE): Sogenannter Dekoanhänger (Art-Nr. 795536): Bei dem sog. Dekohänger handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware bestehend aus einer Aufhängevorrichtung aus gebogenem, augenscheinlich mit Papier umwickelten Metalldraht an dem eine Schleife aus Spinnstoffen (Pos. 6307), drei Schellen aus unedlem Metall (Pos. 8306), zwei im Spritzgussverfahren gefertigte Zweige aus Kunststoff (Pos. 3926), ein Zweig aus künstlichem Blattwerk (Pos. 6702), zwei Zweige mit künstlichen Früchten (Pos. 6702) sowie vier natürliche Zapfen (Pos. 0604) mittels Kordel befestigt sind. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung zur Dekoration sind alle Bestandteile der zusammengesetzten Ware als gleichbedeutend zu betrachten. Die Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen 0604, 3926, 6307, 6702 und 8306 in der Nomenklatur zuletzt genannten Position 8306 zuzuweisen. Abbildung siehe Anlage. Das Gesamterzeugnis ist als "Glocken, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" der Codenummer 8306 1000 00 0 zuzuweisen.
- **DEBTI30388/24-1** (DE): Es handelt sich um zusammengesetzte Erzeugnisse (Artikelnummer: 795509), bestehend jeweils aus zwei aus unedlem Metall gefertigten, gleich großen Glocken (Höhe x Durchmesser: etwa 5 cm x 6,5 cm), die an der Oberseite mit einer Jutekordel als Aufhängevorrichtung miteinander verbunden sind. An der Jutekordel ist eine Verzierung aus Tannenzweigen aus Kunststoff, roten Beeren aus Schaumstoff, einer Spinnstoffschleife sowie einem getrockneten Tannenbaumzapfen angebracht. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung als Weihnachtsfestartikel in die Position 9505 ist ausgeschlossen, da Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren gemäß Anmerkung 1 l) zu Kapitel 95 von Kapitel 95 ausgenommen sind. Die Glocken aus unedlem Metall sind im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Glocken und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8306 1000 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI14690/23-1** (DE): Sogenannte Wandglocke (Gusseisen): Es handelt sich um eine Gusseisene Wandglocke in den Maßen von 13 x 11 x 18,5 cm (H x B x L), Farbe braun-antik, nicht elektrisch, bestehend aus einem Klangkörper aus unedlem Metall mit einem über ein Spinnstoffband angebrachten Klöppel aus unedlem Metall und einem Griffband aus Spinnstoff. Am oberen Ende der Glocke befindet sich ein dekoratives Element aus Gusseisen, das zur Befestigung der Glocke an Wänden bestimmt ist. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Die Glocke aus Gusseisen bestimmt aufgrund des Umfangs, in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung sowie des Gewichts den Charakter des Erzeugnisses. Derartige Erzeugnisse sind "als Glocken, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" in die Codenummer 8306 1000 00 0 einzureihen.
- **DEBTI21149/22-1** (DE): Die durch ein Warenmuster veranschaulichten „Dekoanhänger Glocken Sternform“ bestehen aus einem sternförmig (5 Zacken) gebogenen Draht aus unedlem Metall, auf welchen 60 kleine Schellen aus Eisen (silber- bzw. goldfarbig) aufgereiht sind (Durchmesser insgesamt ca. 10 cm). Diese Schellen weisen im Innern jeweils ein zylindrisches Metallstück auf, durch dessen Bewegung ein Geräusch erzeugt wird. Zusätzlich ist an dem Draht ein zu einer Schlaufe ausgebildetes Spinnstoffband aus Polyester zur Aufhängung angebracht, welches zu einer Schleife gebunden ist. - Angaben zur stofflichen Beschaffenheit laut Antragsteller - Eine Einreihung als Ziergegenstand in die Upos. 8306 2900 kommt nicht in Betracht, da die Ware aufgrund der Ausstattung mit vielen funktionsfähigen Schellen bereits vom Wortlaut der Upos. 8306 1000 erfasst ist. Der Charakter der Erzeugnisse wird insbesondere im Hinblick auf die Verwendung und das äußere vom Erscheinungsbild von den Schellen aus Eisen auf dem Draht aus unedlem Metall geprägt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Glocken und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8306 1000 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI17609/22-1** (DE): Es handelt sich um sog. Trainer-Discs, bestehend aus einem Schlüsselring aus unedlem Metall, an dem fünf runde, gewölbte Plättchen mit abgeflachtem Rand aus unedlem Metall (Durchmesser: etwa 4,5 cm), die am Rand eine Lochung aufweisen, befestigt sind. An dem Schlüsselring ist zudem eine etwa 8 cm lange, elastische Schlaufe aus einem gewebten Spinnstoffband angebracht. Das Erzeugnis wird bei der spielerischen Erziehung und Ausbildung von Hunden nach der Signalton-Methode eingesetzt. Hierzu wird die Ware entweder geworfen oder in der Hand gehalten und bewegt. Hierbei schlagen die Plättchen aneinander und erzeugen einen Ton in der Art von Schellengeräuschen. Die Ware ist mit einer Trainingsanleitung auf einer Pappkarte mit Blisterverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Glocken, Klingeln und Gongs ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8306 1000 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI9865/22-1** (DE): Sogenannte Metallglöckchen: Es handelt sich um Glöckchen aus unedlem Metall in einer Größe von etwa 1,2 cm in den Farben Silber und Gold, mit einem frei schwingenden Klöppel versehen, der bei Bewegung einen deutlich wahrnehmbaren Ton erzeugt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Glocken aus unedlem Metall" zur Codenummer 8306 1000 00 0 des Zolltarifs.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch Zu dieser Gruppe gehören Glocken, Klingeln und andere gleichartige nicht elektrische Läutevorrichtungen aus unedlen Metallen. Es sind dies insbesondere Glocken für Orte religiöser Verehrung, für öffentliche Gebäude, Schulen, Fabriken, Schiffe, Feuerwehrwagen usw.; Klingeln und Schellen für Türen; Tischglocken; Messdienerklingeln; Viehglocken; Klingeln für Fahrräder, Roller oder Kinderwagen; Glocken für Angelschnüre (ohne zusätzliche Klammer, Klemme oder andere Haltevorrichtung); Glockenspiele für Türen; Tischgongs usw.; dekorierte Glocken als Reiseandenken. Hierher gehören auch Metallteile von Glocken, Klingeln usw., z. B. …

### Pos. 8306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (407. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Oktober 2006): Ein Windrichtungsanzeiger, der nicht mit einer Skala ausgestattet und nicht hochpräzise ist, wird auch, wenn er dekorativen Charakter hat, in die Position 9015 eingereiht. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 90 (siehe Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Paragraph) und Position 9015 (siehe Abschnitt V) 1)) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 187 Sitzung entschieden, dass Kunststoffgehäuse für Auto-Rückspiegel in die Position 3926 einzureihen sind: Warenbeschreibung: Ein Kunststoffgehäuse eines KFZ-Rückspiegels, bestehend aus zwei Kunststofft …

### Kapitel 83

1. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83 (RV E8301000). 2. Als „Laufrädchen oder -rollen" im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm (RV E8302000).

### Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8306.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8306.10.00.00.0 umfasst Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8306.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8306.10.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8306.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8306.10.00.00.0?

8306.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8306.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8306.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8306 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen > 830610 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8306.10.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8306.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI9657/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8306.10.00.00.0?

Warennummer 8306.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/83061000000 verlinken.
