# Zolltarifnummer 8308.90.00: Verschlüsse, andere, einschließlich Teile

> Die Zolltarifnummer 8308.90.00 steht für Verschlüsse, andere, einschließlich Teile. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/83089000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8308.90.00
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  - 8308 Verschlüsse, Verschlussbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken, Ösen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Kleidung, Schuhe, Planen, Täschnerwaren oder zum Fertigen oder Ausrüsten anderer Waren; Hohlniete und Zweispitzniete, aus unedlen Metallen; Perlen und zugeschnittener Flitter, aus unedlen Metallen
    - 8308.90 andere, einschließlich Teile
      - 8308.90.00 Verschlüsse, andere, einschließlich Teile

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI10379/26-1** (DE): Es handelt sich um dreiteilige Verschlüsse, bestehend aus zwei sog. Schlosszungen und aus einer passenden Aufnahmevorrichtung mit Rastmechanismus für die beiden Schlosszungen. Die Schlosszungen bestehen jeweils aus einer länglichen, mit einer nahezu rechteckigen Aussparung versehenen "Zunge" aus unedlem Metall und einer länglichen, in Kunststoff oder Kautschuk eingefassten Öse aus unedlem Metall. Die Aufnahmevorrichtung besteht im Wesentlichen aus zwei übereinander angebrachten Grundplatten aus unedlem Metall, einem eingebauten Federmechnanismus, zwei integrierten, U-förmigen Bügeln aus unedlem Metall und einem Gehäuse aus Kunststoff oder Kautschuk mit farbiger Drucktaste. Die Erzeugnisse werden als sog. Sicherheitsgurtschlösser an Sicherheitsgurten angebracht, die an Rollstühlen Verwendung finden. - Antragstellerangaben - Die unedlen Metalle bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Verschlüsse aus unedlen Metallen, für andere konfektionierte Waren" zur Unterposition 8308 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI6022/26-1** (DE): Es handelt sich um U-förmig gebogene Erzeugnisse aus Stahl, die an einem Ende zu einem rechteckigen Ansatzstück mit länglicher Lochung ausgearbeitet sind und die zwei, sich gegenüberliegende, kreisrunde Lochungen aufweisen. Die Erzeugnisse werden zum Beispiel an Spann- und Zurrgurten (nicht Gegenstand der vZTA) angebracht und dienen der Ladungssicherung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Haken ähnliche Waren aus unedlen Metallen, für andere konfektionierte Waren" zur Unterposition 8308 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI10357/26-1** (DE): Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte sogenannte Schnellversteller, im Wesentlichen bestehend aus einer rechteckigen, im Hinblick auf ihre Verwendung spezifisch geformten "Grundplatte" aus Stahl mit zwei Seitenteilen und vier nahezu rechteckigen Aussparungen, einer zylinderförmigen, beweglich eingesetzten Klemmrolle aus Stahl sowie einer passgenauen Abdeckkappe aus Kunststoff. Die Erzeugnisse werden an Sicherheitsgurten für Rollstühle (nicht Gegenstand dieser vZTA) angebracht und dienen der Positionierung und Verstellung der Gurtlänge. Sie sind in einem Kunststoffbeutel verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Verschlüssen, Schnallen und Spangen ähnliche Waren aus unedlen Metallen, für andere konfektionierte Waren" zur Unterposition 8308 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **FRBTIFR-BTI-2025-05596** (FR): Boucle de serrage en acier bichromate pour sangle d’arrimage. Elle est dotée d’une griffe et d’un ressort qui permettent de maintenir la sangle sous tension.
- **FRBTIFR-BTI-2024-07338** (FR): Boucle de ceinture dorée, en Zamak (alliage de zinc). Poids net de 0,02kg. Dimensions : 5 x 5cm.
- **FRBTIFR-BTI-2024-07339** (FR): Boucle de ceinture dorée, en Zamak (alliage de zinc). Poids net de 0,02kg. Dimensions : 5 x 5cm.
- **FRBTIFR-BTI-2024-07337** (FR): Boucle de ceinture dorée, en Zamak (alliage de zinc). Poids net de 0,02kg. Dimensions : 5 x 5cm.
- **DEBTI15012/24-1** (DE): Es handelt sich um annähernd dreieckige Flacherzeugnisse (Dicke: 3 mm) aus unedlem Metall, mit abgerundeten Ecken, die am oberen Ende eine kreisrunde Lochung (Durchmesser: 11,5 mm) und am breiten, unteren Ende eine rechteckige Aussparung (Länge: 25 mm, Breite: 8 mm) aufweisen. Die Erzeugnisse dienen dazu, Sicherheitsgurtsysteme an Rollstühlen zu befestigen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Ösen und Schnallen ähnliche Waren aus unedlen Metallen, für andere konfektionierte Waren" zur Unterposition 8308 9000 der Kombinierten Nomenklatur. Eine Einreihung in die Position 7326 kommt nicht in Betracht, da Waren des Kapitels 83 in Anwendung der Anmerkung 2 Absatz 3 zum Abschnitt XV nicht zum Kapitel 73 gehören.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8308

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu den in dieser Position erfassten Waren gehören: A) Klammern, Haken und Ösen für Kleidung, Schuhe, Planen, Zelte, Segel usw. B) Hohlniete oder Zweispitzniete aller Art. Sie werden in der Bekleidungs- und Schuhindustrie, bei der Herstellung von Planen, Zelten, Treibriemen, Reiseartikeln, Täschner- und Sattlerwaren und dergleichen, aber auch im Maschinenbau (insbesondere beim Flugzeugbau) verwendet. Diese Position umfasst auch Blindniete, bei denen während des Nietens ein Dorn in oder gegen den Nietkörper gedrückt wird und an einer Sollbruchstelle bricht, wenn die Niete festsitzt. C) Verschlüsse und Verschlussbügel, ohne Schloss, für Handtaschen, Werkzeugtaschen, Geldbörsen, Aktentaschen und andere Täschnerwaren, für Handkoffer und andere Reiseartikel, sowie für Bücher und Uhrarmbänder. …

### Pos. 8308

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/636 der Kommission vom 30. März 2017 (ABl. EU Nr. L 91/4) (RV L 17/636) Ein Paar Schnallen, zur Verwendung als Schließmechanismus für Sicherheitsgurte. Jede Schnalle besteht aus einem Schließmechanismus aus Metall, einem Kunststoffgehäuse, einem Band aus Spinnstoff, Verbindungselementen aus Metall und einem elektrischen Sensor, der ein akustisches Signal erzeugt, wenn die Sicherheitsgurte des Kraftfahrzeugs angelegt sein sollten, dies aber nicht sind. In der Gesamtzusammensetzung der Ware machen Kohlenstoffstahl 56 GHT, Kunststoffe 21 GHT, Spinnstoffe 13 GHT und andere Materialien 10 GHT aus. Die Ware ist ein Bestandteil eines Sicherheitsgurtsystems, beispielsweise für Sitze in einem Kraftfahrzeug. …

### Pos. 8308

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 20. Juni 2017 in den RS VII R 24/15 und VII R 25/15 Tatbestand: Die Klägerin und Revisionsklägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Einfuhrabgaben infolge der Einreihung der von ihr zur Fertigung von Hundeleinen eingeführten „Bolzenhaken“ als andere Ware aus Zink“ in die Position 7909 der Kombinierten Nomenklatur statt in die Position 8308. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) dient die Ware, die von einer Feder aus Karbonstahl abgesehen – aus Zinkdruckguss mit einem Aluminiumgehalt von 4 % besteht, der Befestigung einer Hundeleine an einem Hundehalsband. Die Ware hat auf der einen Seite einen Haken und auf der anderen Seite eine Öse, mittels welcher die Ware fest mit der Leine verbunden werden kann. Mit dem Haken kann die Ware lösbar mit einem Hundehalsband verbunden werden. …

### Kapitel 83

1. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83 (RV E8301000). 2. Als „Laufrädchen oder -rollen" im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm (RV E8302000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8308.90.00.10 Perlen und Flitter, handgearbeitet
- 8308.90.00.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8308.90.00?

Die Zolltarifnummer 8308.90.00 umfasst Verschlüsse, andere, einschließlich Teile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8308.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 8308.90.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8308.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8308.90.00?

8308.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8308.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

8308.90.00 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8308 Verschlüsse, Verschlussbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken, Ösen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Kleidung, Schuhe, Planen, Täschnerwaren oder zum Fertigen oder Ausrüsten anderer Waren; Hohlniete und Zweispitzniete, aus unedlen Metallen; Perlen und zugeschnittener Flitter, aus unedlen Metallen > 830890 andere, einschließlich Teile. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8308.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8308.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI10379/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8308.90.00?

KN-Code 8308.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/83089000 verlinken.
