# Zolltarifnummer 8425.49.00.00.0: Hubwinden, andere

> Die Zolltarifnummer 8425.49.00.00.0 steht für Hubwinden, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84254900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8425.49.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8425 Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden
    - 8425.49 andere
      - 8425.49.00.00.0 Hubwinden, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI33781/25-1** (DE): Stahlwinde (Abbildung siehe Anlage) - im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse mit Fuß, Klaue, einer Zahnstange, Ritzel, Zahnrad, oberer und unterer Sperrklinke, Sperrradscheibe, Hebelsicherung und Handhebel, - in unterschiedlichen Ausführungen, - mit einer maximalen Hubhöhe von 300 mm (SW 1.5), 350 mm (SW 3.0 und SW 5.0) sowie 390 mm (SW 10.0), - dient zum handbetätigten Anheben und Absenken von schweren Lasten in ver- schiedenen Bereichen des Maschinenbaus und der Logistik (z.B. Durchführung von Reparatur- oder Montagearbeiten). "Hubwinde, keine ortsfeste Hebebühne von der in Kraftfahrzeugwerkstätten ver- wendeten Art, keine hydraulische Hubwinde - Stahlwinde"
- **DEBTI36843/24-1** (DE): Höhenverstellung (Abbildung siehe Anlage), - aus einem hohlzylindrischen Erzeugnis mit einer Gewindebohrung, einem integrierten Vierkantrohr mit einer Gewindespindel und einer Betätigungsmechanik aus Antriebsrad- Achse, Senkschraube, Kegelrad, Nadel- und Drucklager, - zur Höhenverstellung einer Tischplatte indem mittels eines Antriebsrads (nicht Ge- genstand der Auskunft) die Spindel betätigt und das Vierkantrohr ein- bzw. ausge- fahren wird. "Hubwinde, keine ortsfeste Hebebühne von der in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art, keine hydraulische Hubwinde - sog. Höhenverstellung"
- **DEBTI9/22-1** (DE): Hubwinden - im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse mit Fuß, Klaue, einer Zahnstange, Ritzel, Zahnrad, oberer und unterer Sperrklinke, Sperrradscheibe und Handkurbel - Abbildung siehe Anlage -, - in verschiedenen Ausführungen, zum Anheben von Lasten mit einem maximalen Gewicht von 1,5 t, 3t, 5 t oder 10 t auf eine Höhe von bis zu maximal 390 mm. "Hubwinden, keine ortsfesten Hebebühnen, nicht hydraulisch - Hubwinden"
- **DEBTI48676/21-1** (DE): Sog. Bike-Lift Montageständer für Fahrräder - bestehend aus einer Plattform aus Stahl (Breite: 1 cm) mit vorgefertigten Löchern zur Befestigung auf dem Boden, einer Handsteuerung mit Magnet und Spiraldraht (Länge: 2 m), einem Elektromotor, einer Drehzwinge aus Vollmetall mit Schnellspannknopf, einer Werkzeugablage mit geformten Fächern sowie einer LED-Beleuchtung - Abbildung siehe Anlage, - für eine variable Einstellung der Arbeitshöhe im Bereich von 88 cm bis 198 cm, - zum Aufnehmen, Anheben und Absenken von Fahrrädern zur Durchführung von Reparaturen und War- tungsarbeiten. "Hubwinde, keine ortsfeste Hebebühne von der in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art, keine hy- draulische Hubwinde (zusammengesetzte Ware aus Hubwinde - charakterbestimmend - und LED-Be- leuchtung) - sog. Bike-Lift Montageständer für Fahrräder"
- **DEBTI6178/21-1** (DE): Höhenverstellung VS-Mat. 97-300-00 - aus einem hohlzylindrischen Erzeugnis mit einer Gewindebohrung, einem integrierten Vierkantrohr mit einer Gewindespindel und einer Betätigungsmechanik aus Antriebsrad- Achse, Senkschraube, Kegelrad, Nadel- und Drucklager (Abbildung siehe Anlage), - zur Höhenverstellung einer Tischplatte indem mittels eines Antriebsrads (nicht Ge- genstand der Auskunft) die Spindel betätigt und das Vierkantrohr ein- bzw. ausge- fahren wird. "Hubwinde, keine ortsfeste Hebebühne von der in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art, keine hydraulische Hubwinde - sog. Höhenverstellung"
- **DEBTI11029/18-1** (DE): Hubwinde SW-Reihe, - im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse mit Fuß, Klaue, einer Zahnstange, Ritzel, Zahn- rad, oberer und unterer Sperrklinke, Sperrradscheibe und Handkurbel (Abbildung siehe Anlage), - in verschiedenen Ausführungen, zum Anheben von Lasten mit einem maximalen Gewicht von 1,5 t, 3 t, 5 t oder 10 t auf eine Höhe bis zu maximal 390 mm. "Hubwinde, keine ortsfeste Hebebühne, nicht hydraulisch - sog. Hubwinde"
- **DE15811/17-1** (DE): MasterWheel Montagegerät, - aus einem Metallrahmen auf vier Laufrollen mit einer Aufnahmevorrichtung für Autoreifen, ein- gebautem Elektromotor, einer Spindel, Haltegriff und Bedienelementen (Abbildung siehe Anlage), - zum Aufnehmen, Anheben und Absenken eines Autoreifens mittels elektrisch angetriebener Spindel im Rahmen der Reifenmontage. "Hubwinde, keine Ortsfeste Hebebühne von der in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art, keine hydraulische Hubwinde - sog. MasterWheel Montagegerät"
- **DE11462/17-1** (DE): Zahnstangenwandwinde 2012530ZWWW15, 2012530ZWWD15, 2012530ZWW30, 2012530ZWWD30, - aus einer Zahnstange (Länge 1090 mm) mit einer Handkurbel (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Tragfähigkeit zwischen 1,5 und 3 t und einem Hub von 565 bis 800 mm, - zum Anheben, Ziehen oder Drücken von Waren. "Hubwinde, keine ortsfeste Hebebühne, nicht hydraulisch - Zahnstangenwandwinde"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8425

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören einfach konstruierte Hebe- oder Fördervorrichtungen. Die Bestimmungen in den Erläuterungen zu Pos. 8426 über selbstfahrende und andere bewegliche Maschinen, Apparate und Geräte sowie über Multifunktionsmaschinen und über Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern, die in andere Maschinen, Apparate oder Geräte eingebaut oder auf Beförderungsmittel des Abschnitts XVII montiert werden sollen, gelten sinngemäß auf für die hierher gehörenden Geräte. Besteht jedoch die normale (ständige) Arbeitsausrüstung der Zugmaschine aus einer Zugwinde, so ist das Ganze (Zugmaschine und Zugwinde) in die Pos. 8701 einzuordnen. Hierher gehören: I) Flaschenzüge Flaschenzüge sind mehr oder weniger komplizierte Hebezeuge. …

### Pos. 8425

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1248/2011 der Kommission vom 29. November 2011 (ABl. EU Nr. L 319/37) (RV L 1248/11): Eine Maschine mit Abmessungen von etwa 83 × 70 × 30 cm und einem Gewicht von 418 kg zur Verwendung in Aufzügen (so genannte getriebelose Zugmaschine), bestehend aus: — einem Permanentmagnet- Synchronmotor mit einer Leistung von 3,4 kW, — einer Umlenkrolle an der Antriebswelle des Motors, — einem Bremssystem und — einem Positionssensor zur Bestimmung der korrekten Position der Seile (Sicherheitsüberwachungssystem). Die Maschine wird in einem Aufzugsschacht zum Heben und Senken der Kabine eingebaut. Unterposition 8425 31 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2a zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Positionen 8425 und 8425 31 00. …

### Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8425.49.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8425.49.00.00.0 umfasst Hubwinden, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8425.49.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8425.49.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8425.49.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 842549. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8425.49.00.00.0?

8425.49.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8425.49.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8425.49.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8425 Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden > 842549 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8425.49.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8425.49.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI33781/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8425.49.00.00.0?

Warennummer 8425.49.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84254900000 verlinken.
