# Zolltarifnummer 8431.10.00.00: Teile, von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425

> Die Zolltarifnummer 8431.10.00.00 steht für Teile, von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8431100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8431.10.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt
    - 8431.10 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425
      - 8431.10.00.00 Teile, von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI29381/26-1** (DE): Schiebestück (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes massives, längliches Erzeugnis aus unedlem Metall mit speziellen Konturen und Abkantungen sowie an einem Ende mit einer Lochung versehen, - zum Einbau in eine Hebebühne von der in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art bestimmt, zur bedarfsmäßigen Verlängerung des Haupttragarms. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine der Position 8425 bestimmt - Schiebestück"
- **DEBTI29763/26-1** (DE): Mitnehmer - spezifisch, nach technischer Zeichnung gefertigtes, nahezu U-förmiges Erzeugnis aus unedlem Metall mit einer Abmessung L x B von ca. 425 x 130 mm, - zum Einbau in ein Hubwerk um das Kronenrad aufzunehmen, das die Umdrehungen an den Getriebegrenzschalter überträgt. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine der Position 8425 bestimmt - Mit- nehmer"
- **DEBTI29395/26-1** (DE): Befestigungsring - in Form eines form- und funktionsspezifisch nach Werkzeichnung gefertigten, kreissegmentförmigen Einbauelements aus Stahl mit einseitiger Wulst, - zur Befestigung des Lasthakens in der Unterflasche eines Seilzuges. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschine der Position 8425 bestimmt - Befestigungsring für Seilzug"
- **DEBTI30120/26-1** (DE): Stellring - in Form eines verwendungsspezifisch, nach technischer Zeichnung gefertigten ringförmigenEinbauelements aus Stahl, mit einem Durchmesser von ca. 75 mm und einer Breite von ca. 20 mm, mit zwei radial angeordneten Lochungen, - nach Einbau in das Fahrwerk eines Elektroseilzugs zur axialen Fixierung eines Holms. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8425 bestimmt - Stellring"
- **DEBTI29759/26-1** (DE): Hülse (Abbildung siehe Anlage), - aus einem hohlzylinderförmigen Stahlerzeugnis mit umlaufenden Rillen, zwei Bohrungen und metrischem Innengewinde versehen, mit einer Länge von 200 mm und einem Außendurchmesser von 90 mm, - zum Einbau in einen Elektroseilzug, zur Aufnahme und Befestigung der Ge- gengewichte. "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8425 (Elektroseilzug) - Hülse"
- **DEBTI29272/26-1** (DE): Anschlaghälfte (Abbildung siehe Anlage) - aus einem maßhaltig nach Werkszeichnung gefertigten Bauteil aus unedlem Metall mit auf der Innenseite eingearbeiteten Vertiefungen zum passgenauen Einlegen von drei ineinandergehakten Kettengliedern mit zwei Montage- bohrungen, - dient nach dem Zusammenschrauben mit dem passgenauen Gegenstück zum Festklemmen an der Zugkette und verhindert somit ein vollständiges Herausziehen der Kette aus dem Kettenspeicher (Funktion eines Endan- schlags), - zum Einbau in einen Kettenzug. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschine der Position 8425 bestimmt - An- schlaghälfte"
- **ITBTIIT922104-2025-BTI0059** (IT): Sagoma di acciaio, appositamente progettata, destinata esclusivamente ad essere parte della struttura portante di attrezzature, sia idrauliche che meccaniche, per il sollevamento e la movimentazione dei carichi, concepite per essere installate su carrelli elevatori o telescopici (e.g. traslatori, posizionatori forche, posizionatori forche multipli, pinze per balle, pinze di serraggio a forche, piastre rotanti a 180° o 360°, pinze per cartoni ed elettrodomestici e pinze per bobine di carta). Dimensioni: possono variare da un minimo di 82 mm di lunghezza, 70 mm di larghezza e 20 mm di spessore ad un massimo di 119 mm di lunghezza, 108 mm di larghezza e 35 mm di spessore a seconda dell’articolo. L'attacco ha una forma trapezoidale con un foro centrale che funge da alloggiamento per un martinetto idraulico che consente il movimento dell’attrezzatura.
- **DEBTI57495/24-1** (DE): Support - in Form eines form- und funktionsspezifisch nach Werkzeichnung gefertigten, flächigen, seitlich gewinkelten Anbauelements aus Stahl mit annähernd H-förmigem Grundriss (Abmessungen L x B: 222,8 x 130 mm), beidseitigen Langlöchern und zwei Montagebohrungen, - zur Montage als Gehäusekomponente an das Gehäuse des Kettenspeichers eines Kettenzuges, - zur Ermöglichung der Aufhängung des Kettenspeichers an der Decke. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschine der Position 8425 bestimmt - Support für Kettenzug"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8431

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines) gehören die Teile zu dieser Position, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Pos. 8425 bis 8430 bestimmt sind. Viele Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten gehören nicht hierher, weil sie: a) in der Nomenklatur anderweit genannt sind, wie Tragfedern (Pos. 7320), Motoren (Pos. 8407 oder 8408, usw.) und elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser (Pos. 8511), b) nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Pos. 8425 bis 8430 bestimmt sind, da sie mit Kraftfahrzeugteilen identisch und als solche einzureihen sind. Dies gilt insbesondere für Räder und Lenk- oder Bremsvorrichtungen (Pos. 8708). …

### Pos. 8431

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/804 der Kommission vom 19. Mai 2015 (ABl. EU Nr. L 128/7) (RV L 15/804) Eine Spinnstoffware, die dazu bestimmt ist, eine Person im Sitzen mithilfe eines Hebezeugs anzuheben. Die Ware besteht aus einem im Großen und Ganzen rechteckigen Gewebe aus Spinnstoffen (Polyester). Eine der beiden kurzen Seiten des Rechtecks hat zwei klappenartige Verlängerungen, die als Sitzfläche dienen. Der übrige Stoff stützt den Rücken und die Seiten der Person. Einige Teile des Stoffs sind gepolstert (Einlagen aus Polypropylenschaum). An die Kanten des Stoffs sind mehrere Spinnstoffriemen angenäht, mit denen die Ware am Hebezeug befestigt und angehoben werden kann. Siehe Abbildungen. …

### Pos. 8431

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Kettenglieder für Stetigförderer siehe BFH v. 27.6.2002, VII B 59/02 bei Position 7315. Gerichtliche Entscheidungen (GE)

### Pos. 8431

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System der Weltzollorganisation hat auf seiner 71. Sitzung im März 2023 über die Einreihung von verschiedenen „auswechselbaren Werkzeugen (interchangeable tools)“ mehrheitlich wie folgt entschieden: Warenbeschreibung: Ware 1: Spitzmeißel. Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. Durch die Form dieses Werkzeugs können Staub und Späne auf allen Seiten entweichen, um die Eindringgeschwindigkeit zu verbessern. In erster Linie wird der Meißel zum Brechen von Beton, im Straßenbau oder bei allgemeinen Abbrucharbeiten verwendet. Ware 2: Meißel mit einer Kreuzschnittkonfiguration (Kreuzmeißel). Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8431.10.00.00.0 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8431.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 8431.10.00.00 umfasst Teile, von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8431.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 8431.10.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8431.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 843110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8431.10.00.00?

8431.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8431.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

8431.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt > 843110 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8431.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8431.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI29381/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8431.10.00.00?

TARIC-Code 8431.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8431100000 verlinken.
