# Zolltarifnummer 8431.20.00.70.0: Containerspreader zum Heben leerer 20- und 40-Fuß-Frachtcontainer, ohne integrierten…

> Die Zolltarifnummer 8431.20.00.70.0 steht für Containerspreader zum Heben leerer 20- und 40-Fuß-Frachtcontainer, ohne integrierten Schlitten,, geeignet für Maschinen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 11 000 kg,, ausgelegt für das Heben von einem oder zwei Containern gleichzeitig,, mit Befestigung zur Aufnahme von Oben oder von der Seite ,, mit Anti-Korrosionsbeschichtung,, mit einem Gewicht von 3 200 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 000 kg, zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Containerumschlaggeräten. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84312000700
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8431.20.00.70.0
- Drittlandszollsatz: 4 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt
    - 8431.20 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427
      - 8431.20.00 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427
        - 8431.20.00.70 Containerspreader zum Heben leerer 20- und 40-Fuß-Frachtcontainer -ohne integrierten Schlitten, -geeignet für Maschinen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 11 000 kg, -ausgelegt für das Heben von einem oder zwei Containern gleichzeitig, -mit Befestigung zur Aufnahme von Oben oder von der Seite , -mit Anti-Korrosionsbeschichtung, -mit einem Gewicht von 3 200 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 000 kg zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Containerumschlaggeräten
          - 8431.20.00.70.0 Containerspreader zum Heben leerer 20- und 40-Fuß-Frachtcontainer, ohne integrierten Schlitten,, geeignet für Maschinen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 11 000 kg,, ausgelegt für das Heben von einem oder zwei Containern gleichzeitig,, mit Befestigung zur Aufnahme von Oben oder von der Seite ,, mit Anti-Korrosionsbeschichtung,, mit einem Gewicht von 3 200 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 000 kg, zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Containerumschlaggeräten

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8431

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines) gehören die Teile zu dieser Position, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Pos. 8425 bis 8430 bestimmt sind. Viele Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten gehören nicht hierher, weil sie: a) in der Nomenklatur anderweit genannt sind, wie Tragfedern (Pos. 7320), Motoren (Pos. 8407 oder 8408, usw.) und elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser (Pos. 8511), b) nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Pos. 8425 bis 8430 bestimmt sind, da sie mit Kraftfahrzeugteilen identisch und als solche einzureihen sind. Dies gilt insbesondere für Räder und Lenk- oder Bremsvorrichtungen (Pos. 8708). …

### Pos. 8431

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/804 der Kommission vom 19. Mai 2015 (ABl. EU Nr. L 128/7) (RV L 15/804) Eine Spinnstoffware, die dazu bestimmt ist, eine Person im Sitzen mithilfe eines Hebezeugs anzuheben. Die Ware besteht aus einem im Großen und Ganzen rechteckigen Gewebe aus Spinnstoffen (Polyester). Eine der beiden kurzen Seiten des Rechtecks hat zwei klappenartige Verlängerungen, die als Sitzfläche dienen. Der übrige Stoff stützt den Rücken und die Seiten der Person. Einige Teile des Stoffs sind gepolstert (Einlagen aus Polypropylenschaum). An die Kanten des Stoffs sind mehrere Spinnstoffriemen angenäht, mit denen die Ware am Hebezeug befestigt und angehoben werden kann. Siehe Abbildungen. …

### Pos. 8431

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Kettenglieder für Stetigförderer siehe BFH v. 27.6.2002, VII B 59/02 bei Position 7315. Gerichtliche Entscheidungen (GE)

### Pos. 8431

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System der Weltzollorganisation hat auf seiner 71. Sitzung im März 2023 über die Einreihung von verschiedenen „auswechselbaren Werkzeugen (interchangeable tools)“ mehrheitlich wie folgt entschieden: Warenbeschreibung: Ware 1: Spitzmeißel. Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. Durch die Form dieses Werkzeugs können Staub und Späne auf allen Seiten entweichen, um die Eindringgeschwindigkeit zu verbessern. In erster Linie wird der Meißel zum Brechen von Beton, im Straßenbau oder bei allgemeinen Abbrucharbeiten verwendet. Ware 2: Meißel mit einer Kreuzschnittkonfiguration (Kreuzmeißel). Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8431.20.00.70.0?

Die Zolltarifnummer 8431.20.00.70.0 umfasst Containerspreader zum Heben leerer 20- und 40-Fuß-Frachtcontainer, ohne integrierten Schlitten,, geeignet für Maschinen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 11 000 kg,, ausgelegt für das Heben von einem oder zwei Containern gleichzeitig,, mit Befestigung zur Aufnahme von Oben oder von der Seite ,, mit Anti-Korrosionsbeschichtung,, mit einem Gewicht von 3 200 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 000 kg, zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Containerumschlaggeräten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8431.20.00.70.0?

Der Drittlandszollsatz für 8431.20.00.70.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8431.20.00.70.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 843120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8431.20.00.70.0?

8431.20.00.70.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8431.20.00.70.0 im Zolltarif eingeordnet?

8431.20.00.70.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt > 843120 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427 > 84312000 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427 > 8431200070 Containerspreader zum Heben leerer 20- und 40-Fuß-Frachtcontainer -ohne integrierten Schlitten, -geeignet für Maschinen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 11 000 kg, -ausgelegt für das Heben von einem oder zwei Containern gleichzeitig, -mit Befestigung zur Aufnahme von Oben oder von der Seite , -mit Anti-Korrosionsbeschichtung, -mit einem Gewicht von 3 200 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 000 kg zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Containerumschlaggeräten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8431.20.00.70.0?

Zu 8431.20.00.70.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8431.20.00.70.0?

Warennummer 8431.20.00.70.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84312000700 verlinken.
