# Zolltarifnummer 8438.10.90.00.0: Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren, zum Herstellen von…

> Die Zolltarifnummer 8438.10.90.00.0 steht für Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren, zum Herstellen von Teigwaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84381090000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8438.10.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8438 Maschinen und Apparate, im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder pflanzlichen Ölen oder Fetten
    - 8438.10 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren
      - 8438.10.90 zum Herstellen von Teigwaren
        - 8438.10.90.00.0 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren, zum Herstellen von Teigwaren

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEM/394/04-1** (DE): Elektromechanisches Rührwerk zum Aufschlagen, Mischen und Kneten von Teigwaren in gewerblichen Anwendungsbereichen (z.B. in der Gastronomie, Bäckereien, Konditoreien). - Tischgerät mit elektromotorisch betriebenem Planetenrührwerk, absenkbarer Rührschüssel (Schüsselinhalt 7 l) aus Edelstahl, Steuereinheit, Bedien- und Anzeigeelemente in einem Ganzmetall-Gehäuse (Abbildung siehe Anlage). - Lieferung mit drei auswechselbaren Rührwerkzeugen (Ballonschneebesen, Knethaken und Flachrührer). "Maschine, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Zubereiten von Teigwaren - sog. Planetenrührwerk"
- **DEM/393/04-1** (DE): Elektromechanisches Rührwerk zum Aufschlagen, Mischen und Kneten von Teigwaren in gewerblichen Anwendungsbereichen (z.B. in der Gastronomie, Bäckereien, Konditoreien). - Tischgerät mit elektromotorisch betriebenem Planetenrührwerk, absenkbarer Rührkessel (Kesselinhalt 10 l) aus Edelstahl, Steuereinheit, Bedien- und Anzeigeelemente in einem Ganzmetall-Gehäuse (Abbildung siehe Anlage). - Lieferung mit drei auswechselbaren Rührwerkzeugen (Ballonschneebesen, Knethaken und Flachrührer). "Maschine, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Zubereiten von Teigwaren - sog. Planetenrührwerk"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8438

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören in diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffene Maschinen und Apparate, die dazu gebaut sind, für die menschliche oder tierische Ernährung (zum unmittelbaren Verbrauch oder als Konserven) Lebens- oder Futtermittel oder Getränke industriell auf- oder zuzubereiten oder herzustellen. Ausgenommen sind jedoch Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder fetten pflanzlichen oder mikrobiellen Ölen oder Fetten (Pos. 8479). Diese Position umfasst ebenfalls Maschinen für den industriellen oder gewerblichen Gebrauch, von der Art wie sie in Restaurants oder ähnlichen Einrichtungen verwendet werden. …

### Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8438.10.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 8438.10.90.00.0 umfasst Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren, zum Herstellen von Teigwaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8438.10.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8438.10.90.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8438.10.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 843810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8438.10.90.00.0?

8438.10.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8438.10.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8438.10.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8438 Maschinen und Apparate, im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder pflanzlichen Ölen oder Fetten > 843810 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren > 84381090 zum Herstellen von Teigwaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8438.10.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8438.10.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEM/394/04-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8438.10.90.00.0?

Warennummer 8438.10.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84381090000 verlinken.
