# Zolltarifnummer 8443.31.00.00.0: Maschinen, andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert…

> Die Zolltarifnummer 8443.31.00.00.0 steht für Maschinen, andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert, Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84433100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8443.31.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8443 Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte
    - 8443.31 Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können
      - 8443.31.00.00.0 Maschinen, andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert, Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 5A002

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI44554/24-1** (DE): Multifunktionsgerät aus Drucker, Kopierer und Scanner, im Wesentlichen bestehend aus einer Tintenstrahl-Druckeinheit und einem Scanner in einem 428 x 332 x 200 mm großen Gehäuse mit automatischer Dokumentenzufuhr, Ausgabefach, LC-Display, Bedienelementen und USB-Schnittstelle. Das Gerät verfügt über Wi-Fi und Bluetooth-Funktion und ist somit an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk anschließbar. Die Ware wird als "Maschine, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen kann und an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk anschließbar ist, andere als von der Unterposition (HS) 8443 11 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI17041/17-1** (DE): Multifunktionsgerät aus Drucker, Kopierer, Fernkopierer (FAX) und Scanner mit der Bezeichnung Toshiba E-Studio3508LP - 6AG00007848. Das Standgerät (585 x 787 x 640 mm, B/H/T) besteht im Wesentlichen aus Duplexeinheit, Controller, Bedienfeld, Speicher (HDD 320 GB, 4 GB RAM) und Papierkassetten. Das Gerät verfügt über diverse Schnittstellen (Ethernet, USB, WLAN, Bluetooth, Wi-Fi); es ist an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk anschließbar. Die Ware wird als "Maschine, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen kann und an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk anschließbar ist, andere als von der Unterposition (HS) 8443 11 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DE2194/17-1** (DE): Multifunktionsgerät aus digitalem Kopierer, Fernkopierer und Netzwerkdrucker, sog. Toshiba E-Studio 306 LP, im Wesentlichen bestehend aus einer Laserdruckeinheit und einem Scanner in einem 584 x 584 x 762 mm (B x T x H) großen Gerät mit einem berührungsempfindlichen Bildschirm-Bedienfeld, Bedienelementen, USB- und Ethernetschnittstelle sowie zwei Papiermagazinen. Das Gerät dient zum elektrostatischen Kopieren und Fernkopieren sowie zum Drucken nach Anschluss an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk mit einer Geschwindigkeit von 30 Seiten pro Minute. Die Ware wird als "Maschine zum Drucken, Kopieren und Übertragen von Fernkopien, an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk anschließbar, andere als von der Unterposition (HS) 8443 11 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8443

Zu Unterpositionen 8443 31 und 8443 32: Das Kriterium „die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können“ ist erfüllt, wenn die Maschine alle für den Anschluss an ein Netzwerk oder eine automatische Datenverarbeitungsmaschine notwendigen Bestandteile besitzt und für den Anschluss lediglich ein Kabel angebracht werden muss. Für die Einreihung in diese Unterpositionen reicht es nicht aus, wenn die Maschine nur in der Lage ist, einen weiteren Bestandteil (z.B. eine Karte) aufzunehmen, nach dessen Hinzufügung ein Anschluss mittels Kabel möglich ist. Umgekehrt bedeutet dies, dass Maschinen von diesen Unterpositionen nicht ausgenommen sind, wenn der Bestandteil an den das Kabel angeschlossen wird, zwar in der Maschine vorhanden, jedoch gesperrt oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, eine Verbindung zu bewirken (z.B. …

### Pos. 8443

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 1995 (1) (RV L 1165/95), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Laserkopierer, der hauptsächlich aus einer Abtastvorrichtung (‘Scanner’), einer digitalen Bildverarbeitungsvorrichtung und einer Druckvorrichtung (Laserdrucker) in einem Gehäuse besteht. Die Abtastvorrichtung verwendet bei der zeilenweisen Aufnahme der Originalvorlage ein optisches System, das aus einer Lampe, Spiegeln, Linsen und Fotozellen besteht. Die Kopien werden mittels Laserdrucker im indirekten Verfahren elektrostatisch über eine Bildtrommel hergestellt. Der Laserkopierer verfügt über verschiedene zusätzliche Funktionen, die die ursprüngliche Vorlage verändern können, z. B. Verkleinern, Vergrößern, Schattieren. …

### Pos. 8443

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. Hingegen ist die Tinte kein Teil des Druckers, sondern wäre isoliert betrachtet in die Unterposition 3215 90 80 einzureihen. Da die Kartusche dem Zweck dient, den Drucker mit Tinte zu versorgen, und die Tinte ihr somit ihren wesentlichen Charakter verleiht, ist die Einheit aus Kartusche und Tinte insgesamt in die Unterposition 3215 90 80 einzureihen. Tenor Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. …

### Pos. 8443

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (52. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Februar 2011) zur Einreihung einer Tonerkartusche: Eine Ware, bestehend aus einem zylindrischen Behälter aus Kunststoff mit Abmessungen von etwa 23 cm in der Höhe und einem Durchmesser von 9 cm, gefüllt mit Toner in Pulverform der Position 3707 (sog. Tonerkartusche). (Siehe Abbildung). Der Behälter hat eine schmale Öffnung an der Oberseite, die durch einen Schraubdeckel aus Kunststoff verschlossen ist. Die Außenseite des Behälters ist mit Laufrillen (auch „agitator ramps“ genannt) versehen, die die Verbindung mit einem spezifischen Bügel in einem Drucker oder Kopiergerät ermöglichen. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8443.31.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8443.31.00.00.0 umfasst Maschinen, andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert, Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8443.31.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8443.31.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8443.31.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 844331. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8443.31.00.00.0?

8443.31.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8443.31.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8443.31.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8443 Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte > 844331 Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8443.31.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8443.31.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI44554/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8443.31.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8443.31.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 5A002. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8443.31.00.00.0?

Warennummer 8443.31.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84433100000 verlinken.
