# Zolltarifnummer 8443.39: Maschinen, andere

> Die Zolltarifnummer 8443.39 steht für Maschinen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/844339
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8443.39
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8443 Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte
    - 8443.39 Maschinen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **GBBTI504035495** (GB): A PRINT MODULE FOR EMBROIDERY THREAD COLOURING SYSTEM. THE PRINT MODULE IS USED TO PRINT COLOURED INK DIRECTLY ONTO A WHITE THREAD AS IT IS PROCESSED THROUGH THE COLOURING SYSTEM. THE INK IS AFFIXED TO THE YARN THROUGH A COMBINATION OF HEAT AND PRESSURE. THE COLOURING SYSTEM IS CONNECTED TO AN EMBROIDERY MACHINE WHICH CONSUMES THE COLOURED THREAD.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8443

Zu Unterposition 8443 39 00: Hierher gehören z.B. Lichtpausmaschinen, die zur Herstellung von Kopien von durchscheinenden Vorlagen auf lichtempfindlichem Papier dienen. Die durchscheinende Vorlage wird durchleuchtet; dabei werden die Diazoverbindung oder die lichtempfindlichen Eisensalze des Pauspapiers an den belichteten Stellen zersetzt. Die nicht belichteten Stellen werden durch Entwickeln sichtbar gemacht. Lichtpausmaschinen liefern im Allgemeinen blaugetönte Kopien, bei denen die einzelnen Linien nicht ganz dieselbe Schärfe haben wie das Original. Hierher gehören auch Maschinen die nach dem Kontaktverfahren arbeiten sowie Thermokopiergeräte. (entfallen) Hierher gehören nicht-mechanisch arbeitende Drucker (Non-impact-Printer) soweit sie nicht an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder an ein Netzwerk angeschlossen werden können, wie z.B.: 1. …

### Pos. 8443

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 1995 (1) (RV L 1165/95), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Laserkopierer, der hauptsächlich aus einer Abtastvorrichtung (‘Scanner’), einer digitalen Bildverarbeitungsvorrichtung und einer Druckvorrichtung (Laserdrucker) in einem Gehäuse besteht. Die Abtastvorrichtung verwendet bei der zeilenweisen Aufnahme der Originalvorlage ein optisches System, das aus einer Lampe, Spiegeln, Linsen und Fotozellen besteht. Die Kopien werden mittels Laserdrucker im indirekten Verfahren elektrostatisch über eine Bildtrommel hergestellt. Der Laserkopierer verfügt über verschiedene zusätzliche Funktionen, die die ursprüngliche Vorlage verändern können, z. B. Verkleinern, Vergrößern, Schattieren. …

### Pos. 8443

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. Hingegen ist die Tinte kein Teil des Druckers, sondern wäre isoliert betrachtet in die Unterposition 3215 90 80 einzureihen. Da die Kartusche dem Zweck dient, den Drucker mit Tinte zu versorgen, und die Tinte ihr somit ihren wesentlichen Charakter verleiht, ist die Einheit aus Kartusche und Tinte insgesamt in die Unterposition 3215 90 80 einzureihen. Tenor Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. …

### Pos. 8443

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (52. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Februar 2011) zur Einreihung einer Tonerkartusche: Eine Ware, bestehend aus einem zylindrischen Behälter aus Kunststoff mit Abmessungen von etwa 23 cm in der Höhe und einem Durchmesser von 9 cm, gefüllt mit Toner in Pulverform der Position 3707 (sog. Tonerkartusche). (Siehe Abbildung). Der Behälter hat eine schmale Öffnung an der Oberseite, die durch einen Schraubdeckel aus Kunststoff verschlossen ist. Die Außenseite des Behälters ist mit Laufrillen (auch „agitator ramps“ genannt) versehen, die die Verbindung mit einem spezifischen Bügel in einem Drucker oder Kopiergerät ermöglichen. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8443.39.00.00.0 andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8443.39?

Die Zolltarifnummer 8443.39 umfasst Maschinen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8443.39?

Der Drittlandszollsatz für 8443.39 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8443.39?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 844339. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8443.39?

8443.39 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8443.39 im Zolltarif eingeordnet?

8443.39 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8443 Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8443.39?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8443.39 erfasst, zum Beispiel GBBTI504035495. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8443.39?

HS-Unterposition 8443.39 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/844339 verlinken.
