# Zolltarifnummer 8464.90.00.00: Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, andere

> Die Zolltarifnummer 8464.90.00.00 steht für Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8464900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8464.90.00.00
- Drittlandszollsatz: 2,2 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8464 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas
    - 8464.90 andere
      - 8464.90.00.00 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 2B001a, 2B001b, 2B104, 2B201a, 2B201c, 2B204, 2B001, 2B004

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI3122/26-1** (DE): Bohranlage (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Untergestell mit Wasserauffangwanne, darauf angebrachtem Werk- zeugtisch mit Rollenleisten zum leichten Verschieben der zu bearbeitenden Platten, einer Traverseneinrichtung mit zwei stufenlos verschiebbaren motor- betriebenen Bohrköpfen mit vertikaler Arbeitsspindel, Werkzeugaufnahme, Bohrer, Bohrtiefenanschlag sowie zwangsgeführter Hinterschnittvorrichtung, Strom- und Wasseranschluss sowie angebauter Handbrause für Platten- und Maschinenreinigung, - zum Anbringen von Hinterschnittbohrungen in Naturstein- und Keramikplatten. - geliefert in einer Verkaufseinheit mit einer Werkzeugrolltasche mit Montage- und Instandhaltungswerkzeugen sowie Einstell-Werkzeugen, Prüf- und Mess- mitteln (Innenmessgerät, Einstellring, Messschieber, Hinterschnittvolumenlehren, Durchmesserprüflehren) sowie Prüf- und Bedienungsanleitungen. Die Bohranlage bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die zusammengesetzte Ware bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von keramischen Waren und Steinen, keine Sägemaschine, Schleifmaschine oder Poliermaschine, geliefert mit Montage- und Instandhaltungswerkzeug (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus zusammengesetzter Ware aus Bohranlage -charakterbestimmender- und Handbrause, sowie nicht charakterbestimmendem Werkzeugrollkoffer) - Bohranlage"
- **DEBTI19571/25-1** (DE): Fliesenschneider (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Grundplatte mit Schnittlängeneinstellung, Diamant-Trennscheibe aus Wolfram- stahl (hochlegierter Stahl), Anschlagleiste, Schneidvorrichtung, austauschbarem Schneid- rad und ergonomischem Gummi-Griff (Modelle TF1200 und TF500) bzw. integriertem Loch- bohrer (Modell TF420L), - in unterschiedlichen Ausführungen, - dient zum präzisen Schneiden von Fliesen und Erstellen von Bohrlöchern in Fliesen aus ver- schiedenen Materialien (z.B. Keramik, Steinzeug, Terrakotta) im Rahmen von Flieseninstalla- tionen, Verlegung von Bodenfliesen und ähnlichen Arbeiten. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von keramischen Waren, keine Sägemaschine, keine Schleifmaschine oder Poliermaschine - Fliesenschneider"
- **DEBTI48170/24-1** (DE): Trenngerät für Glasfasern (Abbildung siehe Anlage) - aus einem aufklappbaren Geräte-Grundkörper (Abmessungen: B x L x H: 64 x 80 x 60 mm) aus Aluminium-Legierung mit Grundplatte, Griffstück, integrierter Wolfram-Klinge und Faser-Halterung mit Faserführung, - zum Aufspalten (Trennen) von optischen Glasfasern. "Werkzeugmaschine zum Kaltbearbeiten von Glas, keine Säge-, Schleif- oder Poliermaschine - Trenngerät für Glasfasern"
- **DEBTI2866/23-1** (DE): Bohranlage (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Untergestell mit Wasserauffangwanne, darauf angebrachtem Werk- zeugtisch mit Rollenleisten zum leichten Verschieben der zu bearbeitenden Platten, einer Traverseneinrichtung mit zwei stufenlos verschiebbaren motor- betriebenen Bohrköpfen mit vertikaler Arbeitsspindel, Werkzeugaufnahme, Bohrer, Bohrtiefenanschlag sowie zwangsgeführter Hinterschnittvorrichtung, Strom- und Wasseranschluss sowie angebauter Handbrause für Platten- und Maschinenreinigung, - zum Anbringen von Hinterschnittbohrungen in Naturstein- und Keramikplatten. - geliefert in einer Verkaufseinheit mit einer Werkzeugrolltasche mit Montage- und Instandhaltungswerkzeugen sowie Einstell-Werkzeugen, Prüf- und Mess- mitteln (Innenmessgerät, Einstellring, Messschieber, Hinterschnittvolumenlehren, Durchmesserprüflehren) sowie Prüf- und Bedienungsanleitungen. Die Bohranlage bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die zusammengesetzte Ware bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von keramischen Waren und Steinen, keine Sägemaschine, Schleifmaschine oder Poliermaschine, geliefert mit Montage- und Instandhaltungswerkzeug (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus zusammengesetzter Ware aus Bohranlage -charakterbestimmender- und Handbrause, sowie nicht charakterbestimmendem Werkzeugrollkoffer) - Bohranlage"
- **DEBTI25523/20-1** (DE): Sog. Brechgerät für optische Fasern, - aus einem kompakten Gerät im Wesentlichen mit einer Gundplatte, Faserführung, einer Faser-Klemm- halterung, Betätigungshebel, Amboss, sowie einer runden Klinge aus Wolframcarbit mit Halterung und Messskala (Abbildung siehe Anlage), - zu Trennen von optischen Glasfasern in einem Winkel von 90 Grad durch Brechen der Fasern. "Werkzeugmaschine zum Kaltbearbeiten von Glas, keine Säge-, Schleif- oder Poliermaschine - sog. Brechgerät für optische Fasern"
- **FRBTIFR-BTI-2020-03028** (FR): Coupe carreaux manuel 3 en 1 permettant d'effectuer des découpes droites, en biais, et circulaire de carrelage, faïence, céramique. Il est équipé d'une molette de coupe, d'une équerre de butée graduée / orientable, d'un tapis anti-dérapant en caoutchouc, et de 4 patins caoutchouc pour éviter de glisser pendant la coupe.
- **DEBTI8958/20-1** (DE): Bohranlage - aus einem Untergestell mit Wasserauffangwanne, darauf angebrachtem Werkzeugtisch mit Rollenleisten zum leichten Verschieben der zu bearbeitenden Platten, einer Traverseneinrichtung mit zwei stufenlos verschiebbaren Bohrköpfen mit Antriebsmotor, vertikaler Arbeitsspindel, Werkzeugaufnahme, Bohrer, Bohrtiefenanschlag und zwangsgeführter Hinterschnittvorrichtung, Strom- und Wasseranschluss sowie angebauter Handbrause für Platten- und Maschinenreinigung (Abbildung siehe Anlage), - zum Anbringen von Hinterschnittbohrungen in Naturstein- und Keramikplatten. Die Bohranlage bestimmt den Charakter des Ganzen. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von keramischen Waren und Steinen, keine Sägemaschine, Schleifmaschine oder Poliermaschine (Zusammengesetzte Ware aus charakterbestimmender Bohranlage und Handbrause) - sog. Bohranlage"
- **CZBTI43/084230/2018-580000-04/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o linku na zpracování čelního automobilového skla. Linka provádí tyto funkce: - očištění povrchu skla pomocí rotačních kartáčů, - odbroušení vrstvy pokovení na povrchu skla, - uříznutí 2D tvaru pomocí diamantového nástroje vedeného víceosým NC strojem, - nářez pomocných řezů a olomení skla, - obroušení hrany skla, - transport mezi pracovními stanovišti.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8464.90.00.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8464.90.00.00?

Die Zolltarifnummer 8464.90.00.00 umfasst Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8464.90.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 8464.90.00.00 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8464.90.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 846490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8464.90.00.00?

8464.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8464.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

8464.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8464 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas > 846490 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8464.90.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8464.90.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI3122/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8464.90.00.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8464.90.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B001a, 2B001b, 2B104, 2B201a, 2B201c, 2B204, 2B001, 2B004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8464.90.00.00?

TARIC-Code 8464.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/8464900000 verlinken.
