# Zolltarifnummer 8465.94.00: Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen

> Die Zolltarifnummer 8465.94.00 steht für Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84659400
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8465.94.00
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8465 Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen
    - 8465.94 Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen
      - 8465.94.00 Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **CZ40-0443-2017** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o elektrický stroj, který je určený k výrobě plynových pedálů osobních automobilů. Do stroje se vloží plastový plynový pedál a plastové pouzdro s potenciometrem (pedál i pouzdro jsou vyrobeny z tvrdých plastů), pomocí stroje dochází k sešroubování obou součástí.
- **DEM/5370/07-1** (DE): Rohdielenfertigung (Zusammenfügemaschine) - in Form eines modular aufgebauten Maschinensystems aus automatischer Brettbe- schickung, Kappsäge, Förder- und Zuführsystemen, Wender, Vielblattkreissäge, Leim- auftragsmaschine, Portal, Presseinheiten, Heiz- und Kühleinheiten sowie Maschinen- steuerung, - zum Herstellen von 3-Schicht-Parkettdielen durch Zusammenfügen und Verpressen von Deckschicht, Mittellage und Unterlage im Rahmen der Parkettproduktion. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von Holz - Zusammenfügemaschine für 3-Schicht-Parkett (Rohdielen)"
- **DEM/5369/07-1** (DE): Deckschichtfertigung (Zusammenfügemaschine) - in Form eines modular aufgebauten Maschinensystems aus Magazinen für Hartholz- lamellen, Stirnseitenverleimung mit Leimbehälter und -auftragswalzen, Deckschichtzu- führung mit Kappsäge, Portal, Deckschichtpresse mit Presskammer, Spanneinheit, Heizvorrichtung und Heizkreisregelung, Gurtförderer sowie Maschinensteuerung, - zum Zusammenfügen durch Verpressen von Hartholzlamellen als Deckschicht für 3-Schicht-Parkettdielen in der Parkettproduktion. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von Holz - Zusammenfügemaschine für Deckschichten für Parkettdielen (Parkett-Deckschichtfertigung)"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8465

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Werkzeugmaschinen zum Formen oder zum Oberflächenbearbeiten (einschließlich Schneiden, Formen und Zusammenfügen) von Holz (und aus Holz hergestellten Stoffen), Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen und ähnlichen harten Stoffen (Horn, Steinnuss, Perlmutter, Elfenbein usw.). Nicht zu dieser Position gehören Maschinen zum Bearbeiten von Stoffen, die zwar in dieser Position aufgeführt sind, jedoch bei Bearbeitungsbeginn nicht die wesentlichen Merkmale von harten Stoffen aufweisen. Aus diesem Grunde sind Maschinen zum Schneiden oder Abstechen von weichen Kunststoffen oder Weichkautschuk ausgenommen (Pos. 8477). Ebenfalls ausgenommen sind Maschinen zum Herstellen von Waren aus körnigem oder pulverförmigem Material, z. B. Maschinen zum Formen von Kunststoffen (Pos. …

### Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 8465.94.00.00.0 andere, Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8465.94.00?

Die Zolltarifnummer 8465.94.00 umfasst Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8465.94.00?

Der Drittlandszollsatz für 8465.94.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8465.94.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 846594. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8465.94.00?

8465.94.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8465.94.00 im Zolltarif eingeordnet?

8465.94.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8465 Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen > 846594 Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8465.94.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8465.94.00 erfasst, zum Beispiel CZ40-0443-2017. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8465.94.00?

KN-Code 8465.94.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84659400 verlinken.
