# Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0: Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische…

> Die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0 steht für Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84713000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 8471.30.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  - 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 8471.30 tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend
      - 8471.30.00.00.0 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 3A002h, 3A502, 4A001, 4A003b, 4A005, 4A101, 4A102, 4A506

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI28264/25-1** (DE): Tragbarer Rechner, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, Kabel, Netzteil und Tablet-PC (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, 4 GB Arbeitsspeicher, 64 GB Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen, sowie WLAN- und Bluetooth-Modul in einem 246 x 162 x 9,4 mm großen Gehäuse mit 10,1 Zoll Farbdisplay mit berührungsempfindlicher Oberfläche, Kamera, Speicherkartenslot, Akkumulator und Bedienelementen sowie USB- und Audio-Schnittstelle. Das 475 g schwere Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI25341/24-1** (DE): Tragbarer Rechner, sog. Tablet, - im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, flüchtigem (8 GB) und nicht flüchtigem (128 GB) Speicher in einem ca. 21,49 x 0,61 x 28,06 cm großen Aluminiumgehäuse mit 13"-Farbdisplay mit berührungsempfindlicher Oberfläche, WiFi- und Bluetooth-Modul, Webcam, Mikrofon, Lautsprecher und USB-Schnittstelle, - mit Betriebssystem, - mit interner Energiequelle und mit einem Gewicht von ca. 617 g, - verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar entsprechend den Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern, - in Form einer Warenzusammenstellung gemeinsam mit nicht charakterbestimmendem Beipack (Ladekabel, Dokumentation) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI19912/24-1** (DE): Tragbarer Rechner, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, Stift, Kabel, Netzteil und Tablet-PC (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, 4 GB Arbeitsspeicher, 128 GB Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen, sowie WLAN- und Bluetooth-Modul in einem ca. 16,6 x 0,7 x 25,5 cm großen Gehäuse mit 11 Zoll Farbdisplay mit berührungsempfindlicher Oberfläche, Kamera, Speicherkartenslot, Akkumulator und Bedienelementen sowie USB- und Audio-Schnittstelle. Das 465 g schwere Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI44630/22-1** (DE): Tragbarer Rechner (Tablet), im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, 32 GB Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen sowie WLAN- und Bluetooth-Modul in einem Gehäuse (Abmessungen: 244.5 x 154.3 x 7.0 mm, Gewicht: 465 g) mit einem berührungsempfindlichen 10,4 Zoll (26,31 cm) Farb-Display, zwei integrierten Kameras für Foto- und Videoaufnahmen, Lautsprecher, Bedienelementen, Akkumulator, einem USB-2.0-Anschluss, einem Kopfhöreranschluss und einem Anschluss für MicroSD. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI44618/22-1** (DE): Tragbarer Rechner (Tablet), im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, 32 GB Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen sowie WLAN- und Bluetooth-Modul in einem Gehäuse (Abmessungen: 157,4 x 247,6 x 7,0 mm, Gewicht: 476 g) mit einem berührungsempfindlichen 10,4 Zoll (26,4 cm) Farb-Display, zwei integrierten Kameras für Foto- und Videoaufnahmen, Lautsprecher, Bedienelementen, Akkumulator, einem USB-2.0-Anschluss, einem Kopfhöreranschluss und einem Anschluss für MicroSD. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI46729/22-1** (DE): Tragbarer Rechner, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Grafik- und Audiobausteinen, Festplattenlaufwerk, 14 Zoll Bildschirm, Tastatur, Touchpad und Akkumulator in einem gemeinsamen, 327 x 241 x 199 mm großen Gehäuse mit Mikrofon-, Audio-, HDMI-, Stromversorgungs-, Ethernet-, USB-Anschluss und SD-Kartenleser. Das ca. 2 kg schwere Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
- **DEBTI36183/22-1** (DE): Tragbarer Rechner (Tablet), im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, 32 GB Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen sowie WLAN- und Bluetooth-Modul in einem Gehäuse (Abmessungen: 246,8 x 161,9 x 6,9 mm, Gewicht: 508 g) mit einem berührungsempfindlichen 10,5 Zoll Farb-Display, zwei integrierten Kameras für Foto- und Videoaufnahmen, Lautsprecher, Bedienelementen, Akkumulator sowie einem USB 2.0 - Anschluss. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht. Anlage: eine Abbildung
- **DEBTI26162/20-1** (DE): Tragbarer Rechner, sog. Erweiterte-Realität-Brille, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen sowie WLAN- und Bluetooth-Modul in einem brillenförmigen Gehäuse mit Kameras, Mikrofon, Lautsprecher, Akkumulator, USB-Anschluss und einem Display mit durchsichtigen holografischen Linsen. Das 579 g schwere Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 30: Zu dieser Unterposition gehören tragbare digitale automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger. Diese mit einem Flachbildschirm ausgestatteten Geräte können auch ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden und besitzen häufig ein Modem oder andere Mittel zur Herstellung der Verbindung mit einem Netzwerk.

### Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 30: 1. Elektronische Datenbank in Palm-Bauart (Abmessungen 11,5 cm x 7,7 cm x 1 cm, Gewicht: 115 g) in einer Zusammenstellung für den Einzelhandel, mit Verbindungsstation und Software. Die Vorderseite des Gerätes beinhaltet einen Berührungsbildschirm (sog. Touch-Screen) mit einem integriertem Schreibbereich und verschiedenen Funktionstasten. Das Gerät wird mit einer Verbindungsstation für das Aufladen und zur Datenübertragung, einem Schreibstift aus Metall, einem Ersatzstift aus Kunststoff, einer CD-ROM mit Installations-Software (diese ist für die Installation auf einer Datenverarbeitungsmaschine (evtl. PC) bestimmt, um einen Datenaustausch mit der Datenbank zu ermöglichen), einem Benutzer- und einem Anwendungshandbuch, einem eingebauten wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Akku, einem DB-25 Anschluss und einer Schutzhülle geliefert. …

### Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

### Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0 umfasst Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 8471.30.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8471.30.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 8471.30.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0?

8471.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 8471.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8471.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 847130 tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8471.30.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8471.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI28264/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 8471.30.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8471.30.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A002h, 3A502, 4A001, 4A003b, 4A005, 4A101, 4A102, 4A506. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0?

Warennummer 8471.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/84713000000 verlinken.
